Hallo,
muss ich die Reisekosten eines Freiberuflers (Kleinunternehmer/Kunstler bzw. Orchestermusiker) in der EÜR unbedingt auf die (EKR03-) Konten:
- 4673 "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten"
- 4674 "Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand" und
- 4676 " Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten"
buchen?
Oder kann ich auch alles zusammen in Summe auf das Konto 4670 "Reisekosten Unternehmer"
buchen?
Grund: Die Reisekosten wurden für das gesamte Buchungsjahr mit einer Reisekosten-Software erstellt. In der EÜR soll nun auch dies als einzige Summe eingebucht werden (Gegenkonto: 1890 "Privateinlagen").
Als Zusammenfassung gibt es zwar eine Auflistung, aber daraus geht nicht hervor, wie hoch die Einzelkosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung) sind. Das erscheint nur in den Einzelbuchungen. Diese sollen aber nicht mühselig einzeln für das gesamte Jahr gebucht werden, sondern nur als Nachweis zur Vorlage verfügbar sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe!