Eigenverbrauch aus PV-Anlage in Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo,


    Kann mir jemand mitteilen, ob/wie ich den Eigenverbrauch bei einer neuen PV-Anlage (mit Überschuss-Netzeinspeisung) in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben muss?


    Aus den bisher von mir gelesenen Beiträgen habe ich hauptsächlich nur herausziehen können, dass ich dies in der EÜR, Umsatzsteuererklärung und Einkommenssteuer berücksichtigen muss. Wie es mit der Voranmeldung aussieht, konnte ich bisher leider noch nicht herausfinden.

  • ob/wie ich den Eigenverbrauch bei einer neuen PV-Anlage

    hallo,


    das hier ist zwar vom Bayrischen Landesamt f. Steuern, sollte aber Bundesweit Geltung haben.
    Und hier steht ab Seite 16 (Punkt 9 )

    Zitat


    Bei Anwendung der Regelbesteuerung muss der Unternehmer im Kalenderjahr der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und im folgenden Kalenderjahr monatlich bis zum 10. Tag des Folgemonats eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und gleichzeitig die von ihm selbst berechnete Steuervorauszahlung an das Finanzamt entrichten.


    Im Steuer:Sparbuch Modul EÜR könnte hierfür z.B. Konto 8922 bebucht werden, auch wenn dort "private Telefonnutzung" dabei steht. (Evtl. Konto kopieren u. umbenennen)

  • Hallo,


    Vielen Dank für die Informationen. Diese hatte ich zuvor auch schon gefunden. Diese beantworten aber leider trotzdem nicht meine Frage:


    Muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung schon meinen Eigenverbrauch berechnen und angeben oder muss ich dies erst final in der Umsatzsteuererklärung, der EÜR und der Einkommenssteuer angeben? Wenn ich den Eigenverbrauch in der Voranmeldung angeben muss, wie berechne ich die Angaben konkret?

  • Bei einer Neuanlage gibt man 2 Jahre eine Monats Umsatzsteuer -Voranmeldung ab. Einmal im Jahr kommt eine Abrechnung vom Stromabnehmer. In diesem Monat gibt mein dann die Einnahmen und Ausgaben in die Gewinnermittlung ein.(AFA usw.) Alle weiteren Voranmeldungen sind 0-Meldungen.


    Denn Eigenverbrauch errechnet das Programm, so kenn ich s jedenfalls von meiner Software

  • @miwe4
    Link 1 führt ins "Nirwana" (Ladefehler)


    @talberg


    Einmal im Jahr kommt eine Abrechnung vom Stromabnehmer. In diesem Monat gibt mein dann die Einnahmen und Ausgaben in die Gewinnermittlung ein.(AFA usw.) Alle weiteren Voranmeldungen sind 0-Meldungen.

    Wenn du dich da nicht irrst! Schließlich kommen monatliche Vorauszahlungen des Stromabnehmers, die auch monatlich in der UStVA anzugeben sind. Im Monat der Abrechnung wird dann die Abrechnungsspitze mit aufgenommen,
    Ebenso ist der Selbstverbrauch monatlich in die UStVA aufzunehmen.


    Muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung schon meinen Eigenverbrauch berechnen und angeben

    Ja - wenn du dies richtig buchst, wird das auch automatisch in der UStVA ausgewiesen als Eigenverbrauch. Es gibt ein Konto "sonstige Entnahmen zu Zwecken ausserhalb des Unternehmens, 8920". Hier ist auch schon die richtige Zuordnung zu UStVA, UStE und EÜR eingerichtet.

  • Ich habe es mit der EnBW in Karlsruhe, Baden Württemberg zu tun. Da kommt einmal im Jahr die Jahresvergütung.
    Also habe ich eine einzige Buchung, welche gleich die Jahres- Endmeldung darstellt. Ich buche dann nur noch "An das FA überwiesene Umsatzsteuer. Formlose Gewinnermittlung, eventl. EÜR, und die Umsatzsteuererklärung erstellt die Software automatisch.


    Der Gewinn, bzw. der Umsatz, ist so gering, das ich weder monatlich noch vierteljährig Meldungen abgebe.

  • Ich habe es mit der EnBW in Karlsruhe, Baden Württemberg zu tun. Da kommt einmal im Jahr die Jahresvergütung.

    Ist aber nicht der Regelfall. Normalerweise erhält man einen monatlichen Abschlag und einmal im Jahr eine Abrechnung mit Ausweis des Restbetrages und der fälligen Gebühren für Zähler etc. Das ist im Prinzip wie die Stromrechnung vom E-Werk, nur andersherum.


    der Umsatz, ist so gering, das ich weder monatlich noch vierteljährig Meldungen abgebe.

    Das entscheidet aber das Finanzamt, nicht du. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass das FA hier auf Jahresmeldung gehen wird, aber erst einmal ist die monatliche Meldung Pflicht.

  • Hab ich geschrieben, dass ich was entschieden hätte. Die ersten 2 Jahre gab ich Monatsmeldungen ab. Dann wurde mir vom FA mitgeteilt, dass ich nur noch eine Jahres-Umsteuererklärung abgeben soll.

  • Hab ich geschrieben, dass ich was entschieden hätte

    Der Gewinn, bzw. der Umsatz, ist so gering, das ich weder monatlich noch vierteljährig Meldungen abgebe.

    Ein unbeteiligter Dritter kann da beim besten Willen nicht erkennen, dass dies vom Finanzamt so genehmigt wurde. Du hast nur geschrieben, was du machst. Und für einen Dritten wie den TE, der hier ja gerade noch sehr unerfahren ist, ist dies eben missverständlich.

  • Hallo bin auf der Suche nach einer Antwort auf diesen Thread gestoßen.


    Ich beziehe mich nochmals auf die Frage vom Anfang. Muss ich meinen Eigenverbrauch sowohl in der Steuervoranmeldung, als auch in der EÜR versteuern?


    Danke


    Gruß
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich meinen Eigenverbrauch sowohl in der Steuervoranmeldung, als auch in der EÜR versteuern?

    Selbstverständlich ist dies in beiden Erklärungen/Anmeldungen anzugeben, da es sich ja um zwei verschiedene Steuerarten handelt. Gleiches gilt übrigens für die Vorsteuer (Dir insoweit von anderen Unternehmern für Dein Unternehmen in Rechnung gestellte USt).

  • Hallo,


    Ich häng mich mal hier dran und hoffe auf Eure Hilfe:


    Ich steh irgendwie total auf dem Schlauch. Wir haben eine PV-Anlage, die seit Februar in betrieb ist. Ein Gewerbe habe ich schon angemeldet.

    Was ich verstanden habe, ist dass ich in den ersten 2 Jahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss und natürlich einmal im Jahr die Umsatzsteuererklärung.


    Was muss aber auf die Umsatzsteuervoranmeldung? Oben schreibt jemand, dass er die immer mit 0 angibt und dann einmal im Jahr, wenn die Rechnung von Stromanbieter kommt die Beträge für Einspeisung und Eigenverbrauch angibt. Ist das so korrekt, oder darf man das nur mit Erlaubnis des Finanzamts machen? Falls ich das wirklich monatlich angeben muss, was gebe ich dann an? Die aus den monatlich selbst abgelesenen Werten auf dem Zähler berechneten Summen? Wenn ja, anhand welcher Formel? Vom Stromanbieter habe ich noch nichts bekommen. Wie auch? der Zähler ist zwar smart, aber nicht vernetzt. Also könnten die die Werte höchstens erraten...


    Wo kommt denn der Eigenverbrauch in der Umsatzsteuervoranmeldung hin? Oben werden irgendwelche Konten 8920/8922 erwähnt. Leider finde ich im WIZO Steuer-Sparbuch 2018 nirgendwo irgendwelche Konten und Punkte mit den Bezeichnungen habe ich auch nicht gefunden. In welches Feld muss ich also den Eigenverbrauch eintragen?


    Sorry, dass ich soviel frage, aber ich habe jetzt schon länger ohne konkretes Ergebnis recherchiert und hoffe auf Eure Hilfe


    Vielen Dank im Vorraus

    Tobias

  • Hallo Riemen,


    Ich habe es für mich so gelöst, dass ich monatlich meine Zählerstände ablese:

    • Vom Netzbetreiber bezogener Strom
    • Ins Netz eingespeister Strom
    • Erzeugter Strom


    Hieraus kannst du ermitteln, wieviel des von deiner Anlage erzeugten Stromes du selbst verbraucht hast (Erzeugter Strom - Eingespeister Strom).
    Zusätzlich kannst du prozentual ermitteln, wie hoch der Anteil des selbst erzeugten Stroms am gesamten Verbrauch ist (Eigenverbrauch / (Eigenverbrauch + vom Netz bezogener Strom)).


    Ich handhabe es nun so, dass ich die Preise (Grundgebühr und kWh-Preis) meines konventionellen Stromanbieters zur Berechnung zugrunde lege.
    Die Kosten des Eigenverbrauchs errechne ich zunächst für die selbst verbrauchten kWh Strom (kWh-Preis meines Stromanbieters * verbrauchte kWh aus eigener Produktion (s.o.)).
    Im Anschluss errechne ich die anteilige Grundgebühr (Grundgebühr meines Stromabieters * anteiliger Verbrauch (s.o.)).


    Diese beiden Summe addiere ich und trage sie in der EÜR mit einer Einnahme-Buchung für das Sachkonto 8910 (Entn. Waren 19%) und Geldkonto 1880 (Unentg. Wertabgaben) ein. Die entsprechende Umsatzsteuer berechnet das Sparbuch automatisch.


    Die monatlichen Abschläge für die Einspeisung trage ich bei Eintreffen auf meinem Konto wie in den Kontoauszügen vorhanden in der EÜR ein (Einnahme-Buchung, Sachkonto 8400 (Erlöse 19% USt.), Geldkonto 1200 (Bank)).


    Meiner Auffassung nach sollte dies so korrekt sein, ansonsten werden mich die Cracks hier korrigieren.

  • Vielen Dank für die Ausführliche Schilderung. Ich hatte mir das in groben Zügen zwar schon zusammengesucht, aber so perfekt zusammengefasst wird das Ganze dann doch nochmal um einiges einfacher.


    Mittlerweile habe ich auch mein vorheriges Verständnisproblem gelöst:


    Man darf im Wiso Steuer-Sparbuch nicht auf "Umsatzsteuer-Voranmeldung gehen". Hier kommt nur ein einfaches Formular, mit dem ich gar nicht klargekommen bin. Stattdessen ist der Punkt "Einnahmen-Überschuss-Rechnung der richtige. Hier kann man dann seine Einnahmen/Ausgaben erfassen und auf die oben genannten Konten buchen und dann vollautomatisch die Formulare für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung generieren und einreichen.


    Eine letzte Frage hätte ich noch: Wie kann ich denn die Ausgaben für die Anlage (Anschaffung, Wartung,...) buchen? Also auf welche Konten?


    Viele Grüße

    Tobias

  • Hallo Riemen,


    In der EÜR gibt es unter dem Punkt Betriebsvermögen den Punkt Anlagevermögen.


    Dort trägst du alles entsprechend der Masken ein und die EÜR nimmt automatisch die richtigen Buchungen vor.

  • In das Anlagevermögen , als Anlageverzeichnis kommen nur Wirtschaftsgüter die abgeschrieben werden und mehre Jahre im Betrieb verbleiben. Bei mit steht da nur die PV Anlage und die wird über 20 Jahre abgeschrieben.

  • Das ist eine wirklich sehr gute Zusammenfassung, die sehr weiterhilft! Vielen Dank dafür!

    Der Eigenverbrauch wird also monatlich ermittelt und in der EÜR eingetragen, um daraus automatisiert die Umsatzsteuervoranmeldung zu generieren.


    An einer Stelle hake ich jetzt aber noch. Der oben beschriebene Eigenverbrauch mit Ansatz des KwH-Preises des Stromanbieters ist ja so nur für die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung relevant.


    Für die Einkommensteuer kann man doch entweder den selbst ermittelten Teilwertbetrag aus den Herstellungskosten ansetzen oder auch allgemein anerkannte 20 Cent/kwh. Meine Frage nun: Wie und wann wird das denn verbucht? Meine Einkünfte aus dem selbstverbrauchten Strom, die nachher der Einkommensteuer unterliegen, sollen doch mit einem niedrigeren Preis berücksichtigt werden. Kann mir hier jemand helfen?