Absetzung der Betreuungskosten bei getrennt lebenden Eltern.

  • Hallo an alle,


    habe die SuFu bemüht, leider nix gefunden..



    folgender Sachverhalt: 1 gemeinsames Kind mit Partnerin (mittlerweile Ex-...), gemeinsame Wohnung vom 1.1.-31.10.


    danach getrennte Wohnungen, Kind weiter bei mir gemeldet, lebt zu gleichen Teilen bei mir und ihr.


    Die Absetzung der Kinderbetreuungskosten bis Oktober ist klar, aber wie geht es danach im November und Dezember weiter?
    Wenn das Kind bei beiden lebt/im Wechsel wohnt müsste man die Zeiträume doch exakt im Bereich "Kind gehört zum Haushalt von X" und "Kind gehört zum Haushalt vom Y" angeben. Desweiteren dürfen sich die Zeiträume im Programm nicht überschneiden, obwohl im im Netz gelesen habe, dass in Ausnahmefällen auch zwei Haushalte als Aufenthaltsort des Kindes anerkannt werden.


    Wie muss die Eingabe korrekt aussehen, wenn das Kind an bestimmten Wochentagen bei mir ist?
    Kann ich weiterhin anteilig die Kinderbetreuungskosten absetzen?

  • Stichwort: gemeinsame Betreuung in der steuerlichen Hilfe - dort müsste das Vorgehen beschrieben werden.