Wie mehrere Einsatzorte als Leiharbeiter eintragen?

  • Hallo,



    ich plage mich mal wieder mit der Steuererklärung für 2016 ab und benutze hierfür das WISO Programm, welches eigentlich recht nützlich und auch sonst für einen Laien wie mich verständlich gehalten ist. Allerdings hänge ich mal wieder am Thema "wechselnde Einsatzorte" fest und ich weis nicht wie ich meine wechselnden Arbeitseinsatzorte eintragen soll.
    Bin über eine Leihfirma tätig und hatte im letzen Jahr mindestens 4 Einsatzorte....



    Januar 2016 war ich noch bei Firma "A" (5 Km Entfernung zu Wohnort)
    Ab Februar bis Ende August bei Firma "B" (22 Km Entfernung zu Wohnort)
    Von September bis Knapp Ende November bei Firma "C" (13 Km Entfernung zu Wohnort)
    Von Anfang Dezember bis Ende Dezember bei Firma "D" (24 Km Entfernung zu Wohnort)



    Jetzt heißt es im Programm "erste Firma" als erste Tätigkeitsstätte ("Wege zur Arbeit Entfernungspauschale) einzutragen (also Firma "A") und die anderen unter "Reisekosten" bzw. "Auswärtstätigkeiten"? Kann das so stimmen?
    Ich habe dann die anderen drei Firmen unter "Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" -> "Fahrten- Übernachtungen- Reisenebenkosten" mit Zeitraum "von - bis" eingetragen und dann bei "Abwesenheit von über 8 Stunden" die Tage eingetragen, die ich in der jeweiligen Firma gearbeitet habe, da ich täglich von der Arbeit nach Hause gefahren bin (also keine Übernachtungen oder sonstiges). Oder muss ich die drei Firmen unter "Einzelne Auswärtstätigkeiten" eintragen? Da blicke ich nämlich gerade nicht so recht durch. So wie ich es jetzt eingetragen habe kann ich ja nirgendwo die Kilometer zum jeweiligen Einsatzort eintragen...



    Da ich nichts falsch machen möchte, kann ich das so stehen lassen? Oder muss ich es doch anders Eintragen? Im letzten Jahr habe ich es als "Tätigkeitsstätte 1" und "Tätigkeitsstätte 2" eingetragen und am Ende habe ich so gut wie nichts heraus bekommen.


    Hoffentlich kann mir jemand helfen? Bin total verwirrt.... ?(



    Melli1981

  • Hm also in meinem Vertrag von der Leiharbeitsfirma steht nichts drin soweit ich weis. Aber laut Programm und was ich im Netz gelesen habe gilt ja eigentlich wenn ich das richtig verstanden habe aktuell die erste Tätigkeitsstätte wenn man im selben Betrieb 48 Monate dauerhaft beschäftigt war. Ich war bei "A" aber nur drei Monate. Wenn ich das richtig verstanden haben müsste ich normalerweise alles unter "Reisekosten" eintragen?


    Weis nicht was du mit "Fahrkostenpauschale" meinst? Das steht bei mir nirgendwo. Hab das Ganze ja eh unter "Reisekosten" -> "Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" eingetragen. Mein Problem ist ja gerade ob ich es so richtig eingetragen habe oder ob ich die drei Tätigkeiten anstatt im Reiter "Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" in "Einzelne Auswärtstätigkeiten" eintragen soll?


    Firma "A" kann ich auch unter "erste Tätigkeitsstätte" laufen lassen oder nicht? Bei 5Km einfache Fahrt wäre ja eh nicht viel Geld verloren....

  • Hab das Ganze ja eh unter "Reisekosten" -> "Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" eingetragen.

    Würde ich in deinem Fall als richtig ansehen. Die Fahrtkostenpauschale ist die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsort, die bei Fahrten zur 1. Tätigkeitsstelle anfällt.


    Firma "A" ist nicht deine erste Tätigkeitsstätte, dies ist m. E. n. die Niederlassung deines Entleihers. Bitte lies die Unterlagen aus dem Link! Ohne Festlegung vom Arbeitgeber ist nach diesen Vorgaben zu prüfen.