Tankquittung verloren - Eigenbeleg - Privatanteil?

  • Hallo liebes Team!


    Zu diesem Thema habe ich leider nichts passendes in der Suche gefunden und hoffe, in diesem Unterforum richtig zu sein :) Ihr helft immer so toll, deswegen frage ich nun hier.
    Mir ist leider etwas Doofes passiert, ich habe beim Tanken die Quittung vergessen mitzunehmen :thumbdown: . Ich hoffe, ihr könnt kurz Licht ins Dunkel bringen.


    Nun möchte ich einen Eigenbeleg erstellen, soweit so klar. Wir haben auch mit EC bezahlt, somit ist das Anheften eines Auszugs auch kein Problem.
    Wir buchen die angefallenen KfZ Kosten direkt nach Anfall/Abzug zu 40% betr., 60% priv. auf jeweils 4530 (lfz. KfZ Betrk.) und 8921 (Verw. v. GGst. außerh. d. Untern. 19% UST) - diese Konten im Falle von Sprit. Wenn ich nun einen Eigenbeleg habe, kann ich ja nicht die Vorsteuer ziehen. Also muss der gesamte Wert auf 4530, da er als Betriebsausgabe gilt, aber der Eigenbeleg natürlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


    Wie verfahre ich denn aber mit dem Privatanteil? Wenn wir keine Vorsteuer ziehen, müsste ich doch eigentlich auf 8924 (Verw. v. GGst. außerh. d. Untern. OHNE UST) den Privatanteil buchen, oder? Denn bei der kompletten Buchung auf 4530 ohne das Vorsteuerkonto anzusprechen, muss ich doch auch bei der "Berichtigung" der Vorsteuer nicht mein Umsatzsteuerkonto ansprechen ?(


    Ich freue mich wie immer auf eine Antwort :)


    Habt einen schönen Tag und vielen Dank im Voraus!
    GLG Marlen

  • Hallo maulwurf


    und vielen Dank für die schnelle Antwort!! :)


    Ich glaube, das verstehe ich irgendwie anders... Von den Kosten, die generell ohne VSt anfallen (Steuer, Versicherung), muss ich den Privatanteil auf 8921 buchen. OHNE ein Umsatzsteuer- oder Vorsteuerkonto anzusprechen. So steht es auch in meinem Haufe-Buchhaltung für Handwerk-Buch.
    Auch auf der von dir verlinkten Seite (Kenne ich übrigens auch :D) wird der Anteil der vorsteuerfreien Kosten erfasst. Es klingt fast so, als meintest du, man müsste - um das Konto 8924 bebuchen zu können - ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen - wie z.B. ein Kleinunternehmer?


    Siehe z.B. hier: (erste Absätze und dann Buchungstabelle) https://www.haufe.de/finance/b…-beispiel_186_410346.html


    Meine Frage bezog sich also nur darauf, wenn wir eigentlich einen Umsatz MIT Vorsteuer hätten, den aber nicht geltend machen können, weil ich den Zettel verschludert hab - ob ich dann wohl trotzdem das Konto 8921 PLUS USTKonto mit dem Privatanteil bebuchen muss, oder ich gleich auf 8924 ausweichen kann. Wie quasi bei einer Rechnung der Versicherung oder dem Zollamt (Steuern).


    Wenn ich es logisch durchdenke, würde man andernfalls (also 1880 an 8921) ja zwei mal belastet werden: einmal, weil man die Vorsteuer nicht ziehen darf, und ein zweites Mal, weil man die Umsatzsteuer für den privaten Anteil trotzdem zahlen muss.


    Also Klartext:
    Eigenbeleg für eine Ausgabe, die EIGENTLICH vorsteuerabzugsberechtigt ist, es aber nun nicht ist
    z.B. netto 100,00€, 19,00€ VSt
    Privat: 60%
    Gesch.: 40%


    Wäre ja eigentlich so:
    4530 an 1200: 100,00€
    an 1576: 19,00€
    dann
    1880 an 8921: 60,00€
    an 1776: 11,40€


    Weil ich die Quittung nun verschludert hab, lautet sie so:
    4530 an 1200: 119,00€


    und die Frage jetzt:


    1880 an 8921: 60,00€
    an 1776: 11,40€
    oder an 8924: 71,40€ :S


    Ach man, hätte ich bloß diese blöde Quittung mitgenommen :pinch: ;(
    Unser Unternehmen ist übrigens sowohl vorsteuerabzugsberechtigt als auch umsatzsteuerpflichtig.


    Danke nochmal!


    Herzliche Grüße
    Marlen

  • Hallo bodenleger


    und vielen Dank für deine Antwort! Ich hatte mir bald schon soetwas gedacht. Schön, dass ich nun Gewissheit haben kann :) Sonst würde man ja auch doppelt belastet werden.


    Vielen Dank an alle!


    LG und einen schönen Tag!
    Marlen