Fragen zum Arbeitszimmer im EFH

  • Guten Tag,


    wir haben 2015 ein Haus aus den 50ern gekauft und bis Ende 2015 saniert. Anfang 2016 haben wir noch das Dach für mein Arbeitszimmer ausgebaut, von dem aus ich nun wochentags arbeite. Mein Arbeitgeber stellt mir in der Firma keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. (Homeoffice)
    Bis zu unserem Umzug hatte ich bereits ein Arbeitszimmer in unserer Mietwohnung steuerlich geltend gemacht. Leider bin ich mir unsicher, wie ich nun meine Kosten geltend machen kann.


    - Das Arbeitszimmer habe ich selbst ausgebaut (Dämmung, Rigips, Fußboden..), somit kann ich hier sicherlich keine Aufwände geltend machen, oder?


    - Ich habe gelesen, dass ich 2% der Anschaffungskosten unseres Hauses für AfA geltend machen kann, konnte aber nirgends verständlich finden, wie ich das errechne. Zum Beispiel weiß ich nicht, wie ich den Anschaffungspreis unserer Immobilie ohne Grundstück herausfinden kann. Hat jemand einen Tip für mich?


    - Kann ich sonst noch etwas angeben?


    Recht herzlichen Dank im Voraus!!


    Viele Grüße
    Timo

  • Es kommt ein wenig darauf an, wie die gesetzliche Abschreibung auf das Haus läuft. Dort steckt die Herausforderung bei "alten" Häusern. Denn die Abschreibung bezieht sich nicht auf Deinen Kaufpreis, sondern auf die Erstellungskosten des Gebäudes und die "Rest"-Abschreibung (max. 50 Jahre nach Erstellung). Ob die Sanierung eine "Kernsanierung" ist und damit einer Erstellung gleich kommt ist von hier aus schwierig zu beurteilen.


    Ansonsten ist der Weg eher einfach:


    1. Du bestimmst die Abschreibung (wie gesagt, im Sanierungsfall nicht ganz trivial)
    2. Du bestimmst die Kosten für das Abrechnungsjahr für das Haus:
    a) Haus- & Grundbesitzabgaben (Grundsteuer & Abfall)
    b) Strom
    c) Gas/Wärme
    d) Wasser/Abwasser
    e) Entwässerung
    f) laufende Instandhaltungskosten
    g) Versicherungen
    3. Du benötigst die Gesamt-Wohnfläche des Objektes und die Wohnfläche (Achtung bei Dachgeschossen: abweichende Berechnung gem. DIN) des Büros und bildest daraus den Anteil in %
    4. Die Nutzungszeit (das Ganze Jahr oder nur in 3 Monaten im Jahr o.s.ä.)


    Aus der Summe von 1 (jährliche Abschreibung) und Summe von 2 bildest Du den Gesamtaufwand für das Haus. Diesen Multiplizierst Du mit dem Anteil in % aus 3 sowie mit der Nutzungszeit in Monaten dividiert durch 12. Dann hast Du Deine ansetzbaren Kosten für das Arbeitszimmer. Diese dürfen allerdings bei Arbeitnehmern bei denen das Arbeitszimmer nicht ständiger Mittelpunkt der Tätigkeiten ist, nur begrenzt bis 1250 EUR aktuell pro Jahr angesetzt werden. Aber die meisten ESt.-Programme rechnen das schon richtig aus.


    LG

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  • Es kommt ein wenig darauf an, wie die gesetzliche Abschreibung auf das Haus läuft. Dort steckt die Herausforderung bei "alten" Häusern. Denn die Abschreibung bezieht sich nicht auf Deinen Kaufpreis, sondern auf die Erstellungskosten des Gebäudes und die "Rest"-Abschreibung (max. 50 Jahre nach Erstellung). Ob die Sanierung eine "Kernsanierung" ist und damit einer Erstellung gleich kommt ist von hier aus schwierig zu beurteilen.

    Das ist Quatsch. Wenn der TE 2015 gekauft hat, sind die Herstellungskosten des Verkäufers auf gut Deutsch völlig schnuppe. Es gilt der Kaufpreis des TE. Hier ist dann zu prüfen, ob die Maßnahmen zu den anschaffungsnahen Kosten gehören (3-Jahreszeitraum, 15% der Anschaffungskosten). Die AfA für ein Arbeitszimmer ist immer 2%, auch wenn in § 7 Abs. 5 EStG für das Anschaffungsjahr auch eine andere AfA möglich wäre. Die Nutzungsdauer beginnt mit dem Einzug.


    Bei den Anschaffungskosten ist dann noch der Anteil für Grund und Boden herauszurechnen (ev. Bodenrichtwerte o.ä.) und die Notarkosten etc. entsprechend aufzuteilen.


  • Bei den Anschaffungskosten ist dann noch der Anteil für Grund und Boden herauszurechnen (ev. Bodenrichtwerte o.ä.) und die Notarkosten etc. entsprechend aufzuteilen.

    Nur bei TE: Wenn das Gesamthaus als solches als eine Wohneinheit gekauft wurdeund darin sich das Arbeitszimmer befindet, ist die Aufteilung schon durch den prozentualen Anteil berücksichtigt.

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    • Offizieller Beitrag

    Nur bei TE: Wenn das Gesamthaus als solches als eine Wohneinheit gekauft wurde und darin sich das Arbeitszimmer befindet, ist die Aufteilung schon durch den prozentualen Anteil berücksichtigt.

    Du hast aber schon den Sachverhalt gelesen?


    wir haben 2015 ein Haus aus den 50ern gekauft und bis Ende 2015 saniert.

    Womit Du insoweit selber den anschaffungsnahen Aufwand prüfen muss. Die Ermittlung der Anschaffungskosten aus dem Gesamtkaufpreis des Objektes hat nesciens ja schon beschrieben.


    Anfang 2016 haben wir noch das Dach für mein Arbeitszimmer ausgebaut, von dem aus ich nun wochentags arbeite.

    Womit ja in jedem Fall wohl neue Wohnfläche geschaffen worden ist und ein entsprechender Bauantrag vorhanden sein sollte/muss. in jedem Fall dann Herstellungskosten und AfA. Dies natürlich nur für die tatsächlichen Kosten und nicht irgendeinen fiktiven eigenen Arbeitsaufwand.


    Du solltest Dir eine Steuersoftware leisten, wenn Du schon meinst, auf einen steuerlichen Berater verzichten zu können. ;)

  • Nur bei TE: Wenn das Gesamthaus als solches als eine Wohneinheit gekauft wurdeund darin sich das Arbeitszimmer befindet, ist die Aufteilung schon durch den prozentualen Anteil berücksichtigt.

    ich meinte doch die Aufteilung auf Gebäude einerseits und Grund und Boden andererseits. Und bei einem Kauf ist doch die Aufteilung Arbeitszimmer - übrige Wohnfläche auch neu zu ermitteln, zumal wie hier neue Fläche geschaffen wurde. miwe4 hat schon Recht - du hast den Sachverhalt sehr flüchtig gelesen!

  • Du solltest Dir eine Steuersoftware leisten, wenn Du schon meinst, auf einen steuerlichen Berater verzichten zu können.


    Du solltest Dir eine Steuersoftware leisten, wenn Du schon meinst, auf einen steuerlichen Berater verzichten zu können. ;)

    Also zum einen mache ich das schon seit über 35 Jahren. Und ich habe den Sachverhalt so gelesen, als ob kein separater Wohnraum geschaffen, sondern nur eine Teilnutzung des Gesamtwohnraums (1 Haus, davon Dachgeschoss) vorliegt. (Im übrigen ist es manchmal im Dialog zielführender, wenn schon nicht freundlicher, nicht gleich anzunehmen alle anderen außer man selbst haben den Sachverhalt nicht richtig begriffen)


    Wenn ein extra Arbeitsraum "gebaut" wurde - dann wird es in der Tat interessant, weil dann ggf. eine "Vermietung" zur Nutzung als Arbeitsraum vorliegt. Den Fall hatte ich auch schon, dann muss man das aber anders handhaben. Wobei ich meinen eigenen Wohnraumanteil an die GmbH "vermietet" habe, dann hatte ich Einnahmen aus Vermietung & verpachtung.

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  • Anfang 2016 haben wir noch das Dach für mein Arbeitszimmer ausgebaut,

    Ist wohl eindeutig - und sowohl miwe4 als auch ich haben hier den gleichen Schluss gezogen.


    weil dann ggf. eine "Vermietung" zur Nutzung als Arbeitsraum vorliegt.

    Was konstruierst du denn hier schon wieder? Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus ist keine Vermietung an sich selber - mach doch den TE nicht ganz konfus!


    Wobei ich meinen eigenen Wohnraumanteil an die GmbH "vermietet" habe,

    Ist doch ein ganz anderer Sachverhalt, der hier nach Angaben des TE überhaupt nicht vorliegt.

  • Ist wohl eindeutig - und sowohl miwe4 als auch ich haben hier den gleichen Schluss gezogen.

    wenn ihr das meint wird es wohl schon stimmen - Felix qui potuit rerum cognoscere causas.

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  • Danke für die zahlreichen Antworten!


    Leider ist mir aber noch nicht klar, was ich im Wiso Steuer unter "Aufwendungen für das gesamte Objekt" eintragen muss.


    Hier mal meine Rechnung:


    Kaufpreis: 173.000 Euro
    Grundstücksgröße: 312 Quadratmeter
    Grundstückswert laut Bodenrichtwert: 180 Euro pro Quadratmeter


    173.000 Euro (Kaufpreis) - 56.100 Euro (Bodenwert) = 116,840 Euro (Kaufpreis ohne Grundstück)


    Muss ich jetzt die 116.840 Euro dort eintragen oder vorher noch die 2% abziehen? Oder macht das Wiso Steuer selbst?


    Viele grüße

    • Offizieller Beitrag

    Kaufpreis: 173.000 Euro
    Grundstücksgröße: 312 Quadratmeter
    Grundstückswert laut Bodenrichtwert: 180 Euro pro Quadratmeter


    173.000 Euro (Kaufpreis) - 56.100 Euro (Bodenwert) = 116,840 Euro (Kaufpreis ohne Grundstück)


    Muss ich jetzt die 116.840 Euro dort eintragen oder vorher noch die 2% abziehen? Oder macht das Wiso Steuer selbst?

    Aber genau das erklärt Dir doch das Programm, wenn Du Zeile für Zeile vorgehst und alle Fragen mit den entsprechenden Kreuzchen und Zahlen beantwortest. ?(

  • oder vorher noch die 2% abziehen?

    Wieso willst du die jährliche AfA hier abziehen? Das ist doch der Teil der Anschaffungskosten, der in die jährlichen Kosten einfließt (und dann anteilig bei der vermieteten Fläche berücksichtigt wird).


    Denke aber auch daran, dass auch Anschaffungsnebenkosten wie Grundbucheintragung, Notarkosten etc. zu den Anschaffungskosten gehören und im Verhältnis Gebäude zu Grund und Boden aufgeteilt werden müssen. Diese sind nicht im Jahr der Ausgabe voll abziehbar!