AfA für nachträgliche Herstellungskosten

  • Hallo Forenmitglieder,
    ich benötige Eure Hilfe zu einem Anbau an einer bestehenden Wohnung.


    Kurz zu den Fakten:
    Bauantrag: 29.06.2002
    Fertigstellung: 01.03.2005
    Seitdem eine gegressive Abschreibung, mit aktueller Abschreibung von 2,5%.
    Damalige Herstellkosten 250.000 €.



    Nun habe ich einen Anbau (Fertigstellung: 2016) in Höhe von 50.000 € realisiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelst es sich um nachträgliche Herstellungskosten.
    Ich frage mich jedoch wie nun die AFA läuft.


    Variante 1:
    Weiterführung der Abschreibung von 2,5%, wobei ich die Kosten für den Anbau den damaligen Herstellkosten hinzuaddiere:


    Steuererklärung 2015:
    AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 €


    Steuererklärung 2016:
    AFA 2,50 % von 300.000 €: 7.500 €




    Oder Variante 2 (diese würde ich bevorzugen):
    Steuererklärung 2015:
    AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 €


    Steuererklärung 2016:
    AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 € (Weiterführung Abschreibung Wohnung)
    AFA 2,00 % von 50.000 €: 1.000 € (Anbau)



    Was würdet Ihr mir raten? Kann ich auch die Variante 2 in der Steuererklärung geltend machen?


    Viele Dank vorab für Euer Feedback und Euch noch einen schönen Sonntag.

  • Nun habe ich einen Anbau (Fertigstellung: 2016) in Höhe von 50.000 € realisiert.

    Damit ist doch etwas Neues, noch nicht vorhandenes, geschaffen worden. Nach meiner bescheidenen Meinung ist der Anbau gesondert zu erfassen und gesondert nach den Regels, die für 2016 gelten, abzuschreiben. Wobei du dabei noch beachten musst, dass die AfA erst mit Fertigstellung beginnt, also die Monate nur anteilig.

    • Offizieller Beitrag

    Damit ist doch etwas Neues, noch nicht vorhandenes, geschaffen worden. Nach meiner bescheidenen Meinung ist der Anbau gesondert zu erfassen und gesondert nach den Regels, die für 2016 gelten, abzuschreiben. Wobei du dabei noch beachten musst, dass die AfA erst mit Fertigstellung beginnt, also die Monate nur anteilig.

    Dem würde ich so zustimmen wollen.

  • Hallo babuschka, hallo miwe4,


    vielen Dank für Eure Hinweise.


    Ich will lieber noch mal nachfragen, ob ich Euch beide richtig verstanden habe.


    Wenn ich Euch richtig verstanden habe, dann kann ich in die Steuererklärung 2016 folgendes eintragen:


    Steuererklärung 2016:
    AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 € (Weiterführung Abschreibung Wohnung)
    AFA 2,00 % von 50.000 €: 1.000 € (Anbau) (Fertigstellung 01.01.2016)


    Noch mal vielen Dank für Eure Ratschläge.

  • Wenn ich Euch richtig verstanden habe, dann kann ich in die Steuererklärung 2016 folgendes eintragen:


    Steuererklärung 2016:
    AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 € (Weiterführung Abschreibung Wohnung)
    AFA 2,00 % von 50.000 €: 1.000 € (Anbau) (Fertigstellung 01.01.2016)

    Ja

  • Hallo Forenmitglieder,


    ich benötige zu dem obigen Thema wieder Eure Hilfe.


    Ich habe nun den Steuerbescheid vom Finanzamt zurückbekommen und dort wurde mir nur die Abschreibung für meine Wohnung, jedoch nicht für meine meinen neuen Anbau zugesprochen.


    Noch mal zum Verständnis:
    AFA 2,50 % von 250.000 €: 6.250 € (Weiterführung Abschreibung Wohnung) -> dies wurde anerkannt
    AFA 2,00 % von 50.000 €: 1.000 € (Anbau) (Fertigstellung 01.01.2016) -> dies wurde nicht anerkannt.


    Bei den Erläuterungen steht nur folgender Satz:
    "Die Absetzungen für die Abnutzung betragen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 6.250 € ".


    Es wird jedoch gar nicht darauf eingegangen, warum die AFA für den Anbau nicht stattgegeben worden ist (die Rechnungen lagen alle mit bei der Steuererklärung dabei).


    Könnt Ihr mir Ratschläge geben, wie ich weiter vorgehen soll? Soll ich bei dem Finanzamt anrufen und nachfragen, ob die AFA für den Anbau einfach übersehen worden ist? Oder soll ich gleich einen Einspruch gegen den Steuerbescheid schriftlich verfassen?


    Was würdet Ihr mir raten?


    Viele Dank vorab für Euer Feedback und Euch noch einen schönen Sonntag.

    • Offizieller Beitrag

    Soll ich bei dem Finanzamt anrufen und nachfragen, ob die AFA für den Anbau einfach übersehen worden ist?

    Würde ich persönlich so machen.


    Oder soll ich gleich einen Einspruch gegen den Steuerbescheid schriftlich verfassen?

    Kommt darauf an, wie lange der Bescheid schon bei Dir liegt.


    Und uns bitte weiterhin auf dem Laufenden halten.