Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung / Mindestvorsorgepauschale

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin Studentin und arbeite in den Semesterferien. Von meinem Arbeitgeber werden (Lohnsteuerbescheinigung Nummer 28) Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt, obwohl ich bei meiner Mama krankenversichert (Familienversicherung) bin. Kann mir jemand von euch sagen, ob und wie ich diese Beträge zurückholen kann, da ich als Student keine Steuern und Krankenversicherungsbeiträge selbst zu tragen habe.


    Vielen Dank bereits im Voraus,
    Flugzeugbauer :)

    • Offizieller Beitrag

    Von meinem Arbeitgeber werden (Lohnsteuerbescheinigung Nummer 28) Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt, obwohl ich bei meiner Mama krankenversichert (Familienversicherung) bin.

    Da führt niemand irgend etwas ab und somit ist auch nichts zurückzufordern. Es handelt sich lediglich um einen informatorischen Eintrag zur im Rahmen der Lohnbesteuerung berücksichtigten Mindestvorsorgepauschale. Hättest Du ein Steuerprogramm wie z.B. das WISO steuer:Sparbuch etc., würde Dich die Programmhilfe insoweit wie folgt informieren:



    Die erweiterterte Forumssuche zu dem Suchwort Mindestvorsorgepauschale hätte Dich u.a. zur diesem informativen Thread geführt: Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin Studentin und arbeite in den Semesterferien. Von meinem Arbeitgeber werden (Lohnsteuerbescheinigung Nummer 28) Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt, obwohl ich bei meiner Mama krankenversichert (Familienversicherung) bin. Kann mir jemand von euch sagen, ob und wie ich diese Beträge zurückholen kann, da ich als Student keine Steuern und Krankenversicherungsbeiträge selbst zu tragen habe.


    Vielen Dank bereits im Voraus,
    Flugzeugbauer :)

    Das kann nicht sein, denn du bist familienversichert und nicht privat (Werbeklink entfernt) Krankenversichert. Eine doppelte Krankenversicherung (Pflichtversicherung) ist in Deutschland nicht möglich. Es geht entweder oder aber nicht beides. Ich stimme daher der Meinung von miwe4 voll und ganz zu. Es handelt sich um Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben sind. So werden meist Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft (Knappschaft) abgeführt. Da kann man schon schnell in der Zeile verrutschen.

  • Das kann nicht sein, denn du bist familienversichert und nicht privat (Werbeklink entfernt) Krankenversichert.


    Du hast die Bemerkung von miwe4 überhaupt nicht verstanden!! Hier wird keinerlei Beitrag abgeführt. Es handelt sich um eine Angabe des Arbeitgebers, mit welchen (virtuellen) Beiträgen die Lohnsteuer ermittelt wurde. Macht der Arbeitgeber dies nicht, macht er sich unter Umständen gegenüber dem Finanzamt haftbar, weil er zu wenig Lohnsteuer berechnet hätte! Du solltest dich einmal über das Thema "Mindesbemessungsgrundlage" informieren, bevor du hier solche Aussagen machst, die nicht weiterhelfen.

    Zitat

    Ich stimme daher der Meinung von miwe4 voll und ganz zu. Es handelt sich um Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben sind. So werden meist Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft (Knappschaft) abgeführt. Da kann man schon schnell in der Zeile verrutschen.


    Das sehe ich nicht, dass du miwe4 zustimmst! (Gesetzliche) Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft haben hier nämlich nichts zu suchen - die sind voll und ganz vom Arbeitgeber zu tragen und werden nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.