Mantelbogen 2016, Zeile 94 bis 96

  • guten Tag


    Wo finde ich in der WISO-Software die Möglichkeit Zeile 93 bis 96 des Mantelbogens 2016 auszufüllen? - Kann mir jemand weiterhelfen?


    Laut Finanzamt soll ich dort meinen Zuzug aus dem Ausland eintragen. Dann sind auch weitere Anlagebögen nicht nötig.


    Per Formulare und Klick in die entsprechende Zeile werde ich zu Persönliches, Persönliche Daten, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit usw geleitet. Die Eingabe dort bedingt aber keine Anzeige im Formular. Wo sucht man denn da den Fehler?


    Ich habe bis Feburar 16 in der Schweiz gelebt und habe dort steuern gezahlt. Nun habe ich folgende Eingaben gemacht:
    Wo befand ich mich, Zeitraum, Anschrift für diese Zeitraum,
    "Weiterer Zeitraum" erscheint automatisch. Dort habe ich meine Zeit in Deutschland bis Ende des Jahres angegeben.
    "Anschrift in diesem Zeitraum": Dort habe ich entsprechend meine aktuelle Adresse eingegeben.
    Gab es einen weiterer Wohnsitz in 2016? nein
    Staatsangehörigkeit...
    Auslandsbedienstete: beides nein
    Auslandseinkünfte:
    ausländische Einkünfte: Ja. Summe die nicht der dt. Einkommenssteuer unterliegen. Summe eingegeben (Ich hab ja schon in der Schweiz versteuert). Keine ausserordentlichen Einkünfte oder Kapitalerträge enthalten.
    Wurden in der Zeit im Ausland inländische Einkünfte erzielt? nein


    Sollte es bereits Abhandlungen dazu geben. Dann seid so freundliche und verweisst mit dem entsprechenden Link darauf. Denn ich habe es nach einer Stunde Suche nicht gefunden.


    viele Dank schonmal!

  • Hallo Mar,


    in den persönlichen Angaben gibt es doch die Frage zum Wohnsitz im Ausland (siehe Anlage). Wenn du dort auf ja klickst, kannst du die Angaben machen.

  • hallo babuschka


    genau, dort habe ich ja angegeben und im Teil darunter die Angaben erfasst. Sonst hätte ich die oben stehenden Angaben vermutlich gar nicht machen können.


    Hast Du noch weitere Ideen? Vielen Dank für die Bemühung auf jeden Fall.


    Gruss, Mar

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mar,
    dann sind anhand deiner Erfassung des Wohnsitzes im Ausland die Voraussetzungen zur Befüllung der Zeilen nicht erfüllt, also die zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht gegeben. Ich sende 2 Bildschirmfotos die sicher weiterhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)