Anlage KAP: Ausgefüllt = plötzlich Nachzahlung fällig?

  • Hallo!


    Ich habe bei meiner inländischen Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung beantragt und erhalten. Die Daten daraus habe ich im Zuge meiner Steuererklärung in die Anlage KAP übertragen. Ich möchte die Anlage KAP "freiwillig" und der Vollständigkeit halber ausfüllen.



    Ergebnis: In der "Vorschau" der zu erwartenden Erstattung/Nachzahlung wird mir nun plötzlich eine größere Nachzahlung prophezeit.


    Bei der Bank habe ich Erträge aus Aktien und Fonds erwirtschaftet (keine ausländischen thesaurierenden Investmentfonds), die meinen Sparerpauschbetrag um etwas mehr als das doppelte übersteigen. Trotzdem hat meine Bank für alle Erträge darüber hinaus natürlich bereits die 25%ige Abgeltungssteuer inkl. Sozi und Kirchensteuer einbehalten und für mich abgeführt.


    Meine Frage: Wie kann das sein bzw. warum kommt es in der Anzeige zu so einer deutlichen Abweichung? Ist das ein Bug, mache ich etwas falsch oder erwartet mich trotz Abgeltungssteuer nun doch eine Nachzahlung?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: Wie kann das sein bzw. warum kommt es in der Anzeige zu so einer deutlichen Abweichung? Ist das ein Bug, mache ich etwas falsch oder erwartet mich trotz Abgeltungssteuer nun doch eine Nachzahlung?

    Warum muss immer alles gleich ein Bug sein? ?(


    Ohne Kenntnis irgendwelcher Zahlen kann da im Detail wohl niemand etwas zu sagen. Ein Programmfehler in diesem Bereich sollte eigentlich bekannt sein, da das Programm ja schon etliche Monate läuft. Du solltest Dir die Steuerberechnung nebst Erläuterungen dazu noch einmal im Detail anschauen, vielleicht findest Du da dann ja einen möglichen Eingabefehler. Sofern Du alle im Kalenderjahr erzielten Erträge eingetragen hast, so wie es das Programm ja immer rät, sollte eigentlich alles zutreffend gerechnet werden.

  • Das mit dem Bug war ja nur eine Vermutung.


    Ich habe alles doppelt und dreifach überprüft und alle Werte korrekt eingetragen.


    Ergebnis:


    - Wenn ich die Anlage KAP NICHT ausfülle, erhalte ich eine Rückzahlung vom FA
    - Wenn ich die Anlage KAP ausfülle, muss ich einen Betrag nachzahlen


    Und letzteres kann ich einfach nicht verstehen, da meine Einnahmen durch Aktien, Zinsen & Co. trotz Überschreitung des Sparerpauschbetrages bereits abgegolten sein müssten.


    Folgendes ist mir zudem aufgefallen: Im Feld "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)" habe ich wahrheitsgemäß 1.602 Euro eingetragen. Wenn ich diesen Wert auf NULL ändere, ändert sich die zu leistende Nachzahlung nicht. Hier müsste sich bei der Berechnung doch etwas verändern?!

  • Folgendes ist mir zudem aufgefallen: Im Feld "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)" habe ich wahrheitsgemäß 1.602 Euro eingetragen. Wenn ich diesen Wert auf NULL ändere, ändert sich die zu leistende Nachzahlung nicht. Hier müsste sich bei der Berechnung doch etwas verändern?!

    Das darfst du nicht streichen - wäre eine wissentliche Falschangabe (also könnte hier leichtfertige Steuerverkürzung vermutet werden). Aber eine Frage: hast du auch die schon abgezogene Kapitalertragsteuer und Soli mit eingetragen? Oder hast du vergessen, die Günstigerprüfung anzukreuzen?

  • Ich habe das ja nur "zum Test" gestrichen und nur um zu sehen, ob mir WISO dann einen anderen Wert ausspuckt.


    Die schon abgezogene Kapitalertragssteuer habe ich ebenso wie Soli und Kirchensteuer eingetragen. Ergo alles aus der Bescheinigung meiner Bank. Die Günstigerprüfung ist ja eh automatisch angekreuzt.


    Ich habe in der Anlage KAP ganz unten folgenden Hinweis entdeckt, den ich zuvor übersehen hatte:


    Zitat

    Der Steuereinbehalt der auszahlenden Stelle ist zu hoch.


    Für diese Kapitalerträge wird automatisch die Überprüfung des Steuereinbehalts durchgeführt, da der Steuereinbehalt der auszahlenden Stelle größer ist, als die tatsächlich einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge.
    Durch die Überprüfung des Steuereinbehalts für diese Kapitalerträge kommt es zu einer entsprechenden Erstattung dieser zu viel einbehaltenen Abzugsbeträge.

    Offenbar ist das also das "Problem" der fehlerhaften Nachzahlungs-Anzeige oben rechts?

  • Oben rechts wird mir eine voraussichtliche Nachzahlung angezeigt. Ohne die ausgefüllte Anlage KAP nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Oben rechts wird mir eine voraussichtliche Nachzahlung angezeigt. Ohne die ausgefüllte Anlage KAP nicht.

    Also ich habe das mal versucht nachzustellen, aber ohne Erfolg. Wenn ich den Wert für die einbehaltene Kapitalertragssteuer soweit erhöhe, daß de facto zuviel gezahlt wurde, dann wird die ggf. ermittelte Nachzahlung erwartungsgemäß reduziert bzw. es ergibt sich, wenn man das Spiel weiter treibt, eine Erstattung. Das funktioniert korrekt.


    Ansonsten könnte ja eine Nachzahlung an dieser Stelle daraus resultieren, daß zu wenig einbehalten wurde. Aber das hängt alles von den konkreten Zahlen ab. Ich empfehle Dir daher, mal mit dem Support Kontakt aufzunehmen und das mit denen an Hand Deiner Eingaben zu prüfen.

  • In der "Vorschau" der zu erwartenden Erstattung/Nachzahlung wird mir nun plötzlich eine größere Nachzahlung prophezeit.

    Eigentlich müsste hier eine Erstattung stehen - ist der Betrag in rot oder grün?
    Es gibt eine Möglichkeit: du hast einen so hohen Grenzsteuersatz, dass daduch der Sparerfreibetrag "aufgefressen" wird. Dann wird durch die Angabe (und damit Wahl des Einbezugs in die Besteuerung) dein tatsächlicher Steuersatz herangezogen. Wenn dieser deutlich über den 25% liegt, kann eine Nachzahlung entstehen.

  • Danke Billy und babuschka!


    Von einer Eule zur anderen: Möglicherweise ist mein "Grenzsteuersatz" der Grund, auch wenn ich das trotzdem nicht so ganz verstehen würde: Ich bin mit einer berufstätigen Frau verheiratet, habe ein Kind und betreibe neben meinem (Teilzeit)job ein Nebengewerbe. Vielleicht ist diese Kombination schuld? Nachdem ich alle Eingaben doppelt und dreifach überprüft habe werde ich meine Steuererklärung inkl. KAP abgeben und schaue mal, was das Finanzamt dazu sagt.

  • Nachdem ich alle Eingaben doppelt und dreifach überprüft habe werde ich meine Steuererklärung inkl. KAP abgeben und schaue mal, was das Finanzamt dazu sagt.

    Sieh dir doch einnmal die Berechnung an - du bekommst ja eine Berechnung am Ende der Eingaben über den Button "Berechnung". Hier kannst du Schritt für Schritt nachvollziehen, wo die Nachzahlung herkommt. Es gibt ja auch Erläuterungen zur Berechnung.

  • Danke, das ist eine gute Idee.


    Leider bin ich nun aber trotzdem nicht wirklich schlauer. Diese Kommentare befinden sich bei den Kapitalerträgen:


    Falls die prophezeite Nachzahlung korrekt ist, will ich sie natürlich gerne bezahlen. Allerdings verstehe ich wie gesagt nicht, warum ich trotz der bereits erfolgten 25% (= automatisch durch meine Bank abgeführt) nun nochmals zur Kasse gebeten werde, obwohl ich gar nicht zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet bin (zumindest dachte ich das bisher. Wenn dem nicht so ist, ist das wie gesagt OK - ich möchte es halt nur verstehen...! :)).

  • Allerdings verstehe ich wie gesagt nicht, warum ich trotz der bereits erfolgten 25% (= automatisch durch meine Bank abgeführt) nun nochmals zur Kasse gebeten werde, obwohl ich gar nicht zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet bin (zumindest dachte ich das bisher.

    Nun, du musst die Anlage KAP ausfüllen, wenn noch nicht versteuerte Kapitaleinkünfte vorliegen (z. B. im Ausland) oder du den Banken keine Angaben über deine Religionszugehörigkeit gemacht hast. Dann ist - falls du einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehörst, was ich aus den Anmerkungen glaube entnehmen zu können - fällt auf alle Fälle noch Kirchensteuer an, da diese ja noch nicht abgezogen wurde. Oder hast du vergessen, diese bei den Angaben zu gezahlten Kirchensteuern einzutragen?

  • Meine Bank kennt meine Religion und hat diese Abgaben bereits abgeführt. Die Einnahmen aus ausländischen Kapitalerträgen (also über meine deutsche Bank) wurden ebenfalls mit 25% besteuert und entsprechend abgeführt.


    Was mir wie gesagt spanisch vorkommt, ist das dem Programm völlig "egal" ist, dass ich meinen Sparerpauschbetrag voll ausgeschöpft habe. Das Ergebnis bleibt das gleiche, selbst wenn ich meine 1.602 Euro testweise entferne (das Programm rechnet ja "live" mit"). Das scheint dann auch der Grund für die Nachzahlung zu sein, denn wenn ich mal grob nachrechne, besteht meine Nachzahlung aus 25% der GESAMTEN Kapitalerträge. Obwohl 1.602 Euro davon bereits abgeglichen sein müssten.


    Die Sache mit dem Grenzsteuersatz klingt interessant. Allerdings wäre ich doch selbst in diesem Fall doch (offenbar?!) nicht zur KAP-Abgabe verpflichtet? Warum sollte ich das dann also tun?


    Zitat

    Die übrigen Steuerzahler mit einen Grenzsteuersatz über 25% müssen gegenüber dem Finanzamt keine weiteren Angaben machen. Die Steuer für ihre Kapitalerträge wurde von der Bank ans Finanzamt abgeführt. Diese Steuerzahler zahlen ab 2009 weniger Steuer als vorher: Jetzt nur noch 25%, früher je nach ihrem persönlichen Grenzsteuersatz bis zu 42%. (von http://www.klicktipps.de/einko…r_und_abgeltungsteuer.php)

  • Ok, ich glaube ich habe den Fehler gefunden. Ich bin mir zwar 100%ig sicher, dass das vorher nicht so war, aber die angezeigte Nachzahlung ist völlig unabhängig von meinen Kapitalerträgen und hat damit gar nichts zu tun: Ich habe nach der Installation des letzten Updates soeben nochmals die Kapitalerträge gelöscht und die Nachzahlung bleibt nun plötzlich unverändert die gleiche und ändert sich nicht mehr in "grün".


    Wie gesagt - das war vorher definitiv nicht so. Das war ja schließlich das erste, was ich ausprobiert hatte und ansonsten hätte ich mich ja gar nicht gewundert, warum ich mit der Anlage KAP plötzlich etwas nachzahlen muss.


    Von daher kann dieses Thema als erledigt betrachtet werden. Danke an alle, die mitgeholfen haben! :)