Gemischt genutzte Arbeitsmittel - automatische Übertragung in die EÜR? Handy absetzbar?

  • Guten Morgen!


    Im "Hauptberuf" bin ich Angestellte, bin aber freiberuflich nebenher als Übersetzerin und Dolmetscherin tätig, erstelle dementsprechend also auch eine EÜR.
    Nun habe ich sowohl Arbeitsmittel als auch Telekommunikationskosten, die gemischt genutzt werden.
    Wie läuft die Übertragung in die EÜR? Gibt es da einen Trick oder muss ich die Zahlen manuell in die EÜR eingeben?


    Beruflich bedingt habe ich ein Smartphone, dass ich sowohl beruflich als auch privat nutze. Kann ich dieses ebenfalls absetzen? Und wenn ja als Arbeitsmittel bei den Werbungskosten oder in der EÜR? Auch das ist gemischt genutzt. Danke!

  • Beruflich bedingt habe ich ein Smartphone

    hier stellt sich die Frage, wem das Smartphone rechtlich gehört.
    Deinem "Hauptberuf"-Arbeitgeber oder Dir.
    Wenn Dir, wäre zu prüfen zu wieviel % es privat genutzt wird, oder ob es evtl. als gewillkürtes Betriebsvermögen zu sehen ist.
    Und nein, getrickst wird beim Buchen nicht, die Zahlen müssen noch von Hand eingegeben werden. ;)

  • Das Handy gehört mir...

    Da wäre der betriebliche Nutzungsanteil zu ermitteln. Also über ca. 3 Monate die private u. betriebliche Nutzung dokumentieren. (Umständlich)
    Ohne den Aufwand "Telefonfahrtenbuch" zu führen, könntest Du versuchen beim Finanzamt eine betriebliche Anteilspauschale von ca. 50 - 70% ohne Einzelnachweis durchzusetzen.
    Möglich wäre, bei einer Betrieblichen Nutzung von 10-50% das Smartphone dem Betriebsvermögen zuzuordnen und eine private Nutzungsentnahme ca. 50% zu buchen.

  • Nun habe ich sowohl Arbeitsmittel als auch Telekommunikationskosten, die gemischt genutzt werden.
    Wie läuft die Übertragung in die EÜR?

    Von wo willst du denn übertragen? In der Regel gibt man den betrieblichen Anteil in der EÜR an.


    Wenn du im WISO steuer:sparbuch im Modul Einkommensteuer bist, kannst du es auch in der Verwaltung unter Telefon und Internet (gemischt genutzt) eingeben und entsprechend auf die Tätigkeiten aufteilen. Dabei auch beachten, dass ein Privatanteil angegeben werden sollte (dem Finanzamt kannst du kaum glaubhaft machen, dass ein privates Handy nicht auch privat genutzt wird).

    • Offizieller Beitrag

    Und bei derartigen Fragen immer posten, welche Software bzw. auch welches Modul der Software genau für die EÜR genutzt wird. Ich habe so meine Zweifel, ob wir hier in diesem Fall wirklich im richtigen Unterforum sind.