Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 Satz 4/ §95 Abs. 1 EStG - Allianz - Kündigung Riester - wie einzutragen bei Einkommensteuererklärung

  • Hallo,


    bitte nicht böse sein, dass ich evtl. "wieder" die Frage stelle, aber bei dem letzten Forums-Beitrag, wurde ich nicht schlau und es funktioniert auch so nicht bei mir, weil ich wahrsch.
    etwas falsch mache.


    Kurz zur Erklärung: habe meine Riester gekündigt, obige im Betreff genannte Bescheinigung erhalten, Beträge wurden angegeben, als:
    Altersvorsorgezulage, sowie Steuerermäßigung, diese beiden bescheinigten Beträge, wurden von der "Leistung" abgezogen, so dass dann ein Auszahlungsbetrag
    zu Stande kam.


    Nun meine Frage!


    Wo ? - trage ich die Beträge ein?
    In KAP ?
    welche Beträge?


    Dankeschön im Voraus.


    Liebe Grüße


    Christine

  • Hallo Christine,


    nicht jeder, der hier im Forum Fragen stellt, beantwortet auch Rückfragen. So bleibt dann leider manches ungeklärt.


    Dein Versicherer hat dir die Beträge bescheinigt, die die ZfA wegen der staatlichen Förderung der Riesterverträge zurückgefordert hat. Übrig geblieben ist eine von dir gekündigte Privatrente. Wie die steuerlich zu behandeln ist, muss der Versicherer in die Leistungsmitteilung schreiben.


    Wenn dazu nichts drin steht, hilft im Zweifel eine Rückfrage beim Versicherer.


    Wann hast du denn den Riestervertrag abgeschlossen? Wenn vor dem 1.1.2005, bis wann wurden die Beiträge bezahlt?


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,


    vielen, vielen Dank, für die Antwort, es tut mir sehr leid, dass ich Sie belästige.


    Die Versicherung habe ich zum 01.01.2002 abgeschlossen.


    Bezahlt wurden die Beiträge bis 11/2017.


    Ich hätte die Versicherung echt nicht gekündigt, aber ich habe mich von meinem Mann getrennt und benötigte
    unbedingt aus mehreren Situationen das Geld.


    Danke und einen schönen Abend noch.


    Herzliche Grüße


    Christine

  • Hallo Christine,


    in diesem Fall ist sehr wahrscheinlich, dass der Auszahlungsbetrag steuerfrei ist. Da ich aber die genaue Vertragskonstellation nicht kenne, kann ich das - aus der Ferne - nicht mit letzter Bestimmtheit sagen.


    Wenn der Versicherer keine Information zur steuerlichen Behandlung gegeben hat, hilft, wie schon geschrieben, eine Anfrage beim Versicherer. Der Auszahlungsbetrag als solcher hat in der Steuererklärung nichts zu suchen. Anzugeben ist allenfalls ein vom Versicherer zu bestimmender Kapitalertrag.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,


    ich bedanke mich erneut.


    So, habe nun bei dem Versicherer "Allianz" angerufen und dann wurde mir
    gesagt, es tut ihnen leid, sie wären kein Steuerbüro, sie sind damit nicht vertraut,
    wie und wo Angaben bei der Einkommensteuererklärung gemacht werden müssen.


    Auf der Bescheinigung steht noch kleingedruckt:


    zum Nachweis der Höhe der Erträge bitte die Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG
    Ihrer Einkommensteuerklärung beifügen)


    Die Bescheinigung an sich heißt aber, wie im Betreff oben angegeben.



    Ausgewiesene Beträge auf der Bescheinigung:


    Folgende Beträge wurden einbehalten und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
    (ZfA) abgeführt.


    Altersvorsorgezulagen EURO .......
    Steuermäßigungen EURO .....
    Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung KEIN BETRAG


    Die beiden ausgewiesenen Beträge, wurden abgezogen, so dass
    dann mein Auszahlungsbetrag heraus kam.


    Auf der Bescheinigung ist aber der Auszahlungsbetrag nicht angegeben.


    Nun, weiß ich leider wieder nicht weiter, wo ich etwas einzutragen habe,
    den § 22 Nr. 5 EStG gäbe es ja mehrere Varianten.


    Langsam verzweifle ich.


    Liebe Grüße und DANKE,


    Christine

  • Hallo Christine,


    leider sind auch bei großen Versicherern die Auskünfte nicht immer hilfreich. Wahrscheinlich hätten Sie nicht fragen sollen 'wie und wo Angaben bei der Einkommensteuererklärung gemacht werden müssen.' Schließlich wissen Sie das ja schon (Kapitalertrag in der Anlage KAP). Besser wäre gewesen nach der Höhe des steuerpflichtigen Kapitalertrages zu fragen.


    Aber ich glaube, das können Sie sich jetzt sogar sparen: Wenn in der vorliegenden Bescheinigung steht



    Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung KEIN BETRAG

    dann ist das doch die benötigte Information! Es gab also keine Kapitalertäge, und damit ist nichts zu versteuern.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,


    hmmmm....., das heißt also, ich trage dann gar nichts ein,
    nicht die abgezogenen Altersvorsorgezulagen,
    auch nicht die in Abzug gebrachten Steuerermäßigungen, und
    auch nicht den Auszahlungsbetrag?


    Hoffe nun dass es nun meine letzte Frage ist, der Riester Vertrag
    an sich war ja bis 11/2016 aktiv und wurde bedient, der steht ja
    nun auch seit Jahren, unter der Rubrik Riester, mit dem bis dahin
    in 2016 bezahlten Betrag.


    Ich hatte irgendwo hier gelesen, dass ich den drinnen lassen soll,
    bis nicht mehr einbezahlt wurde.


    Soll ich den dann komplett für 2016 rausnehmen? Geht das so
    einfach, ohne dass ich wieder ein anderes Feld ausfüllen muss?


    Wenn ich Ihnen etwas Gutes tun könnte, würde ich Ihnen ein
    riesiges, leckeres Tortenstück senden.
    Mir ist das wirklich sehr zuwider, Sie zu belästigen.


    Ich bedanke mich erneut,


    freundliche Grüße,


    Christine

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist das wirklich sehr zuwider, Sie zu belästigen.

    Das ist hier ein Anwender-helfen-Anwender-Forum. Alles beruht damit auf Freiwilligkeit und jeden hilft, so gut und so viel er kann oder will. Da muß niemand ein schlechtes Gewissen oder was auch immer haben. Schließlich wurde nicht jeder als Finanzbeamter oder Steuerberater geboren. ;)

  • Hallo Billy,


    trotzdem, ich finde das echt TOP, wie hier geholfen und unterstützt wird und ein
    Danke verursacht ja keine Schmerzen.


    Jetzt aber!


    Habe noch einmal bei der Allianz angerufen und hatte da wirklich einen super, super netten
    Sachbearbeiter am Apparat, welcher sich sofort daran machte, mir zu helfen.
    Innerhalb von 10 Minuten hat er mich auch tatsächlich zurückgerufen.


    Es ist so, wie von Rautka bereits erwähnt, dass ich nichts mehr zu versteuern habe,
    a) weil keine schädlichen Erträge bescheinigt wurden,
    b) die Altersvorsorgezulagen, sowie Steuerermäßigungen bereits abgezogen wurden
    c) das FA durch den Anbieter davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Vertrag aufgelöst wurde
    d) der Vertrag allg. "steuerfrei" ist, weil er schon über 12 Jahre lief.



    Wäre dies alles nicht der Fall, dann hätte ich tats. eine Bescheinigung § 22 Nr. 5 EStG
    mit genauen Angaben erhalten, wie und wo eingetragen werden muss.



    Also Fakt ist jetzt, es sind keinerlei Angaben diesbezüglich in Anlage R oder in KAP zu machen.


    Ich belasse den Vertrag einfach unter "Riester" mit den einbezahlten Beträgen,
    bis 11/2016, in 2017 nehme ich ihn dann komplett raus.


    Vll. hilft es ja dem Einen oder Anderen auch weiter.


    Ich danke noch einmal allen.


    Liebe Grüße


    Christine

  • Hallo Christine,


    ich kann das von Billy geschriebene nur bestätigen. Hier im Forum wird niemand zu einer Antwort gezwungen. Ich mache das hier freiwillig, wenn mir etwas zuwider wäre, würde ich nicht mehr antworten.


    In jedem Fall freue ich mich, dass ich helfen konnte und sich das eigentlich nicht so tolle Thema für Sie noch ganz gut aufgelöst hat.


    Eine Anmerkung habe ich aber noch. Wie ja auch der Sachbearbeiter der Allianz mitteilte, wurde die Auflösung des Vertrages der ZfA bereits mitgeteilt. Wie schnell das Finanzamt davon erfährt, weiß er nicht, ich auch nicht. Die Beiträge für 2016 sind durch die schädliche Verwendung keine Riesterbeiträge mehr. Sie sind also nicht in die Anlage AV einzutragen.


    Vermutlich würde das Finanzamt die Beiträge monieren, vielleicht auch einfach ignorieren. Im schlimmsten Fall wird eine Steuererstattung berechnet, die wieder zurückgefordert wird, wenn das Finanzamt von der schädlichen Verwendung erst später erfährt. Also diese Beiträge nicht in die Anlage AV eintragen!


    Viele Grüße
    Rautka