Moin
ich habe einen Aktientotalverlust, der (wegen des Wertes 0) nicht in den Verrechnungstopf der Bank gefallen ist und darum auch nicht von der Bank in der Steuerbescheinigung dokumentiert ist.
Ich habe aber eindeutige Dokumente von der Bank über den Totalverlust.
Mir stellt sich nun die Frage, wo man das in sparbuch einträgt:
Ich habe es so gemacht:
übrige Kapitalerträge - Zeile 18 - Verluste aus Aktienveräußerungen
Richtig?
Wenn ich das eingebe, reduziert sich der Erstattungsbetrag drastisch!
Ich kann nicht nachvollziehen, warum....
(Aktiengewinne mach ich 2016 nicht geltend, wohl aber Gewinne aus Fonds)
Danke
orangenblut