Eingangsbestätigung durch Finanzamt bei einem Widerspruch

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage:


    Muss das Finanzamt den Eingang eines schriftlichen Widerspruchs bestätigen?
    Ich habe den Widerspruch gegen meinen Bescheid am 13.04.17 schriftlich abgesandt und am 21.04.17 nochmals persönlich abgegeben. Bisher liegt mir keine Eingangsbestätigung des Finanzamtes vor.
    Wer kann mir sagen, ob und innerhalb welcher Zeit das Finanzamt eine Eingangsbestätigung zusenden muss. Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich ggfs. berufen.


    Vielen Dank!!!


    :) :) :)

  • Bisher liegt mir keine Eingangsbestätigung des Finanzamtes vor.

    Nein, das Finanzamt versendet keine Eingangsbestätigungen - auch nicht für schriftliche oder zur Niederschrift gegebene Einsprüche. Es liegt bei dir, den Termin deines Einspruches auf dem Bescheid zu vermerken. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die dir einen Anspruch auf eine solche Bestätigung geben würde.


    Nachtrag: nicht umsonst müssen Steuerberater Fristenkontrollbücher führen! Wenn du eine Eingangsbestätigung haben willst (oder aus welchen Gründen auch benötigst), musst du ein Einschreiben versenden.

  • Wenn du eine Eingangsbestätigung haben willst (oder aus welchen Gründen auch benötigst), musst du ein Einschreiben versenden.

    Oder, so zumindest meine Erfahrungen, im Einspruch darum bitten, den Eingang des Einspruchs zu bestätigen. Ich lege den Einspruch immer, also sofern ich einen einlege, per Mail ein (mit dem eigentlichen Einspruch als pdf im Anhang). Bisher habe ich auch immer eine schriftliche Bestätigung bekommen.


    P.S.

    auch nicht für schriftliche oder zur Niederschrift gegebene Einsprüche.

    Muß ein Einspruch nicht immer schriftlich erfolgen? :?:


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    Früher dachte ich, die Bestrafung einer Kritik an Gott ist ein Privileg der katholischen Kirche.
    Mittlerweile weiß ich, daß das auch in nichtreligiösen Bereichen der Fall sein kann.


    „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ Abraham Lincoln - wie recht er doch haben kann.

  • Du hast meine "Frage" etwas mißverstanden - wenn ein Einspruch immer

    Zitat von § 357 AO

    schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären

    ist, wieso hast Du so betont, daß eine Eingangsbestätigung

    auch nicht für schriftliche oder zur Niederschrift gegebene Einsprüche

    versendet wird? Das suggeriert unter Umständen bei Nichtwissenden, daß ein Einspruch auch auf andere Art eingelegt werden kann, was ja nicht stimmt. Nur darauf wollte ich hinweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Finanzamt versendet keine Eingangsbestätigungen - auch nicht für schriftliche oder zur Niederschrift gegebene Einsprüche.

    So ist es. Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Das FA muss den Eingang des Einspruchs nicht schriftlich bestätigen.

  • wieso hast Du so betont,

    Die Betonung hast du gesetzt. ich habe nur geschrieben, dass die genannte Regelung auch für die anderen Wege gilt.


    Das suggeriert unter Umständen bei Nichtwissenden, daß ein Einspruch auch auf andere Art eingelegt werden kann, was ja nicht stimmt.

    Auch da liegst du falsch. Natürlich kann ein Einspruch über die beiden anderen genannten Wege eingelegt werden (siehe Bestätigung durch miwe4


    Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

  • Richtig, mein gedanklicher Fehler war, daß ein elektronisch eingelegter Einspruch ja auch geschrieben wird, insofern auch schriftlich ist - nur eben nicht mehr juristisch betrachtet.
    Bei einem zur Niederschrift gegebenen Einspruch erübrigt sich ja eine Eingangsbestätigung per se, genaugenommen hat man sie ja, weil man ja eine Kopie erhält ... denke ich jedenfalls.


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    Früher dachte ich, die Bestrafung einer Kritik an Gott ist ein Privileg der katholischen Kirche.
    Mittlerweile weiß ich, daß das auch in nichtreligiösen Bereichen der Fall sein kann.


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