Vorher Kleinunternehmerregelung jetzt Umsatzsteuer

  • Hallo zusammen,


    bis dato war ich noch mit der Kleinunternehmerregelung unterwegs und habe meine Rechnung ohne MWST geschreiben.


    Nun weise ich die Umsatzsteuer aus und möchte jetzt alle Rechnung die noch mit der Kleinunternehmerregelung gestellt wurden den Kunden eine geänderte Rechnung zukommen lassen. Diese haben ja schon netto bezahl und müssen nur noch die Umsatzsteuer bezahlen. Wie mach ich das am besten?


    Gruß
    Dinin

    • Offizieller Beitrag

    Diese haben ja schon netto bezahl und müssen nur noch die Umsatzsteuer bezahlen.

    Da wäre ich einmal ganz vorsichtig, wenn die Kunden diesem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

    Wie mach ich das am besten?

    Aus eigener Tasche bezahlen und einfach aus der Gegenleistung die USt herausrechnen.


    Wie das programmtechnisch abzulaufen hat, muss Dir ein anderer User erklären, der das Programm auch nutzt. Aber ich befürchte reichlich Arbeit für Dich.

  • bei Kleinunternehmer bezahlt man nicht "netto" sondern brutto und die MwSt. wird nicht ausgewiesen, also ist sie mit im Preis.
    http://www.kleinunternehmer.de/ schreibt:
    Angenommen, ein Kleinunternehmer merkt nicht, dass er seit Jahresbeginn der Regelbesteuerung unterliegt. Er schreibt eine Rechnung über 750 Euro für eine umsatzsteuerliche Dienstleistung, ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Dann handelt es sich beim Rechnungsbetrag aus Sicht des Finanzamts um den Bruttobetrag, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist

    Die gute Nachricht: Wenn Sie Geschäfte mit Unternehmen machen, dürfen Sie korrigierte Rechnungen verschicken, auf denen Sie Umsatzsteuer ausweisen. Ihren Kunden machen Sie damit zwar zusätzliche Arbeit: Da die Rechnungsempfänger den Umsatzsteueranteil jedoch als Vorsteuer geltend machen dürfen, haben Ihre Kunden keine finanziellen Nachteile.


    Anders bei Privatkunden: Für diesen Personenkreis bedeutet der nachträgliche Umsatzsteuer-Ausweis ja eine echte Preiserhöhung. Da Sie verpflichtet sind, Verbrauchern Bruttopreise zu nennen, können Sie solche nachträglichen Preiserhöhungen rechtlich nicht durchsetzen. Und freiwillig dürften die wenigsten Privatpersonen bereit sein, die Mehrkosten zu bezahlen.


    Also Rechnungskorrektur der ersten Rechnung und neue Rechnung mit ausgewiesener Steuer.

  • Genau diesen Fall hatte ich dieses Jahr von 2016 auf 2017.
    Ich habe das Problem ohne einen Steuerberater lösen können, a) viel recherchiert, b) mit dem Kopf überlegt und c) das Finanzamt hat mir Tipps gegeben.
    Auf jeden Fall wird das für dich ein Mehraufwand. Du musst auch das Finanzamt darüber informieren, bei mir wollten das Finanzamt die falsch ausgestellten Rechnungen und die korrigierten Rechnungen in Kopie vorgelegt haben.
    1-2 Tage später bekam ich einen Anruf "Die Unterlagen sind in Ordnung und können wieder abgeholt werden".
    Der Bruttobetrag bleibt auf den Rechnungen! Lediglich müssen die MwSt. ausgewiesen werden, die du dann auch abführen musst.
    Die MwSt. darfst du aus deiner Tasche nachzahlen.

    Freundliche Grüße,
    Adam M.


    Ich nutze:
    WISO - Mein Büro - Plus

  • Kleinunternehmer bezahlt man nicht "netto" sondern brutto und die MwSt. wird nicht ausgewiesen, also ist sie mit im Preis.

    Naja, letztlich hat man mit einem Unternehmer ja Nettopreise verhandelt und mangels MwSt Ausweis auch abgerechnet. Da würde ich mit den betreffenden Kunden einfach mal reden. Bei Privatkunden wirst du am Ende die 19% aber selbst zahlen müssen, da diesen gegenüber Endpreise anzugeben sind.


    Ich bin allerdings etwas erstaunt, dass man als Unternehmer mitten im Jahr von der Pflicht zum MwSt Ausweis "überrascht" wird. Ich meine, man kennt doch seine Umsatzzahlen.

  • mich verwirrt die Angabe der Mehrwertsteuer bei Kleinunternehmer ob inkl. oder exkl.


    Wenn ich als Großunternehmer bei einem Kleinunternehmer eine Ware kaufe ohne ausgewiesene MwSt, sagen wir mal 100,00 ohne ausgewiesene MwSt, dann kann ich dafür keine Vorsteuer ziehen. Soweit OK.
    Sagen wir mal Dinin kaufte die Ware ein für 80,-- inkl. echter Steuer die er nicht geltend gemacht hat.


    Entweder Steuer ist inkl.:
    Nun klingelt Dinin bei mir an und sagt es muss die MwSt. bezahlt werden, dann schreibt er mir eine neue Rechnung über 84,03 netto plus 19% sind wieder 100 Euro. Das Produkt wird für mich also 19% günstiger weil ich die Vorsteuer ziehen kann. Dinin legt die 15,96 Euro Steueranteil drauf und führt sie ab, kann doch aber im gleichen Zug die Steuer des Warenbezuges 12,77 von seinem Lieferanten auch ziehen, somit bleibt doch nur der Differenzbetrag von 3,19 als Verlust stehen für Dinin.


    Oder Steuer ist exkl.:
    Dinin klingelt bei mir an und will 19% extra, schreibt mir eine Rechnung mit 100,-- plus 19% = 119,-- Ich ziehe die VSteuer und bleibe im Bezugspreis gleich.
    Dinin bekommt 19,-- Steuer und führt sie ab. Somit habe ich +19,-- / -19,-- keinen Verlust, Dinin zieht sich im gleichen Zug die Vorsteuer von 12,77
    Somit muss Dinin nur die MwSt. aus dem Gewinnanteil (nach-)zahlen wie jeder von uns... +19,00 -12,77 = 6,23 ans FA



    Oder sehe ich da was falsch?

  • Ich bin allerdings etwas erstaunt, dass man als Unternehmer mitten im Jahr von der Pflicht zum MwSt Ausweis "überrascht" wird. Ich meine, man kennt doch seine Umsatzzahlen.

    ist da nicht die Regelung das man im 2. Jahr über 50T€ sein darf wenn man damit am Anfang von Jahr nicht mit gerechnet hat, gemäß des IHK-pdf.
    http://bit.ly/2rJ4P6V


    IHK schreibt auf Seite 1 und 2:
    Beispiel:
    Unternehmer U erwirtschaftet in 2014 einen Gesamtumsatz von 17.000 Euro. Er erwartet, dass er in 2015 einen Gesamtumsatz von 20.000 Euro erwirtschaften wird. Tatsächlich beläuft sich der Gesamtumsatz für 2015 auf 70.000 Euro. U kann in 2015 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Für 2016 liegen die Voraussetzungen jedoch nicht mehr vor.


    Bei der Grenze von 50.000 Euro handelt es sich um eine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Wurde diese Prognose nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt, ist eine Überschreitung der 50.000 Euro während des laufenden Jahres unschädlich.


    Also könnte Dinin locker das Jahr 2017 fertig machen und ab 2018 mit Steuer loslegen wenn er dem FA mitteilt - Hoppla doch mehr Geld verdient als geplant. :thumbup:


    beachte auch Seite 3 Punkt 5

    • Offizieller Beitrag

    Also könnte Dinin locker das Jahr 2017 fertig machen und ab 2018 mit Steuer loslegen wenn er dem FA mitteilt - Hoppla doch mehr Geld verdient als geplant.

    Du kennst doch weder die persönlichen Gründe noch die bisherigen Besteuerungsgrundlagen von Dinin, die Anlass für die Umstellung sind. Wozu also diese Spekulationen? Haben doch mit der eigentlich Frage von Dinin nichts zu tun.


  • Oder Steuer ist exkl.:
    Dinin klingelt bei mir an und will 19% extra, schreibt mir eine Rechnung mit 100,-- plus 19% = 119,-- Ich ziehe die VSteuer und bleibe im Bezugspreis gleich.
    Dinin bekommt 19,-- Steuer und führt sie ab. Somit habe ich +19,-- / -19,-- keinen Verlust, Dinin zieht sich im gleichen Zug die Vorsteuer von 12,77
    Somit muss Dinin nur die MwSt. aus dem Gewinnanteil (nach-)zahlen wie jeder von uns... +19,00 -12,77 = 6,23 ans FA

    Genau so ist es! joeschwarz