Student + Minijob und erste Festanstellung in einem Jahr

  • Hallo zusammen,


    ich war bis 09/16 Studentin, hatte bis 10/16 einen sutdentischen Minijob (keine Lohnsteuererklärung) und bin seit 11/16 Festangestellt. Mein Einkommen als Festangestellte liegt unter dem Steuerfreibetrag. Wenn ich meinen Minijob jedoch dazurechne, komme ich über den Steuerfreibetrag von 8820 Euro. Der Minijob ist bisher ja aber nicht im Steuer:Mac erfasst, da dort steht, dass man diesen nicht angeben muss.


    Ich möchte gerne meine Studienkosten als Werbungskosten absetzen (Heimfahrten etc.). Diese habe ich in die Software alle eingetragen und komme auf einen Betrag über 1000 Euro Pauschbetrag für Werbungskosten als Arbeitnehmer. Allerdings ändert sich mein Rückerstattungsbetrag nicht, mein zu versteuerndes Einkommen jedoch schon. Kann mir jemand erklären wieso nicht? Lohnt es sich für mich dann garnicht, den Aufwand zu betreiben und die Werbungskosten aufzulisten mit Nachweisen etc.?


    Liebe Grüße und Dankeschön :)

  • Mein Studium war jedoch mein Zweitstudium (Master) und ich dachte das ich die dortigen Werbungskosten geltend machen kann? (Hatte ich vergessen zu erwähnen)! Vielen Dank für die Antwort schon einmal :)

  • Hallo zusammen,


    dieses Thema ist hier im Forum nun wirklich schon häufig besprochen worden. Sucht einmal nach den Themen vorweggenommene Werbungskosten und Verlustrücktrag, Verlustvortrag. Ihr werdet euch wundern, wieviele Beiträge zum lesen aufpoppen.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Studium war jedoch mein Zweitstudium (Master) und ich dachte das ich die dortigen Werbungskosten geltend machen kann?

    Kannst Du ja auch. Aber das wirkt sich nur auf die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens aus und wird dann ggf. in die Folgejahre als Verlustvortrag übernommen.
    Noch einmal: es werden keine Ausgaben oder Werbungskosten 1:1 erstattet, sondern nur das zu versteuernde Einkommen reduziert. Und nur wenn im Laufe des Veranlagungsjahres in der Summe unter Berücksichtigung dieser Werbungskosten Zuviel Steuern gezahlt wurde, nur dann gibt es Geld zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du ja auch. Aber das wirkt sich nur auf die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens aus und wird dann ggf. in die Folgejahre als Verlustvortrag übernommen.

    Aber nur ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, worauf wir ja leider immer wieder hinweisen müssen, obwohl es der § 10d EStG ja ausdrücklich beschreibt.