KfW Studienkredit - Zinsen die nach dem abgeschlossenen Studium anfallen - Wo eintragen?

  • Hallo, ich hoffe mir kann Jemand der auch schon vom selben Problem betroffen war, helfen!


    Ich habe 2015 einen Studienkredit der KFW gehabt und mein Studium November 2015 abgeschlossen.


    Ich weis das ich die in diesem Zeitraum entstandenen Kosten durch Zinsen als Werbungskosten bei Fortbildung absetzen kann.


    Meine Frage ist aber nun, wo kann ich die Zinsen eintragen die Anfallen (durch die sogenannte Karenzphase) welche ich nach dem Studium bis jetzt(also das Jahr 2016) bezahle (+Zinsen die während der Tilgung anfallen)?


    Ich habe einmal etwas von Sonderausgaben gelesen, aber leider nicht die entsprechende Seite/Vermerk in der Software gefunden.
    Sind das auch wieder Werbungskosten für Fortbildung oder wird es wie oben behandelt(Wovon ich nicht ausgehe, da ich ja einen Zeitraum für die Fortbildung(Studium) angeben muss und die ist ja schon beendet).



    Vielen Dank im Voraus und nette Grüße
    Ressless


    PS: Ja Suchfunktion hab ich schon ausgiebig genutzt und es wurde nur immer ein Paragraph rumgeworfen der mir nichts sagt (Entschuldigung dafür).

  • OK danke für den Hinweis. Um das mal fortzuführen, ja ich habe den Paragraphen mehrmals gelesen und kann trotzdem damit nur wenig anfangen.


    Ich zitiere mal den Paragraphen in der Weise wie ich Ihn verstehe und frage dann nochmal. Vielleicht versteht es ja dann verständlicher und ich erhalte mal eine klarere Antwort.


    Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. 2 Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
    ->(1) Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

    Verstehe ich das richtig, das dadurch das es regelmäßige Ausgaben sind ich diese an 2015 mit Anbringe? (Also Verlustnachtrag)
    Oder (für die Steuererklärung 2016) gebe ich den Zeitraum von 2015 einfach an anstatt 2016?


    Grüße
    Ressless

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich schon gelesen und meist endeten sie mit deinem Post der zum Paragraphen führt den ich nicht so ganz verstehe. Solangsam habe ich das gefühl nicht ernst genommen zu werden.

    Da steht nun wirklich nicht nur der § 11 EStG erwähnt. Das ausführliche Lesen können wir Dir nun wirklich nicht abnehmen. Und man mag nun auch wirklich nicht alles Grundsätzliche immer und immer wieder wiederholen. Dafür gibt es eben die erweiterte Forumssuche und die Forumsregeln. Und es hat rein gar nichts mit jemanden nichts ernst nehmen zu tun. Dasselbe könnten wir sagen, wenn man meint nicht mal die Trefferliste der Suche ein paar Seiten lang durchblättern und durchlesen zu müssen. Tun wir aber nicht. Dein Sachverhalt stellt nun wirklich keine Besonderheit dar und wurde auch schon erläutert.


    Und das mit dem Verlustrücktrag/-vortrag ist ein ganz anderes Thema und gehört ggf. in einen neuen Thread. Wurde aber auch erschöpfend im Forum behandelt und ist mit den genannten Suchwörtern leicht auffindbar und nachlesbar.

  • Ich habe etwas gefunden. Danke nochmal. Ich möchte trotzdem nochmal höflich darauf hinweisen, das nicht alle Menschen hier so intelligent sind / bzw. daran gewöhnt sind alles zu verstehen wie einer selbst (ergo man steckt nicht immer drinn in dem jenigen). Leider kommt das bei vielen Antworten in mehreren Threads so rüber, als wenn alle Fragesteller zu faul währen. Ich weis, immer wieder und wieder dasselbe zu Zitieren macht bestimmt keinen Spaß und fässt sich mehrmals an den Kopf wenn Leute blindlings Fragen stellen aber wenn hier kein Verständnis mehr aufgebracht wird für die Hilfesuchenden, dann ist das Traurig!



    Lösung für mein Studium Zinsen Problem:
    Werbungskosten (da ich eine Ausbildung vor dem Studium hatte)


    Ich weis zwar immernoch nicht (da keiner darauf geantwortet hat) ob ich dieses Jahr eintragen soll oder nicht. Aber ich werde es einfach versuchen und den Zeitraum 2015/2016 angeben und hoffe es klappt.


    PS: Ich werde nach der Steuererklärung auch mein Ergebnishier posten (da sowas meißtens bei den Leuten unter den Tisch fällt, was ich schade finde für zukunftige Hilfe-Suchende)!

    • Offizieller Beitrag

    Ich weis zwar immernoch nicht (da keiner darauf geantwortet hat) ob ich dieses Jahr eintragen soll oder nicht. Aber ich werde es einfach versuchen und den Zeitraum 2015/2016 angeben und hoffe es klappt.

    Und alles falsch gemacht, da eben nicht die Mühe gemacht einige wenige Threads mal von vorne bis hinten zu lesen. Ich kann so etwas echt nicht nachvollziehen. Da nennt man Dir schon alle Schlagworte oder verlinkt und dann so etwas.