Hallo!
Ich habe eine Grundsatzfrage zur Abrechnung von Fehlzeiten bei MA, die länger krank sind. Konkretes Beispiel:
- MA ist seit dem 11.4.17 arbeitsunfähig
- Die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lautete vom 11.4.17 bis zum 4.5.17 (Erstbescheinigung)
- Die zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vom 11.4.17 bis zum 26.5.17 (Folgebescheinigung)
- Ich habe in der Unternehmersoftware im April die Fehlzeit vom 11.4. bis zum 4.5.17 erfasst. Die Software hat mir aber den Antrag auf die Erstattung nach U1 nur bis zum 30.4.17 erstellt. Das habe ich auch so über sv.net gemeldet.
Meine Fragen:
- Erstelle ich jetzt einen neuen Eintrag unter "Fehlzeiten" vom 5.5.17 bis zum 26.5.17 oder verändere ich den bestehenden Eintrag vom 4.5.17 auf den 26.5.?
- Wenn ich den 26.5. eintrage und dann den Fall speichern möchte, kommt eine Fehlermeldung, dass die Dauer der Lohnfortzahlung auf max. 42 Tage beschränkt ist (bis zum 22.5.17), und dass ab dem 23.5. Krankengeld zu zahlen ist. Heisst das, dass ich die Abrechnung im Modul "Lohnkonto" für den Mai nur bis zum 22.5.17 mache? Was mache ich wenn der MA am 27.5. wieder gesund ist?
- Muss ich irgendetwas anderes beachten?
Sorry, falls die Fragen etwas komisch erscheinen, aber die Materie habe ich so zum ersten Mal vor mir.
Grüße und Vielen Dank für die Antworten!