Hallo zusammen,
ich habe es immer vermieden, da ich Angst vor der Buchung hatte, aber nun ist es geschehen
Zum Fall:
Die Plattform Rakuten gab u.a. 15% auf Digitalkameras.
Ich habe bei einer Firma, die dort anbietet, eine Kamera bestellt und eine Rechnung über den vollen offiziellen Preis erhalten, denn diese hat ja mit dem Rabatt nichts am Hut.
Die Firma Rakuten hat mir einen Gutschrift über die 15% Rabatt des Kaufpreises ausgeschrieben (ohne MwSt.-Ausweisung).
Von meinem Bankkonto wurden ordnungsgemäß der um 15% verringerte Kaufpreis abgebucht.
Die Rechnung ist ja nun nicht übereinstimmend mit dem abgebuchten Betrag, was besonders wg. der Vorsteuer ungünstig ist.
Darf ich die Rechnung selbst um die 15% kürzen mit dem Hinweis auf die Rabattaktion?
Wenn ja, was würde ich im Fall von PayPal machen? Dort erhält man nämlich keine offizielle Bescheinigung über eine Gutschrift.
Reicht es, einen Screenshot von der Rabattaktion zu machen?
Ergänzend: Bei der Firma Canon gibt es ab und zu ein "CashBack", d.h. man bekommt unabhängig vom Händler, meist ein paar Wochen später, eine Gutschrift.
Ich nehme an, dort muss ich einen Erlös mit 19% MwSt. buchen. Aber muss/sollte ich dann auch eine Rechnung schreiben, um diese 19% MwSt. "greifbar" zu machen. Denn Canon überweist ja einfach den Bruttobetrag.
Wäre klasse, hier eure Meinung zu hören.
VG
Jürgen