Arbeitszimmer - Abschreibung Haus

  • Hallo zusammen,


    Ich führe zum 2 mal die Steuererklärung mit WISO selbst aus.
    Ich habe beim ersten mal alles soweit eingetragen, wie es unsere Steuerberaterin gemacht hat.


    Jetzt bin ich beim Arbeitszimmer und der darin enthaltenden Abschreibung des Hauses.


    Meine Steuerberaterin ist wie folgt vorgegangen:
    Anschaffungskosten(Kaufpreis des Hauses)
    + Anschaffungsnahe Herstellungskosten für den Modernisierungsaufwand
    __________________________________________________
    = Summe (Anschaffungs- und Herstellungskosten + Modernisierung)


    Von dieser Summe hat sie 2% als Abschreibung des Hauses für mein Arbeitszimmer eingetragen.


    Meine Frage ist wie ich es machen soll bzw. wie die genauen Vorschriften sind?
    Kann ich einfach die 2% von der Summe vom letzten Jahr + die aktuelle Modernisierung angeben?
    Und über wieviele Jahre kann ich es Abschreiben? Kann ich es jetzt jedes Jahr so machen?


    Danke für Eure Hilfe


    Gruß

  • Meine Frage ist wie ich es machen soll bzw. wie die genauen Vorschriften sind?
    Kann ich einfach die 2% von der Summe vom letzten Jahr + die aktuelle Modernisierung angeben?

    Die Steuerberaterin hat sicher die geltenden Bestimmungen eingehalten - maßgebend sind hier die §§ 6 und 7 EStG.
    Daher sind die 2% aus dem Vorjahr die Basis. Allerdings - du sprichst von aktueller Modernisierung. Hier musst du prüfen, ob noch nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen (3-Jahres-Zeitraum), wenn nicht, ob etwas Neues oder ein höherer Standard geschaffen wurde. Nur wenn alle diese Prüfungen zu einem "nein" führen, können diese Kosten als Aufwendungen berücksichtigt werden. Sonst gelten wieder die 2% AfA hierfür.

  • Hallo,


    habe jetzt gehört, man könnte auch anstatt der 2% auch die tatsächlichen gezahlten Kreditzinsen angeben?
    Da die Zinsen bei unserem Kredit > 2% sind würde sich dies noch mehr lohnen.
    Der Kredit ist ja sogar noch höher als die Anschaffung bzw. kosten für die Erstellung des Hauses.
    Ist das so richtig?

  • habe jetzt gehört, man könnte auch anstatt der 2% auch die tatsächlichen gezahlten Kreditzinsen angeben?

    Wie denn das? Die 2% sind AfA (= Absetzung für Abnutzung), hat doch mit einem Kredit überhaupt nichts zu tun!
    Die Zinsen sind Finanzierungskosten und in der Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen dann dort einzutragen.


    Der Kredit ist ja sogar noch höher als die Anschaffung bzw. kosten für die Erstellung des Hauses.

    Dann habt Ihr aber eine sehr großzügige Bank - mehr als 80% werden in der Regel nicht ausgereicht.

    • Offizieller Beitrag

    Der Kredit ist ja sogar noch höher als die Anschaffung bzw. kosten für die Erstellung des Hauses.

    Mal ganz abgesehen von einem für mich nicht nachvollziehbaren Vorgehen bezüglich finanzieller Sicherheit (wie war das mal mit mindestens 20% Eigenkapital - und das war schon knapp wie steigenden Zinsen und Umfinanzierung) würde ich mit der Höhe des Ansatzes des betrieblich veranlassten Anteils dann aber einmal ganz ganz vorsichtig sein. Mit Wohn-/Nutzfläche alleine ist es da nicht mehr getan.

  • würde ich mit der Höhe des Ansatzes des betrieblich veranlassten Anteils dann aber einmal ganz ganz vorsichtig sein. Mit Wohn-/Nutzfläche alleine ist es da nicht mehr getan.

    Stimmt - hier spricht die Höhe der Finanzierung für andere Gründe neben der Anschaffung des Gebäudes. Muss zumindest dem Finanzamt sehr plausibel gemacht werden, zumal eine Finanzierung in dieser Höhe eigentlich nur bei Stellung von entsprechenden Sicherheiten gewährt wird.


    Aber davon abgesehen:
    der TE scheint den Unterschied zwischen AfA und Zinsen noch nicht ganz durchschaut zu haben.

  • Wie denn das? Die 2% sind AfA (= Absetzung für Abnutzung), hat doch mit einem Kredit überhaupt nichts zu tun!
    Die Zinsen sind Finanzierungskosten und in der Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen dann dort einzutragen.

    Alles klar! Das ist doch die Antwort auf meine Frage! Danke!


    Zu Euren Belehrungen muss ich sagen entweder habe ich was missverstanden oder Ihr habt vergessen, dass das Grundstück auf dem man ein Haus baut auch Geld kostet.


    Ein Einfaches Rechenbeispiel:
    Gesamtkosten beim Erwerb bzw. Bau eines Hauses z.B. 300t€ davon das Grundstück ca. 100t und die Erstellung des Hauses ca. 200t€.
    Jetzt nehme ich ein Kredit über 200t€, wieviel Eigenkapital habe ich rein gesteckt?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Zu Euren Belehrungen muss ich sagen entweder habe ich was missverstanden oder Ihr habt vergessen, dass das Grundstück auf dem man ein Haus baut auch Geld kostet.

    Das liegt an einer solch missverständlichen Formulierung:

    Der Kredit ist ja sogar noch höher als die Anschaffung bzw. kosten für die Erstellung des Hauses.

    Mit Deinen Worten könnte man argumentieren, dass zu jedem Objekt ein Gebäude- und ein Grundstücksteil gehören. Man könnte aber auch darauf hinweisen, dass es durchaus auch so etwas wie Erbpacht gibt.