Kinderbetreuungszuschuss

  • Hallo,


    Ich bekomme Kinderbetreuungsgeld von meinem Arbeitgeber. Hierzu habe ich zwei Fragen:

    • Wo genau gebe ich den Zuschuss an? Als Erstattung hinter den Kosten oder ziehe ich den Zuschuss direkt von den Kosten ab?
    • Die 23 Euro Verpflegungspauschale (hinzu kommen noch mal ca. 40 Euro von der Kita selbst) kann ich nicht absetzen, richtig? Die übernimmt mein AG nicht mit.

    Vielen Dank für Hilfe im Voraus.


    MfG
    Yannick

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau gebe ich den Zuschuss an? Als Erstattung hinter den Kosten ... .

    Genau.

    Die 23 Euro Verpflegungspauschale (hinzu kommen noch mal ca. 40 Euro von der Kita selbst) kann ich nicht absetzen, richtig?

    Richtig, nicht absetzbar.

  • Hmm, sorry, ich muss nochmal nachfragen: Laut haufe z.B. oder auch lohn1x1 kann der AG tatsächlich auch Verpflegung steuerfrei bezuschussen, was ich als AN ja eben nicht absetzen kann. Wie verhält es sich dann? Und in welcher Reihenfolge wird der Zuschuss dann von den Kosten abgezogen, d.h. kann ich ggf. noch 2/3 der übrigen Betreuungskosten absetzen - siehe diese ältere Diskussion?


    Herzlichen Dank!

  • Hallo,


    ich würde auch gerne nochmal nachhaken: Der Kinderbetreuungskostenzuschuss kann auf jeden Fall die Verpflegung umfassen, steht zB auch ganz klar hier (oder interpretiere ich das wirklich falsch?): Arbeitsagentur


    Auch für mich stellt sich die Frage wie ich das bei der Steuer angebe: Der komplette Kinderbetreuungskostenzuschuss ist nämlich weniger als die Kosten für die Verpflegung, die wir bezahlen. Ich habe auch schon bei meinem Arbeitgeber angefragt: Dass sich der Zuschuss auch auf Verpflegung bezieht hat er bestätigt, aber im welchen Verhältnis das zu tun ist, ist mir nicht klar:


    Kann ich den kompletten Zuschuss mit der Verpflegung verrechnen oder passiert das in einem bestimmten Verhältnis?


    Mein aktueller Ansatz wäre folgender: Ich schreibe den Sachverhalt als Kommentar mit dazu, gebe aber keine Erstattung an.


    Danke für eure Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich den kompletten Zuschuss mit der Verpflegung verrechnen oder passiert das in einem bestimmten Verhältnis?

    Nach dem Gesetzeswortlaut handelt es sich vorrangig um einen Zuschuss zur Kinderbetreuung. Wenn da nichts genau vertraglich festgelegt ist, würde ich immer davon ausgehen, dass vorrangig die Betreuungsleistung zu bedienen/verrechnen ist und erst nachrangig die Verpflegung. Ansonsten wäre im Gesetz ja wohl eher die Rede von einem Verpflegungszuschuss. Im Vordergrund muss immer die Betreuungsleistung stehen.

  • Mein aktueller Ansatz wäre folgender: Ich schreibe den Sachverhalt als Kommentar mit dazu, gebe aber keine Erstattung an.


    Danke für eure Antwort!

    Du musst auf jeden Fall die Erstattungen angeben. Bei der Steuer zählt nur die tatsächlich Belastung!

  • Hallo,


    ich muss dieses Thema nochmal anreißen, denn ich habe eine kuriose Situation: Der Zuschuss vom AG ist mehr als die Betreuungskosten für die Kita.


    Ich habe 2 Kinder, und lebe mit einer Partnerin unverheiratet zusammen.

    Für eines der beiden Kinder habe ich 2017 bei meinem AG eine Umwandlung des Weihnachtsgeldes in einen Zuschuss für die Kita-Kosten beantragt.

    Dieser hat den Rahmen voll ausgeschöpft und Betreuungs- und Verpflegungskosten "erstattet".


    Konkret handelt es sich um €2070 steuerfreier Zuschuss vom Arbeitgeber, während sich die reinen Betreuungskosten auf €1490 belaufen.

    Wie trage ich das denn in die Steuererklärung ein?


    Wie oben bereits erwähnt habe ich 2 Kinder, und könnte demnach die Erstattung auf beide Kinder aufsplitten.

    Beantragt habe ich den Zuschuss beim AG aber nur für eines der Kinder. Ist das dennoch möglich?