Leasingvertrag mit Sonderzahlung des alten KFZ plus MwST

  • Das Ganze sind zwei Vorgänge.
    1) der Verkauf des alten - wobei ich mir nicht sicher bin, ob dieser im Betriebsvermögen war. Hier fehlen einfach Angaben, wie der Vorgang gestaltet war.
    2) Leasingvertrag für das neue Kfz. Hier müsst ihr erst einmal prüfen, ob es ein Kaufleasing oder Mietleasing ist (muss im Zweifel euer Steuerberater machen, da hier verschiedene Bedingungen des Vertrages geprüft werden müssen). Dann ist zu prüfen, ob betriebsnotwendiges Vermögen (> 50% betriebliche Nutzung), gewillkürtes Betriebsvermögen (zwischen 10% und 50% betriebliche Nutzung) oder zwingend Privatvermögen (< 10% betriebliche Nutzung). Von der Klärung dieser Fragen hängt die Bilanzierung ab.