Fahrtkosten zur Uni

  • ich gehe als Rentner/Pensionär noch zur Uni und nehme dort an diversen Vorlesungen teil.



    Meine Frage geht dahin, inwieweit kann ich die daraus resultierenden Semestergebühren (m. E. ja) aber auch Fahrtkosten steuerlich geltend machen ?


    Insgesamt bin ich 2016 an 88 Tagen innerhalb von 33 Wochen (Sommer- und Wintersemester) zur Uni gefahren.
    Davon entfallen 42 Tage mit 4 Wochenstunden- und
    46 Tage mit nur 2 Wochenstunden täglicher Teilnahme.


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  • als Rentner/Pensionär noch zur Uni und nehme dort an diversen Vorlesungen teil.

    Mit welchem Ziel?

    vielleicht die Renten zu erhöhen? Oder vielleicht will sich der TE noch selbständig machen und braucht noch theoretische Kenntnisse.
    Ich sehe hier aber keine Möglichkeiten - § 12 Nr. 1 EStG ist hier wohl eindeutig.