Schönen Guten Tag ins Forum,
ich bin ratlos und habe mal eine Frage, an Alle, die schon teure Wirtschaftsgüter gebucht haben.
Ich habe mir letztes Jahr eine Kamera für 700,- Euro gekauft und sie erst einmal ganz normal über laufende Buchungen gebucht.
Ich dachte, bei dem Jahreswechsel werde ich schon an die Abschreibung usw. erinnert. Naja, dem war nicht so und ich habe sie jetzt im Betriebsvermögen als Anlagevermögen eingetragen.
Muß ich nun die erste Buchung wieder löschen? Also trägt man Zugänge zum Anlagevermögen grundsätzlich nur beim Betriebsvermögen ein und nicht bei den laufenden Buchungen?
Freue mich über jeden Tip!
lieben Gruß aus Berlin
P.S. Und weiß jemand, wo ich eine lineare Abschreibung einstellen kann? Die Kamera wird über 7 Jahre abgeschrieben und die erste Abschreibung, welche automatisch erzeugt wurde, beträgt nur 8,38 Euro.