Kapitallebensversicherung mit BUZ (2004)

  • Hallo Leute,


    leider machte ich heute das erste mal meine Steuererklärung selbst, da ich bei meiner Lohnsteuerhilfe gekündigt habe.


    Ich hänge gerade bei meiner Kapitallebensversicherung ohne Wahlrecht gekoppelt mit einer BUZ (Abschluss 2004)
    Wo trage ich den Wert ein? Muss ich die beiden Versicherungen auseinander rechnen oder kann ich den Jahresbeitrag komplett angeben?
    Im WISO-Programm finde ich nur eine Kapitallebensversicherung mit Wahlrecht :(


    Danke für eure Hilfe. ?(

  • Hallo xana,


    die Beiträge zur Zusatzversicherung werden mit denen zur Hauptversicherung gemeinsam angegeben. Es muss also nichts herausgerechnet werden. Wichtig ist noch, dass die Kapitalversicherung oder Rentenversicherung nicht fondsgebunden sein darf.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    leider machte ich heute das erste mal meine Steuererklärung selbst, da ich bei meiner Lohnsteuerhilfe gekündigt habe.

    Wieso leider? Entweder man will sich damit selbst beschäftigen oder nicht. Ist doch eine freie Entscheidung, die man treffen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Kapitallebensversicherung mit BUZ vor 2015

    Kapitallebensversicherung ohne Wahlrecht gekoppelt mit einer BUZ (Abschluss 2004)

    Was ist da mit den Daten los? ?(

  • Hallo xana,


    eine Kapitallebensversicherung mit Wahlrecht gibt es nicht. Sieh dir bitte noch einmal deine Police an, was due abgeschlossen hast. Eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung. Nur bei letzteren gibt es ein Wahlrecht - nämlich, ob du die Rente oder eine Kapitalzahlung wählst.


    Außerdem muss zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge die erste Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 erfolgt sein. Insofern irritiert die Überschrift; vermutlich ein Rechtschreibfehler, den man aber korrigieren kann...


    Viele Grüße
    Rautka


    @nesciens: Dein Link beschreibt die Rechtslage ab 2005 - §10 EStG Abs. 1 Nr. 2 b)aa) betrifft die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt). Diese liegt hier offenbar aber nicht vor. Der von xana angefragte Fall wird, wenn überhaupt, in §10 EStG Abs.3a behandelt.

  • Wenn jetzt die Versicherung noch vor dem 1.1.2005 begonnen hat, dann können die Beiträge als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. In der Anlage Vorsorgeaufwand kommen sie dann in Zeile 51.


    Allerdings müssen sich die Beiträge steuerlich nicht unbedingt auswirken. Das ist hier im Forum schon mehrfach angesprochen worden.


    Viele Grüße
    Rautka