Hauptberuf + Kleinunternehmer

  • Hallo,


    leider konnte ich durch die Suchfunktion nichts genaueres zu diesem Thema finden - Daher stelle ich nun hier meine Frage :)


    Erst einmal Hallo an alle :)


    Vielleicht kann hier ja jemand meine Frage beantworten:


    Ich bin 33 Jahre alt, ledig und habe eine Vollzeitstelle - Mein Jahreseinkommen liegt bei ungefähr 45.500 Euro Brutto.
    Zusätzlich habe ich noch ein Gewerbe angemeldet, welches nach der Kleinunternehmerregelung geregelt ist.


    Mit dem Gewerbe habe ich 2016 ca. 15.500 Euro eingenommen und ca. 5000 Euro ausgegeben.
    Nun würde ja ein "Gewinn" von 10.500 Euro überbleiben.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:


    Kann man ungefähr(ich brauche keinen genauen Wert) sagen, wie viel Geld ich dem Finanzamt nun zahlen muss?


    Mir geht es dabei nur um das Gewerbe, nicht um die Vollzeitstelle.


    Ich frage deshalb, weil ich überall widersprüchliches im Internet lese und jeder etwas anderes sagt.


    Greift bei mir hier der Steuerfreibetrag? So das von dem Gewinn nur rund 2000 Euro versteuert werden müssen?
    Oder werden die kompletten 10.500 Euro versteuert mit 25-40%?


    Ich wäre über eine Antwort dankbar und hoffe natürlich, dass ich meine Frage im richtigen Unterforum gestellt habe :/



    Viele Grüße
    Steven

  • Kann man ungefähr(ich brauche keinen genauen Wert) sagen, wie viel Geld ich dem Finanzamt nun zahlen muss?


    Mir geht es dabei nur um das Gewerbe, nicht um die Vollzeitstelle.

    Das wäre Kaffeesatzleserei. Die beiden Einkunftsarten kannst du nicht trennen, denn zuerst muss dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt werden (und da sind noch andere Faktoren wichtig), dann kannst du den Prozentsatz nehmen um aufzuteilen. Den Prozentsatz kannst du im Internet ermitteln - es gibt auf der Seite des Finanzministeriums einen Rechner für die Jahressteuer. Dort gibst du dein voraussichtlich zu versteuerndes Einkommen ein (also nicht die Summe der Einkünfte o.ä., sondern wirklich das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen etc.


    Greift bei mir hier der Steuerfreibetrag?

    Welchen Freibetrag meinst du hier? Du machst eine Einnahmenüberschussrechnung (über Elster abzugeben), der Gewinn ist in der Einkommensteuer als Gewinn aus Gewerbebetrieb einzutragen. Einen Freibetrag gibt es hier nicht, soweit mir bekannt.


    Am besten, du nimmst dir eine gute Steuersoftware (wie z. B. hier das WISO steuer:sparbuch), gibst deine Daten im Planspielmodus ein und siehst am Ende, was an Steuerbelastung stehen wird.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Welchen Freibetrag meinst du hier? Du machst eine Einnahmenüberschussrechnung (über Elster abzugeben), der Gewinn ist in der Einkommensteuer als Gewinn aus Gewerbebetrieb einzutragen. Einen Freibetrag gibt es hier nicht, soweit mir bekannt.
    Am besten, du nimmst dir eine gute Steuersoftware (wie z. B. hier das WISO steuer:sparbuch), gibst deine Daten im Planspielmodus ein und siehst am Ende, was an Steuerbelastung stehen wird.


    Ich zitiere mal einen Satz den ich auf einer Internetseite gefunden habe (ich weiß nicht ob ich hier einfach einen Link setzen darf)



    ----


    So viel Einkommensteuer muss ein Kleinunternehmer zahlen



    Im Jahr 2016 lag der Freibetrag für Alleinstehende bei 8.652 € und für Ehepaare bei 17.304 €. Bis zu diesem Betrag muss ein Kleinunternehmer also keine Steuern bezahlen. Für 2017 stiegen die Werte auf 8.820 € bzw. 17.640 € an. Erst bei einem Gewinn oberhalb dieser Grenzen fällt eine Steuer an.



    ----


    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und eben aus dem Gewerbe getrennt berechnet und versteuert werden, aber trotzdem zusammen in der Steuererklärung aufgelistet werden.


    Zusätzlich hatte ich im Internet auf einem der Frageportale gelesen, dass der Freibetrag dann für mein Gewinn aus dem Gewerbe genommen wird und ich so dann auf "10.500 Euro (Gewinn aus dem Gewerbe) - 8820 Euro (Freibetrag)" = 1848 Euro Steuern zahlen muss.


    Das wäre ja auch zu schön gewesen :P




    Das wäre Kaffeesatzleserei. Die beiden Einkunftsarten kannst du nicht trennen, denn zuerst muss dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt werden (und da sind noch andere Faktoren wichtig), dann kannst du den Prozentsatz nehmen um aufzuteilen. Den Prozentsatz kannst du im Internet ermitteln - es gibt auf der Seite des Finanzministeriums einen Rechner für die Jahressteuer. Dort gibst du dein voraussichtlich zu versteuerndes Einkommen ein (also nicht die Summe der Einkünfte o.ä., sondern wirklich das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen etc.


    Laut der Einkommenssteuertabelle wären das bei einem Jahresgehalt von 45.500 Euro ganze 10.866 Euro Einkommenssteuer. Wird dann hier der o.g. Freibetrag abgezogen?


    Ich bin doch ein wenig überfragt bei dem ganzen....


    Ich habe mir für das Wochenende schon alles rausgesucht, zusammengelegt und die WISO Software ebenfalls schon bestellt gehabt :)



    Viele Grüße
    Steven

  • Im Jahr 2016 lag der Freibetrag für Alleinstehende bei 8.652 € und für Ehepaare bei 17.304 €. Bis zu diesem Betrag muss ein Kleinunternehmer also keine Steuern bezahlen.

    Ja - aber den hast du doch eh schon weg mit deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit! Doppelt gibt es den nicht.


    Erst bei einem Gewinn oberhalb dieser Grenzen fällt eine Steuer an.

    Gilt aber nur, wenn keine anderen Einkünfte erzielt werden. Deshalb habe ich ja geschrieben, dass du die Summe deiner Einkünfte berücksichtigen musst, um auf das zu versteuernde Einkommen zu kommen!


    dass die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und eben aus dem Gewerbe getrennt berechnet und versteuert werden, aber trotzdem zusammen in der Steuererklärung aufgelistet werden.

    Nein, nein, nein! Es gilt dein Welteinkommen, das ermittelt wird und dann der Besteuerung zugrunde gelegt wird.



    Zusätzlich hatte ich im Internet auf einem der Frageportale gelesen, dass der Freibetrag dann für mein Gewinn aus dem Gewerbe genommen wird und ich so dann auf "10.500 Euro (Gewinn aus dem Gewerbe) - 8820 Euro (Freibetrag)" = 1848 Euro Steuern zahlen muss.

    Das ist eine Milchmädchenrechnung, weil hier weder Versicherungsbeiträge etc. berücksichtigt werden. Die Aussage ist mir viel zu pauschal.


    Laut der Einkommenssteuertabelle wären das bei einem Jahresgehalt von 45.500 Euro ganze 10.866 Euro Einkommenssteuer. Wird dann hier der o.g. Freibetrag abgezogen?

    Welche Tabelle hast du denn genommen? Die Lohnsteuertabellen gelten nicht für die Ermittlung der Einkommensteuer, sondern nur für die (unterjährige) Ermittlung der Lohnsteuer. Bei der Berechnung der endgültigen Einkommensteuer gelten für Alleinstehende die Grundtabelle (https://www.imacc.de/einkommensteuertabelle-grundtabelle/) und für Verheiratete die Splittingtabelle.


    Ausserdem musst du anders rechnen, ich habe dir doch geschrieben, dass du das zu versteuernde Einkommen nehmen musst.
    Bei 45.500 Euro Gehalt und 10.500 Euro Gewerbe, musst du noch abziehen (falls im Gehalt noch nicht berücksichtig) deine Zahlungen für Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung (Arbeitslosenversicherung wird sich wahrscheinlcih nicht mehr auswirken), sowie die Werbungskosten für deinen Beruf. Davon gehen dann unter Umständen noch Krankheitskosten etc. ab - nach Ermittlung der zumutbaren Belastung. Erst dann wird der Grundfreibetrag abgezogen. Was dann noch übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen und auf den wird dann der Steuersatz laut Grundtabelle (bzw. bei Eheleuten nach Splittingtabelle) angewandt.

  • Hallo babuschka,


    erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort :)


    Nein, nein, nein! Es gilt dein Welteinkommen, das ermittelt wird und dann der Besteuerung zugrunde gelegt wird.

    Wie gesagt, dass hatte ich nur im Internet gelesen...



    Ausserdem musst du anders rechnen, ich habe dir doch geschrieben, dass du das zu versteuernde Einkommen nehmen musst.
    Bei 45.500 Euro Gehalt und 10.500 Euro Gewerbe, musst du noch abziehen (falls im Gehalt noch nicht berücksichtig) deine Zahlungen für Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung (Arbeitslosenversicherung wird sich wahrscheinlcih nicht mehr auswirken), sowie die Werbungskosten für deinen Beruf.

    Ok, ich bin beim Einkommen vom Brutto-Jahresgehalt ausgegangen, aber vielen Dank für die Aufklärung :)


    Das ganze Thema ist unfassbar komplex - Ich dachte, dass man bei meiner ursprünglichen Frage ganz einfach eine Tendenz abgeben kann, aber da habe ich mich wohl geirrt ;)


    Ich möchte mich aber trotzdem bei dir für deine Zeit und deine Geduld bedanken.



    Viele Grüße
    Steven

  • Das ganze Thema ist unfassbar komplex - Ich dachte, dass man bei meiner ursprünglichen Frage ganz einfach eine Tendenz abgeben kann, aber da habe ich mich wohl geirrt

    Eine ganz grobe Rechnung - ohne jede Gewähr:
    Gehalt 44.500 €
    abz. Werbungskostenpauschbetrag 1.000 €
    Einkünfte Anlage N 43.500 €
    Gewerbe 10.500 €
    Gesamtbetrag der Einkünfte 54.000 €
    abz. Soz.vers. rd. 8.000 € (20%)
    abzügl. Grundfreibetrag 8.900 €
    zu versteuerndes Einkommen 37.100 €
    darauf dann die Steuer und Soli, ev. Kirchensteuer (Grundtabelle)
    Geht eigentlich ganz einfach

  • Ich habe mich als Kleinunternehmer 2015 auch gefragt, wieviel ich davon noch an das Finanzamt abführen darf (verheiratet, 3 Kinder) ... ich habe mal meine Steuerfestsetzung die ich nach der Erklärung erhalten habe rausgesucht. Ich finde gerade nicht die ganz genaue Aufstellung, wo ich das prozentual ausgerechnet habe ... diese Bescheide zu verstehen ist ja schon eine Kunst ^^
    Von dem was Du Brutto als Kleinunternehmer einnimmst pack mal 35% auf die Kante. Dann hast Du am Jahresende keine Probleme bei der Abrechnung mit dem Finanzamt. So war es jedenfalls bei mir wenn ich den Einkommenssteuerbescheid 2015 betrachte. Am besten jeden Monat aufs Sparbuch mit dem Anteil und gut ist ... keine bösen Überraschungen ...

    • Offizieller Beitrag

    Diese ganzen Glaskugelreibereien sollte man doch mit einem geeigneten Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, mittels fiktiver Testfälle und/oder Probeberechnungen zur Zufriedenheit geklärt bekommen. Mehr kann (und darf) dann eigentlich nur noch ein Steuerberater, der dann ggf. alle voraussichtlichen Daten bis ins Detail kennt.

  • ich habe mal meine Steuerfestsetzung die ich nach der Erklärung erhalten habe rausgesucht. Ich finde gerade nicht die ganz genaue Aufstellung, wo ich das prozentual ausgerechnet habe .

    Steht doch in der Regel im Steuerbescheid - da stehen zwei Prozentsätze, der Durchschnittssteuersatz und der Grenzsteuersatz. Der letztere ist hier schon einmal ein kleiner Hinweis, denn er gibt an, wieviel Steuern für die nächsten zu versteuernden 100 Euro zu zahlen wäre. Der Durchschnittssteuersatz ist hierfür nicht so gut geeignet.
    Ansonsten kann ich nur miwe4 zustimmen - Planrechnungen in einem guten Steuerprogramm helfen hier ganz gut.


    Von dem was Du Brutto als Kleinunternehmer einnimmst pack mal 35% auf die Kante.

    Ob 35%?? Hängt von den persönlichen Umständen ab. Hier sollte eher der Grenzsteuersatz genommen werden.

  • Ich denk auch das das schwierig ist pauschal zu beantworten, ich hab auch gelernt, dass das immer auf den Einzelfall ankommt. Das macht leider auch den Vergleich mit anderen Gewerbetreibenden schwer