Wie MA abrechnen, der länger als 6 Wochen krank ist?

  • Hallo!


    Ich habe eine Grundsatzfrage zur Abrechnung von Fehlzeiten bei MA, die länger krank sind. Konkretes Beispiel:


    • MA ist seit dem 11.4.17 arbeitsunfähig
    • Die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lautete vom 11.4.17 bis zum 4.5.17 (Erstbescheinigung)
    • Die zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vom 11.4.17 bis zum 26.5.17 (Folgebescheinigung)
    • Ich habe in der Unternehmersoftware im April die Fehlzeit vom 11.4. bis zum 4.5.17 erfasst. Die Software hat mir aber den Antrag auf die Erstattung nach U1 nur bis zum 30.4.17 erstellt. Das habe ich auch so über sv.net gemeldet.


    Meine Fragen:


    • Erstelle ich jetzt einen neuen Eintrag unter "Fehlzeiten" vom 5.5.17 bis zum 26.5.17 oder verändere ich den bestehenden Eintrag vom 4.5.17 auf den 26.5.?
    • Wenn ich den 26.5. eintrage und dann den Fall speichern möchte, kommt eine Fehlermeldung, dass die Dauer der Lohnfortzahlung auf max. 42 Tage beschränkt ist (bis zum 22.5.17), und dass ab dem 23.5. Krankengeld zu zahlen ist. Heisst das, dass ich die Abrechnung im Modul "Lohnkonto" für den Mai nur bis zum 22.5.17 mache? Was mache ich wenn der MA am 27.5. wieder gesund ist?
    • Muss ich irgendetwas anderes beachten?



    Sorry, falls die Fragen etwas komisch erscheinen, aber die Materie habe ich so zum ersten Mal vor mir.


    Grüße und Vielen Dank für die Antworten!

  • Moin,


    die Lohnart mit Entgeltfortzahlung nimmst Du bis zum 22.05., für die Tage bis zum 26.05. die Lohnart "Krank nach Ablauf der Entgeltfortzahlung.." Wenn der MA am 27.05. wieder gesund ist, berechnet das Programm dann automatisch das Gehalt für die Resttage des Monats Mai.


    Außerdem musst Du eine Entgeltbescheinigung für das von der Krankenkasse zu zahlende Krankengeld ausfüllen, das Formular dafür findest Du online bei der Krankenkasse.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo und danke für die Antwort!


    Ich habe jetzt versucht, die Abrechnung entsprechend anzupassen aber ich kann nirgends die Anzahl der Tage oder den Zeitraum eingeben (siehe Screenshot).
    Als Lohnart habe ich "Fortzahlung Gehalt bei Krankheit" (Lohnart 130) ausgewählt. Einen Eintrag "Krank nach Ablauf der Entgeltfortzahlung" gibt es bei mir im Unternehmer nicht.


    Ausserdem bekomme ich jetzt die Fehlermeldung, dass mehrere Fehelzeiten erfasst sind, und dass bei einer das Kennzeichen falsch ist.


    Ich dachte, dass das Formular für die Entgeltbescheinigung vom Unternehmer erstellt wird und ich es dann lediglich über "sv.net/classic" zu versenden habe. Das habe ich auch bei der ersten Meldung so gemacht.
    Wass ist jetzt nicht weiss, wie verfahre ich mit der Folgemeldung bzw. dem Zeitraum der zu melden ist.


    Danke!




  • Du brauchst m. E. für die LA 10.3 nur einen Zeitraum angeben, also vom 11.04. bis 22.05.Dann ab 22.05. die LA (bei mir 4.1) Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und Zahlung von Krankengeld... relativ weit unten in der Auswahl.



    Ich dachte, dass das Formular für die Entgeltbescheinigung vom Unternehmer erstellt wird

    Meinst Du da nicht den Erstattungsantrag für die U1? Die von mir genannte Bescheinigung dient zur Berechnung des Krankengeldes durch die Krankenkasse.

  • Danke für die Antwort und sorry, dass ich noch einmal zur Sicherheit nachhake:


    • Unter "Fehlzeiten" habe ich jetzt die Zeiträume so eingetragen, wie von dir angegeben (siehe Screenshot)
    • In der "Bruttolohnerfasung und Lohnkonto" habe ich alles so gelassen wie bisher, d.h. die gleiche Abrechnung wie in den Monatan davor


    Was mir nicht korrekt vorkommt, ist dass die Lohnabrechnung das gleiche Brutto- und Nettogehalt wie in den Monaten davor ausgibt. Müsste dieses nicht um die drei Tage vom 23.5. bis zum 26.5. geringer sein?


    Danke und Grüße!


  • Da hast Du recht... die Gehaltszahlung endet am 22.05. (und beginnt ggf. am 27.05. wieder)... Ist denn (hatte den Fall noch nicht), in den Stammdaten zur Lohnart Gehalt bei "Berücksichtigung für die Lohnfortzahlung" die Option "keine anteilige Berechnung" aktiviert?


    In der Hilfe ist das Thema Fehlzeiten recht ausführlich beschrieben, auch mit den von Dir verwendeten 10.3 und 4.1. :thumbup: Dort ist beschrieben, dass die Statusinformation bearbeitet werden muss, da sonst keine Lohnsteuerbescheinigung für dieses Jahr erstellt wird (Fehlzeiten über 5 Tagen werden dort als Unterbrechnung vermerkt) .

  • Hab nochmal geforscht und dies hier gefunden


    https://update1.buhl-data.com/…ntrag/Lohnfortzahlung.pdf


    danach ist das Kennzeichen für die Lohnfortzahlung in den Stammdaten Gehalt (keine anteilige Berechnung) ,wie vermutet, nicht zu setzen. Allerdings steht auch abschließend unter Punkt 7.2, :


    "Bei Gehaltsempfängern ist es erforderlich, dass Sie das Gehalt entsprechend um die nichtgearbeiteten Tage kürzen. "


    8| - also doch "zu Fuß" rechnen...

  • Vielen, vielen Dank für Deine Hilfe!!!


    Dass die Berechnung jedoch nicht automatisch erfolgt, finde ich recht schwach von der Software ...


    Viele Grüße!

  • Hallo! Ich muss hier noch einmal nachfragen!


    Wenn ich dem MA das Gehalt manuell um die nicht gearbeiteten Tage kürze, welchen Gesamtanzahl der Tage im Mai nehme ich als Grundlage?
    Konkret, es müssen die Tage vom 23.5. bis zum 26.5. gekürzt werden (4 Tage).


    Teile ich dann das Bruttogehalt durch 30 (Kalendertage) oder durch 23 (Arbeitstage im Mai) und multipliziere es mit 4, oder wie wird das berechnet?


    Vielen Dank!!!

  • Moin,

    beides ist üblich und möglich (Kalender- oder Arbeitstage) , man/frau sollte nur bei einer der beiden Methoden bleiben :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

    Lt des oben verlinkten

    https://update1.buhl-data.com/…ntrag/Lohnfortzahlung.pdf


    ist bei Gehaltsabrechnungen nur die Verrechnung auf Basis von Kalendertagen möglich. :wacko:


    Und das ist schon mal die erste Hürde bei der Erstellung von Gehaltsabrechnungen einer Kollegin, die länger als 6 Wochen krank war.

    Die zweite Hürde: Die Krankschreibung ging vom 18.12.2017 bis 02.02.18. Die Jahresgrenze ist nicht das Problem, sondern dass die Lohnfortzahlung am 27.01. endet. Und zur Krönung hat uns diese Kollegin zum 15.02. verlassen, der Februar also nur halb abgerechnet.
    Damit treiben Lohn&Gehalt und ich uns an unsere Grenzen...


    Besonders die anteilige Gehaltsberechnung bekomme ich nicht eingestellt. Wie im PDF beschrieben, habe ich die Lohnart "Gehalt" bzgl den Erstattungen konfiguriert. Anschließend die Fahlzeit im Personalstammblatt der Kollegin eingetragen. Dann werde ich auch schon zur Gehaltsabrechnung weitergeleitet. Dort ist dann Schluss. Egal wie ich die Aufteilung mache, es kommt eine Fehlermeldung - siehe Screenshots von 4 Varianten.




    Kann mir jemand sagen, wo mein Fehler liegt?

  • Moin,


    unerfreulicheweise scheint die anteilige Berechnung immernoch nur manuell möglich zu sein, sprich: wie in Variante 4 (ohne prozentuale Aufteilung der GTS ) und die Beträge Gehalt und LFZ dann mittels Rechenschieber oder wie die Dinger heute heissen, ermitteln ;)


    Also Fehlzeit bis 02.02., Gehalt 03. Bis 15.02 ( das ergibt doch eine andere prozentuale Berechnung, oder? )


    Viele Grüße

    Maulwurf