Jahreskarte für ÖPNV in welchem Jahr zur Einkommensteuer?

  • Hallo zusammen,
    ich kaufe jedes Jahr im Dezember eine Jahreskarte (ÖPNV) für das nächste Jahr.
    Bezahlung der Karte im Dezember 2015; Nutzung der Fahrkarte im Jahr 2016.
    Muss ich in der Einkommensteuererklärung für 2016 die Kosten der Karte aus Dez. 2015 eintragen oder die Kosten der neuen Karte (gek. Dez. 2016), obwohl ich diese Karte erst 2017 verwende?
    Viele Dank für eure Hilfe
    Torsten

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips des § 11 EStG ist immer der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich. Die Ausnahmeregelung für regelmäßig wiederkehrende Leistungen greift hier m.E. nicht, da ja fast immer ein Einzelkauf der Jahreskarte erfolgt und somit zu unterstellen ist. Wenn ein Vertrag mit Abo-Lösung vorliegt, dann müsste man sich tatsächlich über die 10-Tage-Regelung Gedanken machen.