Sollbesteuerung Berechnung Vorsteuer bei Entwurf-Rechnung

  • Hallo,


    mir ist gerade aufgefallen, das bei einer Rechnung die noch nicht gedruckt ist bzw. als Entwurf gedruckt ist, die Vorsteuer schon berechnet - bzw. in der Anmeldung schon berücksichtigt wird.
    Ist das Normal? Sollte die Rechnung nicht "das Haus verlassen" um steuerlich relevant zu werden? Natürlich ist die Rechnung als ungedruckt/Entwurf gekennzeichnet...


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer unabhängig vom Rechnungsdruck und sogar der Rechnungsstellung.


    Entstehung der Umsatzsteuer
    Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht feststeht, was der Leistungsempfänger aufwenden wird. Es entsteht hier also ein Prognoseproblem, da die Leistung (und somit die Steuerentstehung) vom Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts abweicht. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Entgelt zu ermitteln. Weicht dieses schließlich von dem vereinbarten und versteuerten Betrag ab, ist eine Korrektur nach § 17 UStG durchzuführen.


    Die Umsatzsteuer entsteht unabhängig davon, ob eine Rechnung ausgestellt worden ist.[1] Liegt eine Entgeltvereinbarung der Höhe nach noch nicht vor, entsteht die Steuer in Höhe des zu erwartenden Entgelts.[2] Trotz der unmissverständlichen Regelungen zur Sollversteuerung hat sich in der Praxis ergeben, die Steuer erst in dem Voranmeldungszeitraum zu erklären, in dem die Rechnung ausgestellt wird. Hierbei liegt oft das Rechnungsdatum in einem anderen Voranmeldungszeitraum als das Leistungsdatum. Der unmittelbare Zusammenfall zwischen Leistung und Entgeltvereinbarung ist in der heutigen Praxis allenfalls bei Bargeschäften noch gegeben.


    Aus dem PDF Anhang
    Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistungen (Lieferungen oder sonstige Leistungen) ausgeführt worden sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG).
    Achtung!!! Es kommt nicht darauf an, wann die Rechnung ausgestellt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo joeschwarz,


    in Ergänzung zu SAMMs ausführlicher Antwort sei noch erwähnt, dass bei Soll-Versteuerung eine Rechnung bereits mit dem Speichern steuerwirksam wird, nicht erst beim Druck! Andersherum ausgedrückt: Auch noch nicht oder "nur" als Entwurf gedruckte Rechnungen werden für die UVA berücksichtigt.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • und wie kann ich dann eine Rechnung als echter Entwurf vorbereiten ohne Steuerberechnung, wenn es sich um eine Sammelrechnung handelt und die täglich - auch über einen Monatsübergang hinweg - aktualisiert wird, bis eine Summe X oder Stunden X voll sind?


    Ich finde die Umsetzung bei MB dazu nicht richtig, da bei MB eine Rechnung als "Entwurf" benannt wird wenn sie noch nicht gedruckt/gemailt wurde. Ausserdem kann ich die ungedruckte Rechnung jederzeit bearbeiten ohne einen Hinweis auf die GOBD bzw. das ich die Rechnung erst wieder freigeben müsste.


    Aktuell ist es doch, das ich wieder auf Zettelwirtschaft umschwenke, wenn ich eine Auflistung als Doku benötige und die Rechnung erst bei Verlassen des Hauses / außerhalb meiner Verfügungsgewalt aktiviert werden soll und ich die Rechnung dann erstelle wenn sie das Haus verlassen soll.

  • Hallo Heiko,


    [PRIORITÄT hoch] mit Vorkasse Geldeingang / Rechnung Lieferschein erstellen

    bei mir gibt es keine Vorkasse, sondern ich rechne z.B. Fernwartungen als Dienstleitung ab. Bisher habe ich eine Rechnung angefangen und paarmal einzelne Positionen mit Leistungsdatum angegeben,
    in etwa:


    19.05.17 Fernwartung Änderung Datenbank User Müller 50,00€


    Das mache ich so lange bis ein Betrag erreicht ist oder der Kunde eine Rechnung will.


    Jetzt mache ich einen Lieferschein, weil ich "liefere" ja Dienstleistung.


    Geht auch so :thumbup: