Berichtigung der AfA, Abschreibung für Anlage

  • Hallo Experten
    Mein Bruder und ich haben den gesetzlichen Pflichtanteil am Alleinerbe unseres Vaters geltend gemacht. Wir erhielten die Eigentumswohnung unseres Vaters im Juli 2015 unentgeltlich zu je die Hälfte. Dementsprechend haben wir die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsunterlagen für 2015 beim FA eingereicht. Im Bescheid wurde uns mitgeteilt, dass die Abschreibung für Anlage (AfA) des Vaters mit den ursprünglichen Anschaffungskosten fortgeführt werden muss. Diese sind jetzt im Steuerbescheid erfaßt worden.


    Wie können wir diese Abschreibung nun im WISO Steuer-Sparbuch berichtigen, damit sie für das Jahr 2016 und zukünftig richtig berechnet wird?


    Das FA hat unsere Kosten (Rechtsanwalt, Notar, Amtsgericht) zur Geltendmachung unseres Pflichtanteils in keiner Weise berücksichtigt. Wo kann ich diese Kosten in WISO abbilden?


    Schon mal vielen Dank für Antworten
    wocoba


    PS. Seit 2015/12 ist die Wohnung vermietet.

  • Im Bescheid wurde uns mitgeteilt, dass die Abschreibung für Anlage (AfA) des Vaters mit den ursprünglichen Anschaffungskosten fortgeführt werden muss. Diese sind jetzt im Steuerbescheid erfaßt worden.

    Dies ist im Falle eines Erbes auch richtig, da der Erbe in die Position des Erblassers eintritt.
    Im Steuerbescheid müsste doch auch die Bemessungsrundlage stehen und der angewendete AfA-Satz (AfA = Absetzung für Abnutzung). Wenn nicht, einmal die Steuererklärungen der Vorjahre ansehen, dort müsste sowohl die AHK (Anschaffungs- und Herstellungskosten) eingetragen sein sowie das Jahr des Beginns der AfA und der Prozentsatz (möglicherweise ja auch degressive AfA, deshalb muss hier in die Vorjahre Einblick genommen werden).


    Solltet Ihr hier keinen Einblick bekommen, sprecht mit dem Finanzamt. Sie werden Euch hier dann die notwendigen Angaben machen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie können wir diese Abschreibung nun im WISO Steuer-Sparbuch berichtigen, damit sie für das Jahr 2016 und zukünftig richtig berechnet wird?

    Entweder die zutreffende AfA-BMG eintragen oder eben den AfA-Betrag manuell eintragen.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Wir haben es entsprechend nach den Angaben des FA berichtigt.


    Wäre dann noch die zweite Frage offen. Kann ich unsere/meine Kosten (Rechtsanwalt, Notar, Amtsgericht) in irgendeiner Form geltend machen? Das FA hatte in der Feststellungserklärung diese Kosten abgelehnt.


    Vielen Dank im voraus
    wocoba

    • Offizieller Beitrag

    Wäre dann noch die zweite Frage offen. Kann ich unsere/meine Kosten (Rechtsanwalt, Notar, Amtsgericht) in irgendeiner Form geltend machen? Das FA hatte in der Feststellungserklärung diese Kosten abgelehnt.

    Nein, sind in der ESt-Erklärung nicht anzusetzen. Die gehören ggf. in eine Erbschaftsteuererklärung.