Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

  • Hallo Zusammen.
    Wir haben Einkünfte aus unserem Gewerbebetrieb, auf den Rechnungen ist die Mwst/ Umsatzsteuer ausgewiesen. Jetzt wollte ich die Einkommensteuererklärung machen. Wenn ich nun diese Einkünfte einsetze- andere Einkünfte gibt es nicht, muss ich diesen Betrag versteuern. (Er fällt zwar eigentlich unter der Kleinunternehmerregelung - diese kann ich aber nicht nehmen, da die Mwst. auf den Rechnungen steht.)
    Zusätzlich muss ich die Umsatzsteuererklärung machen, wo ich auch die Umsatzsteuer zahlen muss. Ist das nicht doppelt? Oder habe ich einen Denkfehler? Ich bitte um Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich sind Einkommensteuer und Umsatzsteuer zwei verschiedene Steuerarten, für die auch unterschiedliche Steuergesetze gelten und demnach unterschiedliche Steuererklärungen abzugeben sind.


    Die vereinnahmte Umsatzsteuer stellt bei der EÜR, in der für Zwecke der ESt der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu ermitteln ist, eine Einnahme eigener Art dar. Entsprechend stellt die verausgabte Umsatzsteuer (von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte USt = Vorsteuer) eine Ausgabe eigener Art dar. Gleiches gilt für die Abrechnungen etwaiger USt-Anmeldungen/-Abrechnungen. Es ist bei der EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden.


    Aber wenn es schon an solchen grundsätzlichen Kenntnissen hapert, dann würde ich doch dringendst zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Steuerberaters raten. Zumindest aber sollte entsprechende Steuersoftware angeschafft werden und ausführlich hier im Forum gestöbert werden. Denn das Forum selber darf aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten.

  • (Er fällt zwar eigentlich unter der Kleinunternehmerregelung - diese kann ich aber nicht nehmen, da die Mwst. auf den Rechnungen steht.)

    Kannst du bitte einmal erklären, was du damit meinst? Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) heisst ja, dass du bis zu einem Umsatz von 17.500 € wählen kannst, ob du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist oder nicht. Die Folge dieser Wahl ist dann, dass in Rechnungen, die du erhälst, die Vorsteuer nicht abziehbar ist! Soweit die Umsatzsteuer.


    In der Einkommensteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung nicht. Hier ist bei Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung (die ja zwingend zu erstellen ist) die gezahlte Vorsteuer immer eine Ausgabe im Zeitpunkt der Zahlung und - falls du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausgewiesen hast - die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges eine Einnahme.

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du bitte einmal erklären, was du damit meinst? Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) heisst ja, dass du bis zu einem Umsatz von 17.500 € wählen kannst, ob du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist oder nicht. Die Folge dieser Wahl ist dann, dass in Rechnungen, die du erhälst, die Vorsteuer nicht abziehbar ist! Soweit die Umsatzsteuer.

    Hatte ich extra nicht erwähnt, weil ansonsten ja eh der § 14c Absatz 2 UStG greift. Er kommt zum jetzigen Zeitpunkt also so oder so nicht um die Erstellung einer USt-Erklärung herum.