Inzahlungnahme mit Ausgangsrechnung verrechnen

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich habe einen kniffeligen Buchungsfall für den ich auch über die Suchfunktion noch nichts gefunden habe.


    Der Fall:
    Ausgangsrechnung an Kunden über Betrag x incl. MwSt. Kunde ist Privatmann und gibt mir eine Maschine zum Preis y ohne MwSt, da Privatmann quasi als Anzahlung. y ist geringer als x. Kunde überweist Betrag x-y auf mein Konto.


    Wie wird das gebucht, damit alles nachher buchhalterisch stimmt und auch das Kundenkonto ausgeglichen ist?


    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und mir hier jemand helfen kann.


    Grüße aus der schönen Vulkaneifel
    Jörg Engler

  • Du kannst die Maschine ganz normal als Anzahlung/Abschlagszahlung für die Ausgangsrechnung buchen; Die "Maschinen-Zahlung" natürlich mit einem Vermerk zur Ausgangsrechnung abheften für spätere Prüfung.


    Ausser es ist eine größere Maschine die nicht unter die GWG fällt, als z.B. als Anlage mehrjährig abzuschreiben ist. Dann wirds komplizierter; das solltest Du dann mit Deinem Steuerberater klären.


    Die MWSt. musst Du in beiden Fällen hierbei natürlich abführen, auch wenn keine auf der Rechnung des Kunden steht, da Du die Maschine ja quasi als private Einlage in die Firma eingebracht hast.


    Besser und einfacher wäre es allerdings die Ausgangsrechnung um den Maschinenbetrag zu kürzen und das ganze Maschinchen Privat zu halten.

    • Offizieller Beitrag

    Die MWSt. musst Du in beiden Fällen hierbei natürlich abführen, auch wenn keine auf der Rechnung des Kunden steht, da Du die Maschine ja quasi als private Einlage in die Firma eingebracht hast.

    Wo soll denn bei dem geschilderten Sachverhalt eine Privateinlage vorliegen? Der Kunde ist Privatmann und gibt eine Maschine in Zahlung.

    Besser und einfacher wäre es allerdings die Ausgangsrechnung um den Maschinenbetrag zu kürzen und das ganze Maschinchen Privat zu halten.

    Auf gar keinen Fall!

  • Moin,


    die Ausgansrechnung könnte z. B. so aussehen:


    200,00 netto ( Erlöse 19% USt) + 38,00 USt
    abzgl. 100,00 *brutto* ( erhaltene Anzahlungen 19% USt), also 84,03 + 15,97
    Restzahlung 115,97 + 22,03 USt


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Waere das Kundenkonto doch:


    Rechnungsbetrag 238,00 Soll
    Anzahlung 100,00 Haben
    Restzahlung per Bank 138,00 Haben


    Bei der "Inzahlungnahme" handelt es sich doch um keine Ausgabe, sondern eine Einnahme..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Waere das Kundenkonto doch:

    Ich meinte damit:
    was aber, wenn die Rechnung schon geschrieben, gebucht ist, als OP geführt wird und der Kunde 100 Euro weniger zahlt, dafür aber eine Maschine in Zahlung gibt.
    Von daher dachte ich an die Splittbuchung mit dem Wareneinkauf um das Kundenkonto auszugleichen.

  • Bei der "Inzahlungnahme" handelt es sich doch um keine Ausgabe, sondern eine Einnahme..

    Naja zuerst ist der Ankauf ne Ausgabe und weil der Kaufpreis gleich verrechnet wird, anschließend ne Einnahme, oder?



    Die Vorgehensweise in MB ist somit recht einfach:


    1. schreibt man sich für das angekaufte Maschinchen einen Eigenbeleg (wenn man keinen anderen Beleg hat) und "bezahlt" diesen Einkauf übers Verrechnungskonto.


    2. Den tatsächlichen, also um die Maschine verminderten, Zahlungseingang weist man seiner Ausgangsrechnung zu


    3. "bezahlt" den dann noch offenen Restbetrag wiederum übers Verrechnungskonto.


    Somit ist alles ausgeglichen, der Ankauf korrekt erfasst und alle sind glücklich.


    Schönen Sonntag.

  • Moin,


    ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass die Rechnung noch nicht gebucht ist, aber der (steuerliche) Effekt ist ja schon recht ähnlich ^^


    Euch auch einen schönen Sonntag noch :beer:
    Maulwurf

  • Hallo erstmal an alle die geantwortet haben,


    zunächstmal vielen Dank. Um das ganze etwas aufzulösen: Es ist noch nichts geschrieben und gebucht. Das kann man ja im Nachhinein nicht mehr ändern.


    Ich denke Heiko66 hat die wohl beste Lösung:

    Ich habe zwar anfangs etwas gebraucht um da durchzublicken habe es aber dann doch verstanden. Ist eigentlich auch vollkommen logisch wenn man mal näher drüber nachdenkt.



    Grüße aus der schönen Vulkaneifel
    Jörg Engler