Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Muss das Finanzamt den Eingang eines schriftlichen Widerspruchs bestätigen?
Ich habe den Widerspruch gegen meinen Bescheid am 13.04.17 schriftlich abgesandt und am 21.04.17 nochmals persönlich abgegeben. Bisher liegt mir keine Eingangsbestätigung des Finanzamtes vor.
Wer kann mir sagen, ob und innerhalb welcher Zeit das Finanzamt eine Eingangsbestätigung zusenden muss. Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich ggfs. berufen.
Vielen Dank!!!