Bei Fonds bekommt man eine Mitteilung über eine Ertragsthesaurierung. Mein erster Gedanke war diese als Kupon zu erfassen. Allerdings erhalte ich dann diesen Eintrag auch auf dem Reiter "realisierte Gewinne".
Ein realisierter Gewinn ist es für mich aber nicht wirklich. Zumindest, wenn man von meinem Verständnis von "realisiert" ausgeht.
Steuerrechtlich muss ich diese Erträge jedoch beachten.
Liege ich da mit der Erfassung als Kupon richtig und muss mich nur mit der Ansicht im Reiter "realisierte Gewinne" abfinden?