Kamera Buchung doppelt gemoppelt?

  • Schönen Guten Tag ins Forum,

    ich bin ratlos und habe mal eine Frage, an Alle, die schon teure Wirtschaftsgüter gebucht haben.


    Ich habe mir letztes Jahr eine Kamera für 700,- Euro gekauft und sie erst einmal ganz normal über laufende Buchungen gebucht.
    Ich dachte, bei dem Jahreswechsel werde ich schon an die Abschreibung usw. erinnert. Naja, dem war nicht so und ich habe sie jetzt im Betriebsvermögen als Anlagevermögen eingetragen.


    Muß ich nun die erste Buchung wieder löschen? Also trägt man Zugänge zum Anlagevermögen grundsätzlich nur beim Betriebsvermögen ein und nicht bei den laufenden Buchungen?


    Freue mich über jeden Tip!
    lieben Gruß aus Berlin :)

    P.S. Und weiß jemand, wo ich eine lineare Abschreibung einstellen kann? Die Kamera wird über 7 Jahre abgeschrieben und die erste Abschreibung, welche automatisch erzeugt wurde, beträgt nur 8,38 Euro.

  • ganz normal über laufende Buchungen gebucht.

    hallo,


    "ganz normal" auf welches Konto?
    Eigentlich sollte sich beim Buchen auf ein Anlage,-/Kapitalkonto (Kontenklasse 0 )ein Neues Fenster öffnen in dem dann die Angaben zu dem WG gemacht werden.




    Die Kamera wird über 7 Jahre abgeschrieben und die erste Abschreibung, welche automatisch erzeugt wurde, beträgt nur 8,38 Euro.

    schon einmal darüber nachgedacht, das Teil evtl. anstatt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in den Sammelpool Kto. 0485 aufzunehmen und über 5 Jahre abzuschreiben?


    Die 8,38 scheinen daher zu kommen, weil Du die Kamera wahrscheinlich erst im Dez. erstanden hast. Dafür wird die nächste (lineare) Abschreibung bei 100,-- liegen

  • Hallo floortec,



    vielen Dank für Deine Antwort!



    Stimmt, ich habe die Kamera erst im Dezember gekauft, das erklärt also die relativ kleine Abschreibungssumme :)



    Mit "ganz normal gebucht", habe ich mich wohl nicht sehr deutlich ausgedrückt.
    Ich habe die Kamera zuerst unter den Menupunkt "laufende Buchungen" eingetragen. Da, wo ich auch alle anderen Einnahmen und Ausgaben der Bank und des Kassenbuchs buche.



    Vielleicht gehören teure Wirtschaftsgüter nur unter dem Punkt Betriebsvermögen eingetragen und nicht unter laufende Buchungen? Das war meine eigentliche Frage. Denn ich glaube, dass jetzt sowohl die Abbuchung, als auch die erste Buchung der Kamera unter "laufende Buchungen" zusammen bei meiner EÜR subtrahiert werden.

  • Vielleicht gehören teure Wirtschaftsgüter nur unter dem Punkt Betriebsvermögen eingetragen und nicht unter laufende Buchungen?

    nicht nur "teure"
    bis 150,-- können Waren/Gegenstände als "normale" Betriebsausgabe ohne Aufzeichnungspflicht auf ein Aufwandskonto gebucht werden.
    Was darüber ist, muss schon differenziert werden.
    Aber Du solltest einmal meinen Link oben durchlesen.

  • dass ich die Kamera doppelt, also falsch gebucht habe?

    ohne Kenntnis des Buchungssatzes ist richtig oder falsch nicht zu beurteilen.
    Für die Kamera wäre 0490 (sonstige BGA ) zu wählen.
    Im folgenden Fenster dann das neue Wirtschaftsgut mit Bezeichnung, Nutzungsdauer Geldkonto etc.pp. zu aktivieren.

  • Moin,


    ob eine doppelte Buchung erfolgte, müsste sich doch beim Blick auf die jeweiligen Konten (also das bei den laufenden Buchungen verwendete und einem Anlagekonto - wie eben genannt z. B. 0490) zweifelsfrei feststellen lassen :)



    Viele Grüße
    Maulwurf