Firmenwagen 0,002% Regelung bei Dienstfahrten am gleichen Tag

  • Hallo,


    wie sind im Zusammenhang mit einem Wechsel auf die 0,002% Regelung Tage zu bewerten an denen zusätzlich zur 1. Arbeitsstätte ein weitere Ort aufgesucht wurde, bspw.:

    • Auf der Rückfahrt von einer Geschäftsreise hält man noch an der 1. Arbeitsstätte an bevor man nach Hause fährt
    • Auf der Fahrt zur 1. Arbeitsstätte fährt man noch in der Zentrale (nicht 1. Arbeitsstätte) vorbei
    • Von der 1. Arbeitsstätte aus macht man eine Dienstfahrt in die Zentrale (nicht 1. Arbeitsstätte) und kehrt anschließend zur 1. Arbeitsstätte zurück


    Sind diese Tage für die Ansetzung der 0,002% zu berücksichtigen oder nicht?


    Hat die Teilnahme an einer Telefonkonferenz aus dem Auto auf dem Weg zur 1. Arbeitsstätte bzw. nach Hause eine Auswirkung? In diesem Fall könnte die Arbeit bereits zuvor an einem anderen Ort (Auto) aufgenommen worden sein.


    Vielen Dank für die Hilfe!


    Viele Grüße


    Jan

    • Offizieller Beitrag

    Sind diese Tage für die Ansetzung der 0,002% zu berücksichtigen oder nicht?

    Da die Entfernungspauschale bei solchen Sachverhalten mit nur einer Hin- oder Rückfahrt Whg.<->1.Tätigkeitsstätte<->Whg. nur zu 50% anzusetzen ist, sollte die Versteuerung des geldwerten Vorteils wohl analog erfolgen. Male Dir die Fahrten auf ein Blatt Papier und kennzeichne sie entsprechend, dann wird Dir die Lösung klar.

    Hat die Teilnahme an einer Telefonkonferenz aus dem Auto auf dem Weg zur 1. Arbeitsstätte bzw. nach Hause eine Auswirkung? In diesem Fall könnte die Arbeit bereits zuvor an einem anderen Ort (Auto) aufgenommen worden sein.

    Willst du uns auf den Arm nehmen. Man kann es aber auch wirklich übertreiben. Dein Tun während der Fahrt hat keinerlei Auswirkung auf den Anlass und die steuerliche Behandlung der Fahrt.