Nachträglich Trennungsgeld anzeigen?

  • Hallo


    Die Steuererklärung ist abgegeben und schon bewilligt bekommen.
    Jetzt allerdings ist allerdings Trennungsgeld bewilligt worden, welche aber über die entfernung abgerechnet wurden.
    Muss ich dies jetzt beim Finanzamt anzeigen, wenn ja wie?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt allerdings ist allerdings Trennungsgeld bewilligt worden, welche aber über die entfernung abgerechnet wurden.

    Und da war im Zeitpunkt der Erklärungsabgabe nicht mit zu rechnen? ?(

    Muss ich dies jetzt beim Finanzamt anzeigen, wenn ja wie?

    Selbstverständlich musst Du dieses anzeigen. Und zwar umgehend und formlos. Ein kurzes Schreiben mit dicker Entschuldigung und bitte um Korrektur des ESt-Bescheides. Kopien der Abrechnungen etc. natürlich beifügen.

  • bei trennungsgeld sind wir ausgegange das es geld ist dafür man nicht zu Hause ist

    Es ist dir aber doch als Vergütung zugeflossen, also musst du es zunächst einmal angeben. Eine andere Frage ist dann, ob diese Vergütung steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Das wird im Rahmen des Einkommensteuergesetzes dann geprüft. Nur ohne Angabe keine Prüfung möglich. Und du hast deine Einnahmen vollständig anzugeben!