Grundsätzliche Frage zu Girokonten + Einzahlungen

  • Hi,


    ich habe gerade einen Denkprozesshänger, vielleicht kann mir jemand helfen ?


    Normalerweise sind doch in einer WEG die Hausgeldbeträge dazu da, die anfallenden Rechnungen sowie den Beitrag zur Instandhaltungsrücklage abzudecken.
    Diese Zahlungen übers Jahr summiert decken - bei perfekter Planung - also den Gesamtbedarf der Liegenschaft an finanziellen Mitteln eines Wirtschaftsjahres ab.
    Ggfs. sind Nachzahlungen oder Rückzahlungen erforderlich, aber der Verwalter stellt ja quasi mit der Abrechnung alles "auf Null".


    Dann sollten somit auch keine Geldbeträge mehr übrig bleiben, denn alle Rechnungen sind bezahlt und alle Rücklagen aufs RL Konten abgeführt.


    Nur - und das ist die Frage - woher kommt denn eigentlich das normale "Wirtschaftsgeld" auf dem Girokonto ? Also der Spielraum, ohne den ein Verwalter unter dem Jahr
    ja gar nicht arbeiten kann ... es muss ja ein Geldpuffer da sein, um größere Rechnungen (ohne direkt eine Sonderumlage einzufordern) begleichen zu können, wenn
    z.B. am Jahresanfang Versicherungen fällig sind, aber die Vorauszahlungssumme noch klein ist.


    Woher kommt dieses Geldmenge denn ursprünglich, wenn eine WEG sich gründet ? Zahlt da jeder Eigentümer quasi einen "Vorschuss" auf den Konto-Grundstock ein, der von Jahr zu Jahr mitgezogen wird ?
    Wenn ja, wie wird das richtig verbucht ?? Und was passiert beim Ausscheiden aus der WEG - ist das Geld dann "weg", kann also nicht abgerufen werden und verbleibt im Gesamtbestand ?


    Hoffe ich habe verständlich machen können, was mich beschäftigt... :S ..habe noch nie eine WEG von Gründung an mitbetreut, sondern nur übernommen. Und da war immer schon Geld auf dem Girokonto
    zum Arbeiten da...und jetzt nach dem Jahresabschluss merke ich eben, alles ist bezahlt und verbucht - aber Geld ist immer noch da..auf dem Girokonto ?( :rolleyes:


    Danke für eine Rückinfo!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo Datawizz,


    bin bzw. war in genau der gleichen Situation - Verwalter von neu errichteten WEGs.


    1. wenn noch nicht geschehen, dann besorge Dir Kopien der Kaufverträge, der Teilungserklärung ("TE") und ggfls. Nachträgen und auch der Baubeschreibung. Häufig wird in TE oder Kaufverträgen ein "Startgeld" beschrieben dass der Erwerber bezahlen muss. Dies wird einer normalen Hausgeldzahlung gleichgestellt.
    2. Für Handlungsfähigkeit sorgen: eine erste ETV planen und einberufen. Themen u.a.: Verwaltervertrag beschließen lassen, ersten WP beschließen lassen. Diesen ersten WP großzügig planen. Wichtig ist dass alle zahlen, bei evtl. noch nicht verkauften Einheiten der Bauträger.


    Die Jahresabrechnung ergibt naturgemäß für jeden Eigentümer eine Nachzahlung oder eine Erstattung. Nach Beschlussfassung auf der regelmäßigen, d.h. jährlichen ETV fließen dann diese Beträge (Ausnahmen hiervon können auf der ETV beschlossen werden; Kleinbeträge werden oft auf Vortrag für das nächste WJ genommen) und dann ist auch mit dem Girokonto alles in Ordnung.



    Viel Erfolg!

  • Uns hat geholfen, dass nach dem Neubau die ersten Abschläge, die die Stadtwerke gefordert haben, noch sehr niedrig bemessen waren, weil sie sich am Vorjahr orientiert haben. Wir haben damals eine einmalige Sonderzahlung beschlossen. Das reichte aber nicht, somit mussten mehrmals Kosten per Sonderumlage verteilt werden. Einen großzügig bemessenen Wirtschaftsplan zu beschließen, sollte auf jeden Fall helfen, das zu vermeiden. Und ganz ehrlich: der Verwalter muss handlungsfähig sein, da sollte man nicht geizen.
    Die richtigen Kosten mitteln sich nach meiner Erfahrung erst nach ca. 3-4 Jahren. Grund dafür ist zusätzlich, dass Hausgeld nach dem Zu- und Abflussprinzip abgerechnet wird. Somit sehen die Eigentümer in der Abrechnung immer nur die Kosten des letzten Jahres, bei denen der mit der Abrechnung (z.B. Wasser) erfolgte Ausgleich erst in die nächste Abrechnungsperiode fällt. Ist diese höher und ergeben sich auch höhere Abschläge im gleichen Jahr, dann ist der Abrechnungsbetrag der nächsten Periode sehr hoch.
    Langfristig haben wir aber immer ein Guthaben, weil bei Wärme und Wasser die Endabrechnung ein Quartal später erfolgt. Über den Wirtschaftsplan sammeln wir aber alle prognostizierten Kosten bis zum Jahresende ein. Somit haben wir am Ende des Jahres ein Guthaben von ca. 1/4 der durchschnittlichen Wärme- und Wasserkosten pro Jahr, weil wir das Geld erst später zahlen.