Abfindung 1/5 Regelung

  • Hallo,
    ich hoffe ich bin hier richtig, da ich neu in diesem Forum bin.
    Ich habe folgendes Problem.
    Mein Mann hat eine Abfindung im April 2017 bekommen in Höhe von 96000euro. (Zeile 10) Lohnsteuer von Zeile 10 = 38.000€ (zeile 11)
    Bruttoarbeitslohn war bis dahin 45000€ (Zeile 3) Lohnsteuer 11.500 (Zeile 4)
    Wenn ich diese Bescheinigung eingebe, bekomme ich eine Erstattung von knapp 30.000€ raus.
    Dann gebe ich die neue Bescheinigung von Mai bis Ende des Jahres ein (Neuer Arbeitgeber)Bruttolohn, 67.000€ (Zeile 3)Lohnsteuer 15000€ (Zeile 4) und meine Lohnsteuerbescheinigung 21.000€ (Zeile3) Lohnsteuer 4500 € (Zeile 4)
    Nun schrumpft die Erstattung nahezu auf 0,00€
    Kann das richtig sein?
    Muss ich irgendwo angeben, dass ich die 1/5 Regelung anwenden möchte? Oder macht das Programm das automatsch?
    Wenn mir irgendjemand weiter helfen kann, wäre ich sehr froh.
    Vielen dank schonmal
    Gruß Nadine

  • Wenn ich diese Bescheinigung eingebe, bekomme ich eine Erstattung von knapp 30.000€ raus.

    Ist ja auch logisch - wenn du nur einen Teil der Einnahmen (von drei oder vier Monaten) eingibst, werden diese auf das Jahr verteilt und dann hättet Ihr ja auf das Jahr gesehen (ohne weitere Einkünfte) zu viel Steuern bezahlt.


    Dann gebe ich die neue Bescheinigung von Mai bis Ende des Jahres ein (Neuer Arbeitgeber)Bruttolohn, 67.000€ (Zeile 3)Lohnsteuer 15000€ (Zeile 4) und meine Lohnsteuerbescheinigung 21.000€ (Zeile3) Lohnsteuer 4500 € (Zeile 4)
    Nun schrumpft die Erstattung nahezu auf 0,00€

    Auch das macht ja Sinn aus der Jahressicht. Denn nun habt Ihr alle Einkünfte und alle gezahlten Steuern in der Erfassung. Also nichts Ungewöhnliches.


    Durch die Angabe von Zeile 10 und 11 wird geprüft, ob die Fünftelregelung anwendbar ist. Ich bezweifle aber, dass diese hier anwendbar ist. Ganz einfache Rechnung:
    45.000 € bei vier (oder sogar nur drei) Monaten = Jahresverdienst rd. 135 TEUR (bzw. 180 TEUR). Das heisst aber, Verdienst + Abfindung sind nicht höher als der Jahresverdienst des Vorjahres (ich gehe davon aus, dass hier keine große Veränderung zum Vorjahr war.


    Du kannst ja einmal die Berechnung ausdrucken, bevor du die Einkünfte des neuen Arbeitsplatzes eingibst. Dort müsste ja dann ein Hinweis auf die Fünftelregelung stehen. Ebenso nach der Eingabe der Einkünfte des restlichen Jahres und dann vergleichen.

    • Offizieller Beitrag

    Das FA wird die Eintragungen zur Fünftelregelung mit Sicherheit belegmäßig hinterfragen, um eine Zusammenballung i.S.d. gesetzlichen Vorschrift zu prüfen.


    Das Jahresergebnis lässt aufgrund der Progression des Steuertarifs keine überschlägige Prüfung von Teilen der Besteuerungsgrundlagen zu. Deine Steuerberechnung nebst ihrer umfangreichen Erläuterungen sollte dazu eigentlich abschließend Auskunft geben. Ansonsten könnte der Planspielmodus Deiner Software hilfreich sein.

  • Vielen lieben Dank für die Antworten! Also verstehe ich es richtig, das Programm würde das was in dem Fall richtig ist, automatisch wählen. Aber mehr als die lohnsteuerbescheinigungen korrekt eingeben kann ich ja eigentlich nicht machen, oder? Ich finde keinen Punkt, bei dem ich es wählen könnte ob 1/5 Regelung oder nicht!
    Sorry für die vielleicht blöden fragen, aber ich möchte keinen blöden Fehler machen, wodurch mir dann eine Steuervergünstigung entgehen würde!
    Gruß Nadine