Rabatt-Gutschrift bei PayPal bzw. Rakuten, aber Rechnung über vollen Preis erhalten > wie buchen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe es immer vermieden, da ich Angst vor der Buchung hatte, aber nun ist es geschehen ;)


    Zum Fall:
    Die Plattform Rakuten gab u.a. 15% auf Digitalkameras.
    Ich habe bei einer Firma, die dort anbietet, eine Kamera bestellt und eine Rechnung über den vollen offiziellen Preis erhalten, denn diese hat ja mit dem Rabatt nichts am Hut.
    Die Firma Rakuten hat mir einen Gutschrift über die 15% Rabatt des Kaufpreises ausgeschrieben (ohne MwSt.-Ausweisung).
    Von meinem Bankkonto wurden ordnungsgemäß der um 15% verringerte Kaufpreis abgebucht.


    Die Rechnung ist ja nun nicht übereinstimmend mit dem abgebuchten Betrag, was besonders wg. der Vorsteuer ungünstig ist.
    Darf ich die Rechnung selbst um die 15% kürzen mit dem Hinweis auf die Rabattaktion?


    Wenn ja, was würde ich im Fall von PayPal machen? Dort erhält man nämlich keine offizielle Bescheinigung über eine Gutschrift.
    Reicht es, einen Screenshot von der Rabattaktion zu machen?


    Ergänzend: Bei der Firma Canon gibt es ab und zu ein "CashBack", d.h. man bekommt unabhängig vom Händler, meist ein paar Wochen später, eine Gutschrift.
    Ich nehme an, dort muss ich einen Erlös mit 19% MwSt. buchen. Aber muss/sollte ich dann auch eine Rechnung schreiben, um diese 19% MwSt. "greifbar" zu machen. Denn Canon überweist ja einfach den Bruttobetrag.



    Wäre klasse, hier eure Meinung zu hören.




    VG
    Jürgen

  • Moin Jürgen,


    hier ein ähnlicher Fall:


    Rechnung Wareneingang mit Gutschein buchen


    heißt, Du buchst nur den verminderten Betrag. Als Beleg hast Du ja die Rechnung und die Rakuten-Gutschrift.


    Beim Cashback würde ich ähnlich verfahren: es handelt sich dabei m. E. um keine UStpflichtige Einnahme, sondern um die Minderung der Anschaffungskosten (des Artikels, wofür Du die Gutschrift erhalten hast).


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Die Rechnung selbst kürzen darfst Du eigentlich nicht, deshalb den vollen Betrag
    Buchhalterisch richtig ist das zwar nicht, aber:
    Zuerst den vollen Betrag buchen und dann die Abzüge als Skonto buchen, wenns nicht zuviel wird; der Steuerberater wird zwar über den hohen Skontobetrag meckern, das FA hat sich aber noch nie beschwert.


    Rakuten 15% ohne ausgewiesene Steuern ??? Da müsste man mal dringend bei Rakuten nachhaken !


    Bei paypal gibt es doch im Kontoauszug die Abzüge ?


    Das soll jetzt keine Diskussion über richtiges Buchen auslösen :)

  • Moin,


    Die Rechnung selbst kürzen darfst Du eigentlich nicht

    doch, m. E. schon: neben der Rechnung liegt ja auch die Gutschrift vor und die Abbuchung erfolgt ja auch über den verminderten Betrag.


    Wenn die Gutschrift aber gebucht werden soll, würde ich - je nach Höhe - eher das Konto "Erhaltene Rabatte 19% VSt" nehmen, obwohl das ja auch wieder dem "Rakuten-Beleg" widerspricht :| wichtig ist, das nur vom verminderten Betrag die VSt geltend gemacht wird :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin,


    doch, m. E. schon: neben der Rechnung liegt ja auch die Gutschrift vor und die Abbuchung erfolgt ja auch über den verminderten Betrag.
    Wenn die Gutschrift aber gebucht werden soll, würde ich - je nach Höhe - eher das Konto "Erhaltene Rabatte 19% VSt" nehmen, obwohl das ja auch wieder dem "Rakuten-Beleg" widerspricht :| wichtig ist, das nur vom verminderten Betrag die VSt geltend gemacht wird :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

    Wahrscheinlich reden wir nur aneinander vorbei: Natürlich darft Du die Beträge kürzen und Deine Buchhaltung entsprechend manipulieren solange die Summen stimmen.


    Die eigentliche Rechnung des Dienstleisters/Lieferanten darfst Du aber nicht verändern/manipulieren, Du kannst höchstens Fehler in der Rechnung anmahnen und um Korrektur bitten.
    Notfalls darfst Du auf die Rechnung (das Dokument) einen Vermerk der Kürzung hinterlegen; das muss aber einer Prüfung durchs FA standhalten können.

  • Danke euch Beiden,
    ich habe mir auch den verlinkten Thread durchgelesen.


    Dort heißt es u.a., dass ich auch z.B. im Media Markt mit einem privaten Gutschein bezahlen darf, auch wenn das Gut betrieblich ist.
    Habe ich das so korrekt verstanden?
    Wenn dieser Gutschein also in einem Online-Shop eingelöst würde, und somit ein geringerer Betrag abgebucht würde, könnte ich das mit dem Hinweis auf den Gutschein so durchführen (steht ja auch als Hinweis in der Rechnung).
    Ich habe nämlich noch höherwertige Gutscheine, die ich auf diesem Wege gerne loswerden würde...



    PS: Merkwürdig, dass ich bei neuem Beitrag keine Mails erhalte, obwohl ich das Thema abonniert habe.

  • Natürlich darft Du die Beträge kürzen und Deine Buchhaltung entsprechend manipulieren solange die Summen stimmen.

    Eine Buchhaltung darf grundsätzlich nicht manipuliert werden. Wenn dein Finanzbeamter oder ein Betriebsprüfer so etwas lesen, kannst du mit einer Prüfung deiner Buchhaltung rechnen. Der "Kern" deiner Aussage - Kürzung des Rechnungsbetrages bei EÜR - ist richtig, wenn die zusammengehörenden Unterlagen (Rechnung und "Gutschrift") zusammen abgelegt werden, so dass sich der Betrag daraus ergibt.

  • Eine Buchhaltung darf grundsätzlich nicht manipuliert werden. Wenn dein Finanzbeamter oder ein Betriebsprüfer so etwas lesen, kannst du mit einer Prüfung deiner Buchhaltung rechnen. Der "Kern" deiner Aussage - Kürzung des Rechnungsbetrages bei EÜR - ist richtig, wenn die zusammengehörenden Unterlagen (Rechnung und "Gutschrift") zusammen abgelegt werden, so dass sich der Betrag daraus ergibt.

    Du hast offensichtlich nicht die ganzen Beiträge gelesen, sonst hättest Du verstanden wie das mit dem Manipulieren gemeint war.
    Selbstverständlich darf da nichts "manipuliert" werden.
    Aber wie ich bereits erwähnt habe sollte das keine Diskussion über korrekte Buchführung auslösen - Beiträge lesen !!


    Gibts hier eigentlich auch Moderatoren ?

  • Du hast offensichtlich nicht die ganzen Beiträge gelesen, sonst hättest Du verstanden wie das mit dem Manipulieren gemeint war.

    Du solltest mit Vermutungen in der Öffentlichkeit etwas vorsichtiger sein. Gerade weil ich den gesamten Thread gelesen habe, war deine Äusserung ohne jeden Smiley als Hinweis darauf, dass die anders gemeint als geschrieben sei, eben sehr missverständlich. Und ich habe mir erlaubt, so eine Aussage nicht unkommentiert stehen zu lassen.
    Vielleicht liest du vor Absenden einmal mit den Augen eines Dritten, was du so schreibst.
    EoD

  • Naja, offensichtlich sehen wir das sehr unterschiedlich; ich sehe in den Beiträgen jedenfalls genug Smileys und andere gelbe Vögelchen .... und das als missverständlich aufzufassen bleibt jedem selbst überlassen.
    Aber ich will ja nicht einem "Meister" widersprechen......

  • Könnte Jemand evtl. noch auf meine zweite Frage eingehen, wegen eines privaten Gutscheins, den man in einem Shop für ein Produkt einlöst, das man gewerblich einkauft? Danke schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    Könnte Jemand evtl. noch auf meine zweite Frage eingehen ... , .

    So etwas kommt davon, wenn man, entgegen der Forenregeln, einen Sammelthread führt und irgendwann im Laufe der Diskussion weitere Fragen zu anderen Problematiken nachschiebt.


    Zum Buchen in WISO Mein Büro kann ich mangels Programmnutzung nichts sagen, es sollte aber im Rahmen von Privateinlagen zu lösen sein.

  • privater Gutschein, gewerblich eingekauft ? Was ist das ?
    bzw. wie kann ein "privater" Gutschein gewerblich gekauft werden ??


    eventuell wie schon geschriben als Privateinlage/-entnahme

  • privater Gutschein, gewerblich eingekauft ? Was ist das ?
    bzw. wie kann ein "privater" Gutschein gewerblich gekauft werden ??


    eventuell wie schon geschriben als Privateinlage/-entnahme

    Damit meine ich, dass ich einfach mal einen Gutschein vom Saturn Online-Shop erhalten habe (als Privatperson aus einem Handy-Tarif).
    Es stellt ich für mich die Frage, ob ich diesen Gutschein zum Zahlen nutzen darf, wenn ich ein Produkt dort für mein Geschäft einkaufe.
    Oder ist es gesetzlich wichtig, dass immer die volle Rechnungssumme auf dem Abbuchungsbeleg zu sehen ist?