Welche Seiten mit abgeben?

  • Hallo,
    ich habe soeben mal einen Testversand gemacht. Dieser wurde mit Zertifikat fehlerfrei übertragen.
    Im nächsten Schritt (2) werden noch Unterlagen ausgedruckt, die per Post eingereicht werden müssen.
    In meinem Fall sind das z.B. Anschreiben, Übersicht über Spenden und Mitgliedsbeiträge, Haushaltsnahe Dienstleistungen (dort sind alle Handwerkeraufwendungen aufgeführt), Kinderbetreuungskosten. Es handelt sich hier aber nur um eine Übersicht bzw. tabellarische Aufzählung. Dass darüberhinaus die Belege/Rechnunen noch eingereicht werden müssen ist mir klar (steht auch so in der Checkliste).


    Nun habe ich darüberhinaus ja auch noch meine Kopie der Erklärung. In dieser gibt zahlreiche Seiten mit dem Vermerk "Achtung: Nur für Ihre Unterlagen! Nicht an das Finanzamt abgeben.".


    Es gibt aber auch Seiten wo dies nicht drüber steht. Diese decken sich nicht ganz mit den Unterlagen aus Punkt (2), z.B. zu Anlage EÜR (Ehefrau) - 1. Gewerbebetrieb:
    Dort sind beispielsweise die monatlichen Umsätze tabellarisch aufgeführt oder die Betriebsausgaben. Also alles nochmal im Detail was die EÜR betrifft.


    Müssen bzw. können diese Seiten auch mit abgegeben werden? Evtl. erleichtert dies ja die Arbeit des FA wenn die einzelnen Belege geprüft werden. Die sind nämlich ordentlich nach Monaten zusammengefasst.


    Eine weiterführende Frage hierzu: Muss ich diese Einzelbelege eigentlich einreichen? Also alle Rechnungen + Belege für Ausgaben betreffend die EÜR?
    Denn in der Checkliste finde ich hierzu keine Info.


    Danke schon mal für die Info.

  • 1. Gewerbebetrieb:
    Dort sind beispielsweise die monatlichen Umsätze tabellarisch aufgeführt oder die Betriebsausgaben. Also alles nochmal im Detail was die EÜR betrifft.


    Müssen bzw. können diese Seiten auch mit abgegeben werden? Evtl. erleichtert dies ja die Arbeit des FA wenn die einzelnen Belege geprüft werden. Die sind nämlich ordentlich nach Monaten zusammengefasst.


    Eine weiterführende Frage hierzu: Muss ich diese Einzelbelege eigentlich einreichen? Also alle Rechnungen + Belege für Ausgaben betreffend die EÜR?
    Denn in der Checkliste finde ich hierzu keine Info.

    hallo,


    Bei elektronischer Übermittlung der EÜR muss diese selbst nicht, und auch keine Belege, Quittungen u. dergl. eingereicht werden. Dafür besteht die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
    Die Ordnungsliebe Deiner Frau in ehren, aber das "Einreichen" der Belege für das Gewerbe würde eher hinderlich als hilfreich sein. ;)


    Welche Belege mit der EKSteu-Erklärung eingereicht werden sollten/müssen, steht hier unter Belegvorlage

  • Ok, vielen Dank für die Info. Dann werde ich die Belege nicht mit einschicken. Letztes Jahr wollten sie jedoch noch einige Unterlagen nachträglich haben.


    Stop, ich habe gerade mal auf das Schreiben letzten Jahres gesehen. Dort wollten Sie Unterlagen zum Arbeitszimmer (ausgefüllter Fragebogen, Skizze des Arbeitszimmers + Aufteilung und Nutzung+ entsprechende Kosten), Telefonkosten, Belege für übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.


    Jedoch war 2015 das erste Jahr mit dem Gewerbe (vorher hatten wir nur eine "normale" Erklärung als Arbeitnehmer). Daher denke ich mal, dass sie die Sachen angefordert hatten. Ob sie das dieses Jahr nochmal haben wollen werde ich ja sehen. Macht zumindest aus meiner Sicht dann natürlich keinen großen Sinn wenn die bereits letztes Jahr das mit dem Arbeitszimmer geprüft haben. Und geändert hat sich in diesem Jahr ohnehin nichts.


    Höchstens die unbeschränkt abziehbaren Betriesausgaben könnte ich mir vorstellen. Zu denen Zählen dann aber auch alle Belege für Porto, Hilfsmittel und Rohstoffe.