Hallo Forenmitglieder,
ich benötige Eure Hilfe zu einem Anbau an einer bestehenden Wohnung.
Kurz zu den Fakten:
Bauantrag: 29.06.2002
Fertigstellung: 01.03.2005
Seitdem eine gegressive Abschreibung, mit aktueller Abschreibung von 2,5%.
Damalige Herstellkosten 250.000 €.
Nun habe ich einen Anbau (Fertigstellung: 2016) in Höhe von 50.000 € realisiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelst es sich um nachträgliche Herstellungskosten.
Ich frage mich jedoch wie nun die AFA läuft.
Variante 1:
Weiterführung der Abschreibung von 2,5%, wobei ich die Kosten für den Anbau den damaligen Herstellkosten hinzuaddiere:
Steuererklärung 2015:
AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 €
Steuererklärung 2016:
AFA 2,50 % von 300.000 €: 7.500 €
Oder Variante 2 (diese würde ich bevorzugen):
Steuererklärung 2015:
AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 €
Steuererklärung 2016:
AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 € (Weiterführung Abschreibung Wohnung)
AFA 2,00 % von 50.000 €: 1.000 € (Anbau)
Was würdet Ihr mir raten? Kann ich auch die Variante 2 in der Steuererklärung geltend machen?
Viele Dank vorab für Euer Feedback und Euch noch einen schönen Sonntag.