Erfassung von Ertragsthesaurierung in Fonds

  • Bei Fonds bekommt man eine Mitteilung über eine Ertragsthesaurierung. Mein erster Gedanke war diese als Kupon zu erfassen. Allerdings erhalte ich dann diesen Eintrag auch auf dem Reiter "realisierte Gewinne".


    Ein realisierter Gewinn ist es für mich aber nicht wirklich. Zumindest, wenn man von meinem Verständnis von "realisiert" ausgeht.
    Steuerrechtlich muss ich diese Erträge jedoch beachten.


    Liege ich da mit der Erfassung als Kupon richtig und muss mich nur mit der Ansicht im Reiter "realisierte Gewinne" abfinden?

  • Thesaurierende Fonds sind ja so aufgebaut, dass Dividenden etc. nicht ausgeschüttet werden sondern zu Kursgewinnen führen. Deshalb würde ich persönlich sie auch nicht gesondert ausweisen, sonst hast Du sie ja quasi doppelt. Einmal manuell eingegeben und einmal über den (evtl. automatisch abgerufenen) Kurs, in dem sie ja auch eingepreist sind.


    Nachrichtlich für die Steuer sind sie natürlich interessant.

  • Nachrichtlich für die Steuer sind sie natürlich interessant.

    Ja und genau darum geht es mir. Ich will sie auf irgend eine Art am Fond kenntlich machen, da der Wert ohne Thesaurierung niedriger wäre. Als Gewinn wäre es allerdings auch nicht richtig, da der den Wert mindern würde dafür aber in die Performance einberechnet werden würde. Ich merke aber schon, dass ich mich damit abfinden muss, dass ich Thesaurierungen nicht erfassen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich merke aber schon, dass ich mich damit abfinden muss, dass ich Thesaurierungen nicht erfassen kann.

    Na ja, Du kannst ja mal ein Ticket bei Buhl einreichen.
    Allerdings wird die Depotverwaltung bewußt nicht weiter ausgebaut, da es ja die Schnittstelle zur Börsensoftware von Buhl gibt. In Mein Geld soll ja hauptsächlich der Wert eines Depots erfasst werden zur Berücksichtigung im Gesamtvermögen. Aber fragen bzw. vorschlagen kostet nichts.

  • Na ja, Du kannst ja mal ein Ticket bei Buhl einreichen.

    Die Arbeit, die man dafür reinstecken müsste ist der Nutzen nicht wert. Wäre lediglich schön gewesen, wenn es eine annehmbare Lösung gegeben hätte. Immerhin ändert sich nichts am Wert oder Gewinn. Die Nachweise muss ich ja trotzdem für das Finanzamt aufheben.