Umsatzsteuervoranmeldung nachträglich berichtigen oder in der Umsatzsteuererklärung berichtigen

  • Guten Tag,
    ich habe festgestellt, dass ich eine meiner letztjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen falsch berechnet habe.
    Folglich geht die Umsatzsteuererklärung nicht auf.



    Wäre es nun besser die Umsatzsteuervoranmeldung nachträglich zu korrigieren, oder sollte ich die Umsatzsteuervoranmeldung belassen und den entsprechenden Betrag mit der Umsatzsteuererklärung nachzahlen?



    Schöne Grüße,


    Franz

  • Ich persönlich würde ein +/- 0 Ergebnis in der Jahreserklaerung anstreben ...solange nicht jede VA korrigiert wird, macht das m. E. auch keinen "schlechten Eindruck" ...

    Das sei dir unbenommen, aber das ist doch gerade wegen der Rundung der Bemessungsgrundlage in jeder UStVA ein Wunschdenken. Kein Finanzamt in Deutschland (oder inzwischen der EU) wird eine Abweichung von 12 Euro nicht als Rundungsdifferenzen akzeptieren. Eine nachträgliche korrigierte UStVA ist bei Fehlern oder fehlenden Angaben notwendig, nicht bei Rundungsdifferenzen und dann auch nur, wenn es sich um wesentliche Beträge handelt und zur Bestimmung, ob wesentlich oder nicht, kann man auf die Bestimmungen der Kleinbetragsregelung zurückgreifen.

  • das ist wohl "Geschmackssache" ..

    wir sind ja einer Meinung ;) , ich wollte nur der/dem TE zeigen, dass nicht unbedingt eine Korrektur notwendig ist bei minimalen Abweichungen, nicht dich kritisieren (liegt mir fern, weil ich deine Sachkompetenz kenne)