Riester-Rente schädliche Verwendung wie angeben?

  • Hallo,


    ich habe meinen Riester-Vertrag gekündigt und die Summe wurde ausgezahlt. Wie muss ich nun die Summe angeben? Auf Nachfrage meinte mein Finanzamt ich soll das mal in die Anlage KAP schreiben? Ist das so richtig? Es wurde doch schon alles abgezogen was geht. Bitte um Hilfe.

  • Es wurde doch schon alles abgezogen was geht.

    Ja - was denn? Auch Steuern? Dann kannst du diese ja als gezahlte Steuern ebenfalls eintragen. Aber es sind nun einmal Erträge aus einer Kapitalanlage (vermutlich hast du die Beiträge ja als Sonderausgaben - Altersvorsorge oder Lebensversicherungen nach altem Recht) geltend gemacht und damit auch Steuern eingespart.


    Angegeben solltest du dies in den übrigen Kapitalerträgen (siehe Screenshot). Die gezahlten Steuern gehören zu den anzurechnenden Steuern.

  • Erstmal Danke für die Antworten also:
    Oh man ich weiß nicht recht was hier was ist also sag ich so wie ich das jetzt auf den Schreiben sehe. Also es steht da: steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag(§22 Nummer 5 Satz 7 EStG) - ausschließlich einmalige Leistung.
    Wenn ich das in meine Buhlsoftware bei Anlage KAP eingebe will er noch irgendwelche Steuern von mir eingetragen haben? Ich habe Angst da was falsch zu machen.

  • Ich schreibe in Rätseln, merke ich gerade.
    Also wenn ich den ausgezahlten Betrag bei KAP eingeben will er noch irgendwelche Steuerbeträge von mir wissen, wo finde ich die denn?

  • wo finde ich die denn?

    du hast doch eine Abrechnung erhalten von der Versicherung - du schreibst ja selber, dass schon alles abgezogen wurde, was geht. Dort müssen also auch die Steuern auftauchen. Wenn nichts steht, wurde auch nichts einbehalten - bezweifle ich allerdings, da die Versicherungen eigentlich die KapErtSt einbehalten müssen.

  • Okay das macht Sinn, ich muss also nur die Zahlen abschreiben? Jetzt muss ich nur noch wissen wohin? Mir ist das schon peinlich so doof zu fragen aber ich weiß es wirklich nicht. Ich weiß ja nicht mal was mit den ganzen Abkürzungen anzufangen.

  • Ach gut, ich dachte schon ich seh es nur nicht.
    Ich gebe die ausgezahlte Summe bei KAP in Zeile 7 - Auszahlungen von Versicherungen - ein und dann möchte das Steuerprogramm in Zeile 47 die Kapitalertragssteuer?

  • In Anlage KAP gehört der Kapitalertrag, das ist in den wenigsten Fällen der Auszahlungsbetrag.


    Also, wie oben schon von anderen geschrieben, trage das ein was dir die Leistungsmitteilung des Anbieters vorgibt. Solltest du keine solche Mitteilung haben, solltest du sie, ggf. erneut, anfordern.


    Im Übrigen, wann hattest du denn den Riestervertrag abgeschlossen?

  • In Anlage KAP gehört der Kapitalertrag, das ist in den wenigsten Fällen der Auszahlungsbetrag.


    Bist du dir da sicher? Es handelt sich um eine schädliche Verwendung, daher ist ein Teil der Auszahlung durchaus als Kapitalertrag zu versteuern.
    Da sich babuschka bislang nicht wieder gemeldet hat, habe ich einmal einen Screenshot gemacht.

  • Bist du dir da sicher?

    Ja bin ich! Im Auszahlungsbetrag sind neben dem Kapitalertrag nämlich auch gezahlte Beiträge enthalten. Das schreibst du im nächsten Satz ja selbst.


    Es handelt sich um eine schädliche Verwendung, daher ist ein Teil der Auszahlung durchaus als Kapitalertrag zu versteuern.

    Insofern muss man keinen Widerspruch konstruieren, wo keiner ist.


    misskitti:


    Ich kann nur noch einmal unterstreichen, in Anlage KAP gehört der Kapitalertrag (und eben nicht die ausgezahlte Summe). Den steuerpflichtigen Kapitalertrag muss dir der Anbieter der Versicherung mitteilen.


    Abhängig von der Konstellation kann es auch sein, dass nichts mehr zu versteuern ist.

  • Insofern muss man keinen Widerspruch konstruieren, wo keiner ist.

    Ich habe keinen Widerspruch konstruiert. Die Frage war, wo die Angaben zu machen sind und das habe ich mit der Anlage KAP richtig beantwortet. Alles andere (was im einzelnen versteuert werden muss) kommt über die Eingaben in diesem Formular und ergänzend die Angaben des Versicherers.

  • Hallo zusammen,

    ich habe von meiner Versicherung folgende Aufstellung erhalten:


    gesamtvertraglicher Rückkaufswert. EUR 5.452,00

    Gewinnbeteiligung EUR 95,77

    Beteiligung an den Bewertungsreserven: EUR 31,69


    davon wurden schon abgezogen und an das Finanzamt gemeldet:


    Altersvorsorgezulagen: - EUR 862,79

    Steuerermäßigungen: - EUR 576,-

    -------------------------------------------------

    Auszahlungsbetrag = EUR 4.140,67


    Den Auszahlungsbetrag in kompletter Höhe v. EUR 4.140,67 gebe ich ich bei WISO Steuer 2022 bei ´übrige Kapitalerträge´ unter der ´Art des Kapitalertrages´ als ´Erträge aus Veräußerung von Kapitalversicherungen´ und als ´inländischer Kapitalertrag´ ein, ist das richtig ?


    Und wo kann ich dann unter welcher Rubrik im Wiso Steuer 2022 die schon von der Versicherung abgeführten Beträge f. Altersvorsorgezulagen und

    Steuerermäßigungen (zusammen EUR 1.438.79) eintragen ?

  • Und wo kann ich dann unter welcher Rubrik im Wiso Steuer 2022 die schon von der Versicherung abgeführten Beträge f. Altersvorsorgezulagen und

    Steuerermäßigungen (zusammen EUR 1.438.79) eintragen ?


    Gar nicht. Der Rückforderungsbetrag besteht aus Steuervergünstigungen bzw. Förderunsbeträgen, die dir durch die schädliche Verwendung nicht mehr zustehen. Der Riestervertrag wird jetzt wie eine nicht zusätzlich geförderte private Rentenversicherung behandelt.


    Den Auszahlungsbetrag in kompletter Höhe v. EUR 4.140,67 gebe ich ich bei WISO Steuer 2022 bei ´übrige Kapitalerträge´ unter der ´Art des Kapitalertrages´ als ´Erträge aus Veräußerung von Kapitalversicherungen´ und als ´inländischer Kapitalertrag´ ein, ist das richtig ?

    Wie ich oben schon geschrieben habe, musst du nur den Kapitalertrag dieser gekündigten Rentenversicherung versteuern. Wieviel das ist kann dir nur die Versicherung mitteilen. Da du in den Vertrag mit Sicherheit Eigenbeiträge gezahlt hattest, wird das weniger sein.


    Im Übrigen hängt die Höhe des Kapitalertrags auch davon ab, wann der Vertrag begonnen hatte. Frage deinen Versicherer, hier kann dir niemand den korrekten Betrag nennen.


    Viele Grüße

    Rautka