Ausländischer Ehepartner - Wechsel der Steuerklasse - Warum keine Erstattung der Lohnsteuer?

  • Hallo miteinander,


    ich habe im Oktober 2016 geheiratet. Meine Frau ist Mexikanerin und ist erst nach der Hochzeit nach Deutschland gezogen. Bis Ende September hat sie in Mexiko noch gearbeitet und Gehalt bezogen.
    Seit Dezember habe ich nun Steuerklasse 3 (davor 1), da sie in D noch keinen Job hat und somit auch nichts verdient. - Vor zwei Wochen habe ich mich dann gewundert, dass sich durch den Wechsel
    der Steuerklasse keine Erstattung ergibt. Ich bin dann mit der ausgedruckten Steuererklärung zum FA gegangen und die Dame hat mir gesagt, dass ich bei einem Wechsel von 1 auf 3 eigentlich fast alles
    erstatten bekommen sollte.
    WISO Steuer:Mac ermittelt dies aber nicht, bzw. sagt mir, dass eine Zusammenveranlagung nicht möglich sei. - Was ist nun richtig?

    • Wirkt sich der Wechsel der Steuerklasse nun auf meine Steuererklärung aus?
    • Wenn ja, was muss ich dann in WISO machen?
    • Oder bin ich total auf dem Holzweg?

    Hoffentlich könnt Ihr mir helfen und vielen Dank fürs lesen und vorab bereits für die Antworten. :thumbsup:


    Grüße JuanFe

  • Hoffentlich könnt Ihr mir helfen

    Nur sehr eingeschränkt, da dies Steuerberatung wäre.


    Aber: erstens sind die Einkünfte deiner Frau unter Umständen wegen des Progressionsvorbehaltes erhöhend (die Anlage AUS bzw. N-AUS ist ja bei gemeinsamer Veranlagung mit auszufüllen, da Welteinkommen angegeben werden muss).
    zweitens ist möglicherweise durch die Erstattung schon die gesamte von dir vorausgezahlte Steuer erreicht - mehr kann nicht erstattet werden. Nach deinen Schilderungen schließe ich dies aber aus:


    die Dame hat mir gesagt, dass ich bei einem Wechsel von 1 auf 3 eigentlich fast alles
    erstatten bekommen sollte.

    sagt mir, dass eine Zusammenveranlagung nicht möglich sei.

    Das kann so nicht beantwortet werden - hängt mit der Steuerpflicht deiner Frau zusammen. Bei beschränkter Steuerpflicht ist Zusammenveranlagung nicht möglich. Also unter Umständen noch anhaken, dass ihr freiwillig auf unbeschränkte Steuerpflicht plädiert. Aber hier bitte vorher unbedingt Rat von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen, da an der unbeschränkten Steuerpflicht noch einige andere Folgen hängen.