Buchung Vorkasse bzw. vorherige Zahlung mit Kreditkarte vor Erhalt der Rechnung des Hotels für EÜR

  • Hallo,


    ich hake völlig an einem Geschäftsfall, vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich komme nun schon auf drei Buchungsvarianten...und vielleicht gibt es ja auch noch eine ganz einfache andere.
    Ich buche meine EÜR mit Steuersparbuch, IST-Versteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt.


    Der Geschäftsfall:
    Ich habe ein Hotelzimmer für eine Geschäftsreise über die Homepage des Hotels reserviert. Dies ging für diesen Tarif (garantierte Zahlung und daher günstiger Preis) nur per vorheriger Kreditkartenzahlung. Die Rechnung erhielt ich erst viel später.


    Es gab also mehrere Schritte, die ich nun buchen muss:


    1) Februar:
    Kreditkartenabrechnung (Belastung der Kreditkarte) mit dem belastetet, vollen Betrag für das Hotelzimmer (Beispiel 107,-- Euro brutto). Es liegt noch keine Hotel-Rechnung vor, d.h. Kreditkartenabbuchung VOR der Rechnung. Angegebener Verwendungszweck "Hotel zur Sonne". Irgendwie muss ich diese Zahlung im Februar ja als Aufwand buchen???


    2) März:
    Belastung Bankkonto mit Kreditkartenbetrag 107,-- Euro (immer noch keine Rechnung vorliegend):

    Also reine Umbuchung.


    3) Erst im Mai:
    jetzt erst Erhalt der Hotelrechnung nach Hotelaufenthalt (Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück), hier dann also auch Vorsteuerabzug.



    Nun habe ich drei Varianten, wie ich mir eine Buchung vorstellen könnte?????? Stehe aber wie gesagt völlig auf dem Schlauch.....



    VARIANTE A: (Im Februar Betrag auf ein Aufwandskonto, aber noch nicht Reisekosten (halt sowas wie Anzahlung), erst im Mai dann Reisekosten 4676 an Konto Anzahlung)
    Kommt mir im Nachhinein selbst etwas komisch vor.....aber seht selbst


    Im Februar Kreditkarzenzahlung ohne Rechnung:
    XXXX (z.B. geleistete Anzahlung, hier suche ich ein passendes Konto) 107,--
    AN 1730 (Kreditkarte) oder Geldtransit 1360.


    Im März zur Umbuchung des Betrages (immer noch ohne Rechnung):

    1370 (Kreditkarte) oder halt 1360 (geldtransit)
    AN 1200 (Bank)


    Im Mai (Erhalt der Hotelrechnung auch für VST-Abzug) Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück


    4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 100,--
    1571 (abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
    AN XXXX (z.B. geleistete Anzahlung, hier suche ich ja das richtige Konto) buchen.



    ODER:


    VARIANTE B: [b](Im Februar Betrag bereits auf Reisekosten 4676 und 4301 (nicht abziehbare VST) splitten, im Mai abziehbare Vorsteuer 1571 an nicht abziehbare Vorsteuer 4301, Märzbuchung bleibt gleich)


    Im Februar vorherige Kreditkartenzahlung (ohne Rechnung) netto auf Reisekosten ohne Vorsteuerabzug buchen? Dann geht der Zahlungsbetrag zunächst voll in den Aufwand der EÜR ein.
    4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 100,-- (geht als sonstige betr. Aufwendung ein in Feld 221 der EÜR: Übernachtungs- und Nebenkosten)
    4301 (nicht abziehbare Vorsteuer 7%) 7,-- (geht als sonstige betr. Aufwendung ein in Feld 183 der EÜR: übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)
    AN 1730 (Kreditkarte) oder Geldtransit 1360.



    Im März wie auch bei Variante A Umbuchung des Betrages (immer noch ohne Rechnung):
    1370 (Kreditkarte) oder halt 1360 (geldtransit)
    AN 1200 (Bank)


    Im Mai (Erhalt der Hotelrechnung auch für VST-Abzug) Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück
    1571 (abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
    AN 4301 (nicht abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--



    Frage für diese Variante wäre: Darf ich im Februar aus einer reinen Kreditkartenabbuchung (denn die mit Umsatzsteuer ausgewiesene Rechung hatte ich ja noch nicht vorliegen) einfach auf Nettobetrag für 4676 und nicht abziehbare VST 4301 splitten????????
    Und wenn ja: Ist 4301 das richtige Konto dafür???


    Wenn nicht, dann gäbe es noch die Variante C:


    VARIANTE C: (Im Februar voller Betrag auf 4676, im Mai abziehbare Vorsteuer 1571 an 4676, Märzbuchung bleibt gleich)


    Im Februar vorherige Kreditkartenzahlung (ohne Rechnung) mit ganzem Betrag nur auf Reisekosten buchen? Dann geht der Zahlungsbetrag zunächst voll als sonstige betr. Aufwendung in Feld 221 der EÜR ein: Übernachtungs- und Nebenkosten)
    4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 107,--
    AN 1730 (Kreditkarte) oder Geldtransit 1360.


    Im März zur Umbuchung des Betrages (immer noch ohne Rechnung):
    1370 (Kreditkarte) oder halt 1360 (geldtransit)
    AN 1200 (Bank)


    Im Mai (Erhalt der Hotelrechnung auch für VST-Abzug) Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück
    1571 (abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
    AN 4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 7,--
    ????? geht das überhaupt?



    Wie würdet Ihr den Fall denn für die EÜR buchen?????? Alleine beim Aufschreiben tendiere ich nun zu Variante B oder C......
    Dass ich erst im Mai mit Erhalt der Rechnung die Vorsteuer abziehen darf, also erst dort Konto 1571 vorkommen darf, ist klar. Ich habe im Februar nich nichts vorliegen, was mich dazu berechtigt.
    Wie würdet Ihr es machen?


    Beste Grüße und vielen Dank den Wissenden im Voraus!!!!!

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Moin,


    ich tendiere ebenfalls zu Variante C, allerdings mit kleiner Modifizierung :)


    Im Februar würde ich ohne Steuer buchen: Reisekosten an Kreditkartenkonto (als Zahlungszeitpunkt bei der EÜR gilt ja schon die Belastung der KK , nicht erst die Abbuchung vom Bankkonto). Diese Belastung und Abrechnung der KK über 1360.


    Wenn Du die Rechnung erhälst, dann wie von Dir angedacht 1571 an 4676. Ob das technisch funktioniert, kann ich mangels Programmkenntnis nicht beurteilen 8) , Du könntest aber im Mai dann auch die "Nettobuchung" stornieren und neu mit Vorsteuer buchen; mit Buchungstext "Rechnungsbeleg erhalten" oder ähnlich.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,
    super, ein supergroßes DANKE für Deine so schnelle Hilfe. Dann werde ich es so machen (als freie Buchung wird es im System funktionieren und logisch finde ich es auch)


    Eine kleine Frage habe ich noch, weil Du sagst, dass ich statt 1730 (Kreditkarte) besser 1360 (Geldtransit) nutzen soll.


    Was ist denn der Unterschied? Das habe ich mich schon immer gefragt, ich konnte es mir trotz Recherche nicht ganz beantworten. Habe mich dann nach Collmex gerichtet, da stand

    • für den Einkauf mit Kreditkarte (eigene Zahlung per Kredikarte,also mein Aufwand): Aufwandskonto an 1730 ("Kreditkartenabrechnung") und dann später 1730/1200
    • für den Verkauf mit Kreditkartenzahlung (Zahlung des Kunden per Kreditkarte, also mein Erlös): 1360 (Geldtransit) an Erlöskonto und dann später 1200/1360; da liefern sie die Begründung - weswegen du wahrscheidnlich auch 1360 für dein Einkauf nimmst - dass das auf der Kreditkarte eingehende Geld ja noch nicht auf der Bank wäre. Dass aber bei einem Einkauf mit der Kreditkarte das Geld ja auch nicht sofort von der Bank abgebucht wird, wird bei Collmex nicht mit 1360 beachtet.

    Weiß nicht, ob ich hier den Link schalten darf.


    Habe daher bisher sowohl für die Abbuchung bei der Kreditkarte als auch für die Umbuchung von der Bank immer die 1730 genutzt (weil ich es einfach als zweites Konto zu einem Bankkonto gesehen hatte und vielleicht weil so schön "Kreditkarte" als Kontobezeichnung dransteht :D .


    Kannst Du mir den Unterschied sagen? Ansonsten denke ich aber, dass ich mit nur 1360 (egal ob Einkauf oder verkauf per Kreditkarte) - so wie du sagtest - nichts falsch machen kann.


    Viele Grüße
    :)
    WWW1

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Moin,


    erstmal muss ich mich berichtigen :S : ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass das KK-Konto im Bereich der Bankkonten (12xx) angelegt ist, das Konto 1730 ist ja ein Unterkonto von der "erhaltenen Anzahlungen/Verbindlichkeiten" und von daher bei einer von Dir geleisteten Zahlung nicht ganz passend..., ich würde daher so (bankkontenartig) anlegen, damit die Ausgabe bereits im März ergebniswirksam wird. Der Geldtransit wird dann von/an 1360 neutral gebucht.


    Beim Zahlungseingang wäre m. E. analog zu verfahren (Einnahme bereits bei Gutschrift auf dem KK-Konto), also nicht erst bei der Gutschrift auf dem Bankkonto:


    https://www.steuertipps.de/sel…mime-type=application/pdf


    (Links kannst Du also gerne posten, natürlich nur, wenn nicht "werbeverseucht" ^^ )


    Ich hoffe, ich habe nicht zuviel Verwirrung gestiftet :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo,
    Schnüff...nun bin ich doch verwirrt, sorry. ;(



    Moin,


    erstmal muss ich mich berichtigen :S : ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass das KK-Konto im Bereich der Bankkonten (12xx) angelegt ist, das Konto 1730 ist ja ein Unterkonto von der "erhaltenen Anzahlungen/Verbindlichkeiten" und von daher bei einer von Dir geleisteten Zahlung nicht ganz passend...

    Das Konto Kreditkarte war ja als 1730 im SKR03 voreingestellt. Kategorie "Finanzkonten", Unterkategorie "Darlehen"..
    Ich habe ja auch nur die vom SKR03 abgespeckte Version EKR03 in meinem Steursparbuch.



    ich würde daher so (bankkontenartig) anlegen, damit die Ausgabe bereits im März ergebniswirksam wird. Der Geldtransit wird dann von/an 1360 neutral gebucht.

    Ergebniswirksam für die EÜR muss die Ausgabe doch schon bei meiner Zahlung durch Kreditkarte im Februar sein. So steht es auch in Deinem Link.
    Und das ist es doch alleine dadurch, dass ich den Reisekostenaufwand im Soll buche (gelangt dann als sonstiger Auwand in Feld 221 der EÜR). Gibt es bei der Ergebniswirksamkeit denn einen Unterschied, ob ich Reisekosten an 1730 oder an 1360 buche?



    Der Link ist der Folgende. Da wird für Zahlung mit Kreditkarte die 1730 genommen, bei Einnahmen mit Kreditkarte die 1360:


    https://www.collmex.de/einfueh….html#Kreditkarte_Einkauf



    Grübel.....
    Viele grüße :)

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Und das ist es doch alleine dadurch, dass ich den Reisekostenaufwand im Soll buche (gelangt dann als sonstiger Auwand in Feld 221 der EÜR)

    Sorry, das stimmt. Ist denn die *erhaltene* Zahlung dann auch schon ergebniswirksam (nicht erst bei der späteren Bankbuchung) - dann ist alles gut :)


    (Der Blinde soll nicht von der Farbe reden [ohne das Programm zu kennen]...)


    Viele Grüße :beer: ...

  • Hallo,
    Yepp, sie ist dann auch schon ergebniswirksam.
    Habe alles eben nochmal durch Erstellung einer Mini-EÜR nur für die betroffenen Monate nachgeprüft.


    Und: Ich habe noch gefunden, dass Haufe in seinen ganzen Online-Infos bei Kreditkarte immer mit 1360 (Geldtransit) bucht (egal ob Zahlung oder Einnahme). Bzw. dass sie sich sogar ein Konto 1361 "Geldtransit Mastercard" erstellen.
    Bei mir steht nun schon so viel 1730 handschriftlich auf meinen Buchungsbelegen, ich lasse es jetzt so. Ändert ja nichts am Ergebnis der EÜR.
    Im nächsten jahr nehme ich aber die 1360 oder eine speziell geschaffene 1361 für Kreditkartenbuchungen.


    Vielen Dank für Deine Hilfe!!!!!!


    Viele Grüße
    WWW1

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt