Quittungen

  • Schönen guten Tag,


    ich habe eine bescheidene Frage, die so ziemlich auf meine "Kompetenz" bezüglich einer Steuererklärung hinweist :S
    Ich habe ein kleines 1-Frau-Unternehmen und würde gerne wissen ob ich meine Belege und Quittungen bei meiner Online-Steuererklärung einreichen muss. Sollte ich die Quittungen via Post gesondert einreichen oder reicht es eingescannt oder nur wenn sich das Amt meldet und meine Quittungen sehen will?


    Vielen Dank.

  • Für das Unternehmen musst du eine Einnahmenüberschussrechnung machen und diese per Elster einreichen. Hierfür gibst du alle Umsätze und alle mit dem Unternehmen zusammenhängenden Ausgaben an und erhälst am Ende den Überschuss oder Fehlbetrag, der dann steuerlich relevant ist.
    Belege sind in der Regel nicht erforderlich - du bist ja zur Aufbewahrung verpflichtet (10 Jahre). Das Finanzamt fordert - falls Fragen auftauchen - gezielt Unterlagen an. Über Elster kannst du ja auch keine Belege mitsenden.


    In der EStE gibst du dann nur noch den Überschuss oder Fehlbetrag an (sofern du die die Einnahmenüberschuss über das gesonderte Modul Einnahmen-Überschussrechnung machst), sonst werden die Eingaben ja direkt im Modul Einkommensteuer - hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb - eingegeben.