WISO EÜR & Kasse 2017 Wie buche ich Amazon MP3-Dateien / iTunes / Google Adwords / als Betriebsausgabe richtig?

  • Hallo, ich bin DJ und bin nicht sicher, wie ich folgende Ausgaben richtig buche:


    Amazon MP3-Dateien - Amazon sitzt in Luxemburg - 19% USt werden ausgewiesen


    iTunes MP3(M4A)-Dateien - Apple Sitz in Irland - 19% USt werden ausgewiesen


    Google Adwords - Sitz in Irland - es wird keine USt ausgewiesen


    Ich buche SKR03 in WISO EÜR & Kasse 2017.


    Kann mir jemand helfen? Danke im Voraus - Thomas
    ?(

  • Moin Thomas,


    aufgrund Fall 3 (kein Ausweis der USt) gehe ich davon aus, dass Du vorsteuerabzugsberechtigt bist (?)und in diesem Fall auch Diene USt-ID mitgeteilt hast? Dann wäre das Konto 3123 (Leistung eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19% Vor- und USt) richtig.


    Falls Du unter dieser Voraussetzung (kein Kleinunternehmer) die Rechnungen 1 und 2 nicht berichtigen lassen kannst/willst; wäre es das Konto 3143 (wie oben, nur ohne Vorsteuer, aber mit USt).


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Amazon MP3-Dateien - Amazon sitzt in Luxemburg - 19% USt werden ausgewiesen


    iTunes MP3(M4A)-Dateien - Apple Sitz in Irland - 19% USt werden ausgewiesen

    Hier ist wohl die UStID nicht angegeben worden, insofern m. E. nach kein igErwerb. Wobei hier zu klären wäre (mit dem Steuerberater), wie die ausgewiesene Umsatzsteuer zu behandeln ist. Soweit mir bekannt, müsste diese in den Ursprungsländern geltend gemacht werden. Daher sollte schnellstens die UStID gemeldet werden.

  • Hallo,


    ja, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt. Vielen Dank für die Hinweise. Da muss ich mal schauen wie ich das geregelt bekomme. Also erst mal auf die Liste für den Steuerberater...

  • Hier ist wohl die UStID nicht angegeben worden, insofern m. E. nach kein igErwerb. Wobei hier zu klären wäre (mit dem Steuerberater), wie die ausgewiesene Umsatzsteuer zu behandeln ist. Soweit mir bekannt, müsste diese in den Ursprungsländern geltend gemacht werden. Daher sollte schnellstens die UStID gemeldet werden.

    Das sind digitale Dienstleistungen und diese müssten vom Verkäufer mittels MOSS in Deutschland abgeführt werden und zwar vom Verkäufer. Ich denke mal im Umkehrschluss kann er diese 19% als Vorsteuer normal geltend machen.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


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  • Ich denke mal im Umkehrschluss kann er diese 19% als Vorsteuer normal geltend machen.

    Ohne irgend eine Angabe auf der Rechnung? Nein - dann müsste ein Vermerk auf den Rechnungen sein, dass hier dieser Regelungen in Anspruch genommen wurden.

  • Ohne irgend eine Angabe auf der Rechnung? Nein - dann müsste ein Vermerk auf den Rechnungen sein, dass hier dieser Regelungen in Anspruch genommen wurden.

    Nö - Seit Januar 2015 gilt EU-weit bei Verkauf von digitalen Artikeln, dass der Kunde die USt seines Landes bezahlt.


    Ich verkaufe Anleitungen im pdf Format als Download. Wenn Kunde diese kauft und auch physische Artikel kauft und er kommt z.B. aus Österreich, dann zahlt er auf die phys. Artikel 19% und auf den Download 20% UST. Das wird in den Rechnungen auch so ausgewiesen. Der Händler muss die 19 % an Finanzamt abführen und die 20 % muss er an, wenn er sich bei MOSS angemeldet hat, dorthin (ich komme jetzt nicht auf die richtige Bezeichnung des Ministeriums) abführen. Wenn keine igitalen Artikel verkauft wurden, muss man eine Null-Meldung machen.


    Da steht aber nichts auf der Rechnung mit extra §§§§ oder so.


    Und so ist es im Ausgangspost ja auch beschrieben. Es wurden die 19% USt des hiesigen Landes bezahlt.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


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