Fahrtkosten für Abholung der Kinder zur Betreuung

  • Hallo zusammen,


    ich habe einige Fragen zur Betreuung der Kinder bei den Großeltern.


    Unsere Kinder sind regelmäßig in den Ferien bei meinen Eltern um dort betreut zu werden (damit meine Frau und ich arbeiten können). Dazu werden sie auch von meinen Eltern abgeholt und wieder gebracht (ca. 330 km einfach).
    Wenn uns meine Eltern nun eine Rechnung schreiben und wir die Fahrtkosten (0,30 € pro km) überweisen kann ich das auch absetzen?
    -> Ich habe schon sie Suche bemüht, aber für diesen Fall keine Antwort erhalten. Es sind in anderen Fällen immer die Großeltern zum Betreuen zu den Kindern gefahren.


    Reicht es, wenn uns meine Eltern am Jahresende eine Rechnung schreiben und wir den Betrag einmalig überweisen? Oder muss das immer nach jeder Betreuung erfolgen.


    Kann ich das für 2016 noch nachreichen? Also jetzt noch eine Rechnung stellen und sie in die Erklärung für 2016 angeben?


    Vielen Dank schon mal für eine Antwort


    Frankenbeutel

  • Hallo


    aus dem Netz https://www.buhl.de/steuernspa…nd-opa-die-kinder-hueten/
    https://www.buhl.de/steuernspa…a-und-oma-als-babysitter/



    Ob dies allerdings auch gilt, wenn die Betreuung in den Ferien bei den Großeltern stattfindet, müsste ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe klären. Denn hier kommen m. M. n. auch persönliche Gründe mit zum Tragen und dann könnten § 12 EStG greifen. Beachte auch, dass hierzu unbedingt ein Vertrag notwendig ist - unter Angehörigen gelten strenge Anforderungen zur Anerkennung vonn Arbeits- und Dienstverhältnissen. Ob dies alles noch nachträglich erfolgen kann?