Frage zur Haushaltszugehörigkeit und zum beruflich veranlassten Umzug

  • Einen schönen Abend zusammen,


    ich google schon eine ganze Weile aber ich finde einfach keine genauen Antworten.
    Daher meine Fragen hier.


    Letztes Jahr bin ich berufsbedingt umgezogen, da ich dadurch meine Arbeitsstelle schneller erreichen kann. Nun möchte ich die Umzugspauschalen in meiner Steuererklärung ansetzen. So weit so gut.
    Bei den beruflich bedingten Umzügen kann man Personen die zum Haushalt gehören angeben. Ich wohne seit Jahren mit meiner Freundin zusammen, wir sind jedoch nicht verheiratet. Allerdings ist sie zusammen mit mir umgezogen. Wir führen also auch seit Jahren einen gemeinschaftlichen Haushalt. Teilen uns Einkäufe und die Miete etc. Darf ich sie als haushaltszugehörig angeben oder sind nur familienangehörige haushaltszugehörig? Bei der Netzrecherche teilen sich da die Meinungen stark. In der Wiso Software finde ich dazu auch nichts genaueres.


    Desweiteren bin ich in den letzen 5 Jahren bereits beruflich bedingt umgezogen. Auch diesen Umzug würde ich gerne angeben. Bin mir jedoch nicht sicher ob es als beruflich bedingt gilt. Durch Auflösung der Firma meines ehemaligen Arbeitgebers wurde ich damals gekündigt. Da ich mir in einer anderen Region bessere Jobchancen versprochen hatte bin ich nach der Kündigung umgezogen. Daher meine Frage. Reicht eine Kündigung, dass man einen Umzug als beruflich bedingt angeben kann?


    Danke sehr für hilfreiche Antworten.


    Schönen Gruß


    Peter

  • Letztes Jahr bin ich berufsbedingt umgezogen, da ich dadurch meine Arbeitsstelle schneller erreichen kann.

    D.h., du sparst Fahrtzeiten von mindestens einer Stunde pro Tag einfache Entfernung ein? https://www.buhl.de/steuernspa…sten-steuerlich-absetzen/
    Alle Infos zu den ansetzbaren Kosten findest du im Link.


    In der Wiso Software

    In welcher? Es gibt mehrere Steuerprogramme von WISO



    Desweiteren bin ich in den letzen 5 Jahren bereits beruflich bedingt umgezogen

    Da gibt es ein extra Feld für diese Angabe.



    Bin mir jedoch nicht sicher ob es als beruflich bedingt gilt. Durch Auflösung der Firma meines ehemaligen Arbeitgebers wurde ich damals gekündigt. Da ich mir in einer anderen Region bessere Jobchancen versprochen hatte bin ich nach der Kündigung umgezogen.

    Da wage ich aber, die Berufsbedingtheit zu verneinen. Ich meine, dass hier schon eine konkretere Aussicht auf einen Job vorhanden sein musste. Ausserdem hättest du dies in der Erklärung des Jahres, in dem du umgezogen bist, angeben müssen. Jetzt geht dies sowieso nicht mehr.



    Reicht eine Kündigung, dass man einen Umzug als beruflich bedingt angeben kann?

    Definitiv nicht - maßgebend ist der neue Arbeitgeber.

  • Erst mal danke für die Antworten!