Bargeldabhebung wie verbuchen

  • hallo zusammen,
    ich lese gern hier drin nach, aber momentan finde ich nicht genau das was ich suche.


    und zwar bin ich ein wenig ins grübeln gekommen.


    ich bin als tischler-monteur unterwegs und somit habe ich auch immer einen gewissen bargeldbeitrag dabei.
    diesen hebe ich normal ab und habe den dann immer als privatentnahme gebucht.
    bargeld - privatentnahme



    später dann, habe ich meine belege die ich für die firma hatte, im verrechnungskonto manuell eingebucht als ausgaben zum jeweiligen konto.
    nun aber stellt sich meine frage, ist das nicht evtl eine doppelbuchung??


    muss ich evtl den bargeldbetrag auf "verrechnungskonto" buchen nicht "nicht betriebsrelevant" und dann im verrechnungskonto einbuchen auf ebenfalls nicht betriebsrelevant. ??



    ich nutze schon länger wiso und bin kein detaillierter buchhalter. darum macht man sich auch manchmal sinnlos gedanken. aber besser ist, nicht das man dann in der steuerauswertung mehr ausgaben hat, als man je eingenommen hat.


    ich hoffe es kann mir jemand helfen oder kennt den forumbeitrag der dieses beantwortet. ich habe ihn noch nicht gefunden.


    vielen dank schon mal

  • bargeld - privatentnahme

    Du könntest dann ebenso verfahren und die Bargeldausgaben unterwegs als 1890 Privateinlage buchen.
    Einfacher und übersichtlicher wäre die Abwicklung über das 1360 Verrechnungskonto


    Also Bargeld abheben 1360 an 1200 und dann Ausgaben z.B. Übernachtung 4676 an 1360

  • Das Abheben des Geldes vom Bankkonto würde ich zunächst als Privatentnahme buchen, oder - wenn du eine Kasse führst - vom Bankkonto in die Kasse buchen.
    Alle Einnahmen / Ausgaben, die Du dann unterwegs machst, einfach wieder in die Kasse (Kassenbuch in der 2017er Version) buchen. Wenn du keine Barkasse führst, dann - wie der kleine Bodenleger schon sagt - übers Verrechnungskonto buchen. Die Ausgaben von unterwegs sind dabei aber keinesfalls Privateinlagen, sondern ganz normale Ausgaben (Fahrzeugkosten, Bürobedarf etc.), es sein den, du willst auf die Vorsteuererstattung verzichten. ;)

  • danke der antworten, also liege ich ja eigentlich richtig.


    ich nutze keine kasse, mache nur die eür, naja,,es sei das amt will mehr wissen ;)


    also gut,
    dann bleibt es dabei.
    bargeld auf 2100 privatentnahme
    geschäftliche bargeldbezahlungen dann im verrechnungskonto einbuchen und dem jeweiligen konto zuordnungen.
    ok.


    und damit entsteht auch keine doppelbuchung??
    ich meine ... z.b.


    100€ bargeld (konto) - privatentnahme
    25 € schrauben (verrechnungskonto) - geschäftsausgaben
    theoretisch sind das ja zusammen aber 125€ entnahmen. oder nicht?


    aber wenn ich die 100€ zum verrechnungskonto buche, woher weist das dann am monatsende ob der rest privat ist???
    dann müsste ich das ja so kompliziert alles wie ne kasse führen.


    sorry, manchmal denke ich auch einfach zu umständlich..

  • weiß es jemand, ob das nun eine doppelbuchung darstellt?


    Bargeld abheben - Privatentnahme
    Verrechnungskonto - bargeldbeträge einbuchen wenn geschäftlich


    somit wäre das aber eine privatentnahme und eine geschäftsausgabe oder nicht?

  • Was soll daran ne Doppelbuchung darstellen?
    Wenn Du aus der Kasse einen Betrag entnimmst, oder vom Konto abhebst, ist das eine Privatentnahmen, weil du Geld aus dem Betriebsvermögen entnimmst.
    Die Bareinkäufe, die du dann übers Verrechnungskonto buchst, sind - obwohl du es im Verrechnungskonto als Ausgabe z.B. "Bürobedarf" oder "Wareneinkauf" buchst - Privateinlagen, da du ja das Geld zum Bezahlen aus dem Privatvermögen wieder in den Betrieb zurückführst.


    Nachtrag: Du könntest, wenn dir das hilft, natürlich auch im Verrechnungskonto so buchen, dass du das Verrechnungskopnto "nullst" - also z.B.
    -75,00 € Bürobedarf
    -63,25 € Wareneinkauf
    -50,00 € Fahrzeugkosten
    +188,25 € Privateinlage
    = 0,00 € Saldo


    Das muß man nicht machen, aber es dient eben dem besseren Verständnis und kommt letztlich vom Ergebnis aufs Gleiche raus.

  • Moin,


    wie Heiko schon schrieb: Einlagen/Entnahmen haben keinerlei Gewinnauswirkung; dafür spielen nur die dabei als Gegenkonto verwendete Ausgaben (oder Einnahmen wie z. B. bei privater Wertentnahme) eine Rolle


    Gruß
    Maulwurf